Pflegehilfsmittel, ein Zusatz für Menschen mit einer Pflegestufe. Für die tägliche, aber wiederkehrende Pflege wurden viele Hilfsmittel entwickelt. Der Klassiker sind die Rollatoren, der Rollstuhl, der Badewannenlift, Haltegriffe in Dusche und Bad und vieles mehr, aber wissen sie was ein Niederflurbett ist? Die Liste aller Hilfsmittel sprengt jeden Rahmen einer Website. Für unsere Kunden haben wir ein einfaches System entwickelt, um sie optimal mit den Möglichkeiten der Hilfsmittel zu versorgen. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Der Einsatz von Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung in ihrem Lebensbereich, können aber durchaus ein ganz neues Lebens- oder Sicherheitsgefühl bewirken.
„Die meisten Hilfsmittel werden von den Kranken- und Pflegekassen kostenlos oder nur mit einer geringen Zuzahlung dauerhaft zur Verfügung gestellt. „
Wir besuchen für sie die Ausstellungen, wie die Reha-care, wir sind im ständigen Kontakt mit großen Sanitätshäusern, die sie individuell mit den neusten Hilfsmitteln versorgen können. Wieder steht am Anfang die Beratung. Gemeinsam finden wir eine optimale Lösung für ihr zuhause.
BG-Pflege kümmert sich um die passende Lösung für sie. Wir klären die Formalitäten hierzu, damit sie optimal versorgt sind.
Hierzu einen Auszug zu den Hilfsmitteln:
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, die Beschwerden der/des Pflegebedürftigen lindern und dazu beitragen, der/dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen
- technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem;
- zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.
Auch Versicherte in der sogenannten „Pflegestufe 0“ mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung
übernommen, wenn die Produkte im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen gelistet sind (GKV). Das Verzeichnis informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können. Schon hier erkennt man, die Vielzahl der Möglichkeiten. Hinzu kommt, dass jedes Hilfsmittel in verschiedensten Varianten, Größen und Umfang für sie bereitsteht.
Zu den Kosten für technische Pflegehilfen müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Stand November 2015