Das Bundesministerium für Gesundheit klärt über den Zika Virus auf – demnach ist der Virus an sich recht harmlos, allerdings ist er bei Schwangeren eine potenzielle Gefahr für das ungeborene Kind.

Weitere Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit

Informationen zum Zika-Virus

 28. Januar 2016

Eine Infektion mit dem Zika-Virus nimmt normalerweise einen milden Verlauf. In Brasilien häuften sich jedoch zuletzt Berichte über einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Virus und Schädel-Fehlbildungen bei Neugeborenen. Das Robert Koch-Institut und das Auswärtige Amt raten Schwangeren von einer vermeidbaren Reise in die Risikogebiete ab. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat eine Einführung der Meldepflicht für Arboviren auf den Weg gebracht.

Das Virus wird zum Beispiel durch die ägyptische Tigermücke, auch Gelbfiebermücke genannt, übertragen. Normalerweise nimmt die Infektion einen milden Verlauf.

Quelle: Rafaelgilo

In subtropischen und tropischen Ländern breiten sich Infektionen mit dem Zika-Virus weiter aus. Waren Ausbrüche 2013 eher auf den pazifischen Raum beschränkt, sind mittlerweile immer mehr Länder Süd- und Mittelamerikas betroffen. Das Zika-Virus wird hauptsächlich durch die Gelbfiebermücke (Aedes aegypti) und die Tigermücke übertragen. Einzelfälle einer sexuellen Übertragung oder einer Infektion von Mutter zu Kind wurden beschrieben. Eine Impfung oder eine spezifische Therapie gibt es derzeit noch nicht.

Die Zikavirus-Infektion verläuft in der Regel symptomlos.

Allgemein nimmt die Zika-Infektion einen eher milden Verlauf. Nur ein Fünftel der Betroffenen entwickelt überhaupt Symptome (z. B. erhöhte Körpertemperatur, Hautausschlag, Kopfschmerzen, Bindehautentzündung. In der Regel heilt die Infektion folgenlos ab. Schwere Verläufe oder Todesfälle, die unmittelbar auf eine Zika-Virus-Infektion zurückgehen, sind nicht bekannt.

Reiseempfehlungen

Aktuell gibt es aus Brasilien und weiteren süd- und mittelamerikanischen Staaten allerdings begründete Hinweise, dass Infektionen mit dem Zika-Virus Fehlbildungen des Schädels und des Gehirns bei Neugeborenen auslösen können. Das Robert Koch-Institut und das Auswärtige Amt raten Schwangeren und Frauen, die planen, schwanger zu werden, daher von vermeidbaren Reisen in die Risikogebiete ab. Auf seiner Internetseite bietet das RKI eine Einschätzung der Situation. Auch das Auswärtige Amt stellt ein Merkblatt zur Zika-Virus-Infektion bereit.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird sich der Verbreitung des Zika-Virus am 1. Februar 2016 in einer Dringlichkeitssitzung annehmen, warnt jedoch ausdrücklich vor Panik.In Deutschland sind von Oktober 2015 bis Januar 2016 5 bestätigte Fälle bei Reiserückkehrern aufgetreten. Eine Ansteckung in Deutschland ist nicht bekannt. Bei den Angaben zur Zahl der betroffenen Reiseheimkehrer muss beachtet werden, dass die meisten Infektionen nicht diagnostiziert werden. Da nun zunehmend Reiseheimkehrer untersucht werden, ist mit einem Anstieg der Zahlen alleine durch die verstärkte Diagnostik zu rechnen.

Meldepflicht für Arboviren

Bundesgesundheitsminister Gröhe hat seine Amtskollegen in den Bundesländern darüber informiert, dass er die Einführung einer Meldepflicht für Arboviren (z. B. Zika-Virus, Dengue-Fieber) auf den Weg gebracht hat. Dadurch kann das Infektionsgeschehen in Deutschland, etwa bei zunehmendem Reiseverkehr, besser überwacht werden. Zudem gibt das den Gesundheitsämtern vor Ort den nötigen zeitlichen Vorlauf, um im Bedarfsfall die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen.

Zudem verstärkt die Bundesregierung die Forschung zu Krankheiten, die von Tier zu Mensch übertragen werden. Eine entsprechendeForschungsvereinbarung zu den so genannten Zoonosen wurde jetzt erneuert.

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