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Für unsere Kunden haben wir ein paar wichtige Informationen zusammengestellt:

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

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ich benötige Pflege und was muss ich tun?

Pflegebedürftigkeit kommt schneller als man denkt. Das gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern kann jeden treffen. Ist bei Ihnen dieser Fall eingetreten, müssen Sie sich als allererstes keine Sorgen machen, denn wir helfen Ihnen. Wir gehen mit Ihnen die Schritte zusammen, die Sie benötigen, damit alles richtig läuft. Die Vorbereitung und die Formalitäten erledigen wir für Sie kostenlos und schnell. Das ist ein Service von BG-Pflege, für unsere Kunden. Die wichtigsten Schritte die wir mit Ihnen gehen, kurz zusammengefasst:

  1. Rufen Sie uns an und klären Sie mit uns einen Termin bei Ihnen Zuhause oder unserem Büro
  2. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen besprechen wir die aktuelle Situation.  Wir klären Ihre Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen zusammen die Vorgehensweise . Hier können Sie uns alle Fragen stellen, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen.
  3. Mit den Informationen kümmern wir uns um die notwendigen Formalitäten, Telefonate usw. . Wir halten Sie dabei auf dem Laufenden.
  4. Sollte eine Pflegesituation dringlich sein, beginnen wir unsere Pflegeeinsätze bereits vor allen Formalitäten und sind sofort für Sie da.
  5. Nach der endgültigen Klärung aller Möglichkeiten stellen wir Ihnen, sofern noch nicht geschehen, ein individuelles Angebot zusammen, damit Sie eine genaue Übersicht über die Pflegesituation bekommen.

Wann ist ein Beratungsgespräch kostenpflichtig?

Bei BG-Pflege ist eine Beratung kostenlos. Unabhängig davon, ob Sie neu bei uns sind, oder schon lange dabei. Beratung ist ein Teil unserer Aufgaben. Lediglich der erste Beratungseinsatz bei einer Neuaufnahme wird der Pflegekasse in Rechnung gestellt.

Werden meine Daten und Informationen weitergegeben ?

Nach dem gültigen Datenschutzgesetz, dürfen wir ihre Daten nur zur internen Weiterverarbeitung verwenden. Bei Aufnahme bekommen Sie deshalb eine Entbindung zur Schweigepflicht, damit wir die Erlaubnis bekommen, in ihrem Sinne mit der Krankenkasse, oder Pflegekasse oder anderen Einrichtungen, wie Ärzten, Sanitätshäusern, Apotheke sprechen zu dürfen. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und die uns anvertrauten Daten und Informationen werden vertraulich behandelt.

Wann muss ich einen Beratungseinsatz nach 37.3 SGB XI nachweisen

Beratungseinsätze sind von der Pflegekasse vorgeschrieben, wenn Sie eine Pflegestufe haben und die Geldleistung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Sie bekommen Hilfe durch einen Angehörigen und nicht durch einen Pflegedienst. Die Beratungseinsätze werden je nach Pflegestufe von der Pflegekasse mehrmals im Jahr gefordert. Der Pflegedienst meldet den Beratungseinsatz dann schriftlich der Pflegekasse. Dieser Einsatz ist für den Kunden kostenlos.

Ich brauche Hilfe, habe aber keine Pflegestufe

Jeder Mensch kann sehr spontan in eine Pflegesituation geraten. Sollten Sie Hilfe benötigen, haben aber keine Pflegestufe, können Sie sich an uns wenden. Wir helfen Ihnen bei den Anträgen für eine Pflegestufe, auch Höherstufung, wir begleiten Sie bei  MDK- Terminen. Für unsere Kunden ist dieser Service selbstverständlich kostenlos. Sollten Sie keine Pflegestufe wollen, besteht für Sie die Möglichkeit ihre benötigten Leistungen auch Privat bei uns zu bekommen. Auch hier bekommen Sie zuvor ein übersichtliches Angebot von uns, das zu Ihnen passt.

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Ich habe Probleme mit der Einnahme der Medikamente oder dem Anziehen der Kompressionsstrümpfe, brauche aber keine Pflege

Leistungen der Behandlungspflege, wie in Leistungen und Preise beschrieben, sind allesamt für den Kunden kostenlos, egal wie oft wir zu Ihnen nach Hause kommen. Die Kosten hierfür werden direkt mit der Krankenkasse verrechnet. Auf Sie kommen lediglich Kosten zu, die Sie bisher auch bezahlt haben, die Medikamentenzuzahlung bei der Apotheke, oder den Eigenanteil an Sanitätsprodukten. Sind Sie bei uns Kunde, kümmern wir uns um die     Besorgung der Rezepte und der Verordnungen. Wir erledigen für Sie auch den Apothekengang. Für viele ältere Menschen ist unser Angebot schon deshalb interessant, weil Sie die vielen Wege und Botengänge allein nicht mehr schaffen.

