Das bieten wir
Der Pflegedienst BG-Pflege ist berechtigt mit allen Kranken- und Pflegekassen, auch den Privaten abzurechnen. Neben der Vielzahl an Leistungen, die hierdurch entstehen, können sie auch individuelle Leistungen bei uns erhalten. Sie möchten gern mehr darüber erfahren? Wir kommen gern zu Ihnen zu einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.
Leistungen der Krankenkasse
Alle Maßnahmen der ärztlichen Behandlung sollen Krankheiten heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern. Die Leistungen der Krankenkasse werden stets von Ihrem behandelnden Arzt verordnet. Sie können vom Arzt an Pflegefachkräfte eines Pflegedienstes delegiert werden, wenn der Patient oder dessen Angehörige die verordneten Maßnahmen nicht selbst durchführen können.
Zu den verordnungsfähigen Behandlungspflegen zählen beispielsweise folgende Leistungen:
- Das Richten, Die Gabe und Überwachung von Medikamenten
- Injektionen (beispielsweise Insulin oder Heparin)
- Infusionstherapien (s.c. Infusionen, Portversorgung)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbandswechsel und Wundversorgung jeder Art
- Dekubitusversorgung
- Katheterpflege
- Stomaversorgung und –pflege
- Portversorgung
- Tracheostomapflege
- Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck & Puls)
- Krankenhausvermeidungspflege nach § 37.1 SGB V
- und vieles mehr
Weiterhin kann Ihr Arzt häusliche Krankenpflege (Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung) verordnen, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn diese dadurch vermieden oder verkürzt werden kann. Die Kosten für verordnete Leistungen durch Ihren behandelnden Arzt übernimmt Ihre Krankenkasse. Wir kümmern uns um die Formalitäten.
Leistungen der Pflegekasse
Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB XI (Pflegeversicherungsleistungen).
Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedarf.
Wir helfen Ihnen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens in folgenden Bereichen:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Haut- und
Mundpflege, Rasieren und Kämmen - Darm- oder Blasenentleerung und auch Inkontinenzversorgung
- der Ernährung: mundgerechtes Zubereiten der Nahrung oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- der Mobilisation: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Lagern- und Betten, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder beim Verlassen und wieder aufsuchen der Wohnung
- der hauswirtschaftlichen Versorgung: Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigen der Wohnung, Waschen und Pflege der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung.
Die vollständige Liste finden sie in unserem Download-Bereich. Die Liste ist der von den Pflegekassen festgelegte Bereich, den wir gemeinsam auch individuell anpassen oder erweitern können
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse hängt von der Eingruppierung in eine Pflegestufe ab.
Die Hilfeleistungen des Pflegedienstes sind im sogenannten „Leistungskomplexsystem“ geregelt, welches sich in Einzelleistungen und verbundene Leistungskomplexe gliedert.
Sie können sich aussuchen, welche Verrichtungen des täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen. Sie können sich Ihr eigenes Leistungsprogramm aus dem Hilfeangebot individuell je nach Bedarf zusammenstellen.
Hierbei stehen wir Ihnen gerne mit unserem Wissen und unserer Erfahrung als professioneller Pflegedienst zur Seite, um Sie zu unterstützen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Die erforderliche Hilfe kann dann entweder über Eigenfinanzierung oder eventuell als Leistung der Sozialhilfe sichergestellt werden.
Wir bieten Ihnen:
Hilfe, Planung und Beratung bei allen Fragen rund um die Pflege.
Betreuungsdienste gestaltet nach Ihren persönlichen Wünschen.
Die Versorgung und Pflege nach ambulanten Operationen und vieles mehr.
Wir klären für Sie alle Fragen bezüglich der Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen oder Sozialamt , helfen bei der Antragstellung und beraten Sie in allen Fragen rund um die Pflegeversicherung. Wir leisten den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichteinsatz nach § 37.3 SGB XI, wenn sie ihre Angehörigen zu hause selbst versorgen.
Wir vermitteln Ihnen außerdem gerne:
- die Lieferung von Mahlzeiten durch Fremdfirmen, Stichwort: Essen auf Rädern
- medizinische Fußpflege
- ein mobiler Frisör aus Ihrer Umgebung
- Krankengymnastik
- ein Hausnotrufsystem
- und vieles mehr. – fragen Sie uns einfach!