Wenn ich als Pflegekunde mal abwesend bin, wer bezahlt das?

Unserem Leitbild folgend unterstützen wir dort, wo Hilfe notwendig ist. Wir benötigen von Ihnen nur eine kurze Rückmeldung, dass Sie abwesend sind. Die frühzeitige Absage (8 Stunden vorher) hat für Sie keinerlei Kosten zur Folge. Gern können Sie auch unser Kontaktformular hierfür verwenden

Welche Hilfen kann ich bekommen ?

Die Pflege ist individuell, so wie der Mensch auch. Die Pflegekassen haben einen Rahmen vorgegeben, den wir abrechnen können. Die einzelnen Leistungen können Sie in unserem Downloads Bereich als Leistungskomplexe finden. Darüberhinaus sind aber auch alle anderen Hilfen möglich. Zu den Pflegeleistungskomplexen haben Sie die Möglichkeit ihre Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Auch die Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen. Wenn Sie hierzu beraten werden möchten, rufen Sie uns gern an, oder schreiben Sie  eine Nachricht über das Kontaktformular . Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Ich bin aus dem Krankenhaus gekommen und brauche kurze Zeit Hilfe

Einige Menschen benötigen nach einem Krankenhausaufenthalt zunächst Unterstützung, da sie noch nicht genesen sind. Hier kann Sie der BG-Pflegedienst  tatkräftig unterstützen. Sie können sich schon vor der Entlassung bei uns melden, damit wir alle Formalitäten schon vorab klären können. Wir unterstützen Sie, damit sie beruhigt nach Hause entlassen werden können. Wir unterstützen auch weiterführende Therapien, wie Wundbehandlungen, Infusionstherapien, Schmerzbehandlungen, Tracheosstoma- Behandlungen, Stoma-Neuanlagen, Portversorgungen. Natürlich sind wir auch für Sie bei der Palliativversorgung  Sterbebegleitung da. Wir lassen Sie nicht allein.

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Die Pflege reicht nicht mehr aus, ich brauche mehr Unterstützung

Die ambulante Pflege ist ein Dienst der zu Ihnen nach Hause kommt. Die BG-Pflege kann mehrfach am Tage zu Ihnen kommen. Doch wenn auch das nicht mehr ausreichend ist, helfen wir Ihnen bei der Findung von geeigneten Einrichtungen oder Personen. Unser Bestreben ist es, Sie, zu Hause zu unterstützen und das, solange  Sie es benötigen und wollen.

Was kann ich außer der Pflegestufe in Anspruch nehmen?

Jeder Mensch mit einer Pflegestufe erhält zur Zeit zusätzliche Entlastungsleistungen von 104.- € / Monat von der Pflegekasse. Menschen mit einer vom MDK festgestellten Einschränkung der Alltagskompetenz haben, je nach Grad der Einschränkung die Möglichkeit auf bis zu 208.- € / Monat zurück zu greifen, die die Pflegekasse für sie übernimmt. Aber das Geld bekommen Sie nicht selbst ausgezahlt. Wir bieten hier zusätzlich zu unseren Pflegekräften, unsere Betreuer, die mit Ihnen einen Betreuungsplan entwickeln. Nutzen Sie die Leistungen nicht, verfallen diese bei der Pflegekasse. Es lohnt sich also  Unterstützung bei uns einzufordern, denn dieser Bereich kostet Sie  nichts.

Ich habe ein Pflegehilfsmittel und benötige es nicht mehr

Viele Pflegehilfsmittel, die einmal angeschafft wurden, um es in der Pflege, aber auch im Alltag leichter zu machen, sind grundsätzlich nicht ihr Eigentum. Die meisten Hilfsmittel werden von ihrer Pflegekasse sozusagen für Sie „geleast“. Das bedeutet, Sie haben einmal, sehr wahrscheinlich über ein Hausarzt-Rezept von einem Sanitätshaus, ein Hilfsmittel zu Verfügung gestellt bekommen. Mit der Gebühr, die ihre Pflegekasse an das Sanitätshaus abgibt, entsteht auch eine „Abnutzungsgebühr“, da die Geräte mit der Zeit verschleißen. Sollten Sie also ein solches Hilfsmittel besitzen, müssen Sie das Sanitätshaus informieren, das es im Regelfall bei Ihnen wieder abholt und ihre Kasse darüber informiert.  Ist Ihnen der Anbieter nicht mehr bekannt, hilft Ihnen ihre Pflegekasse weiter.

Für unsere Kunden übernehmen wir selbstverständlich diese Formalitäten.