Ich werde oft als Geschäftsführer und als Ratgeber für Aussenstehende gefragt, was ein Arbeitsvertrag enthalten darf und was nicht. Welche Klauseln sind erlaubt, welche nicht. Gerade in der Pflege, aber auch in allen anderen sozialen Bereichen wird der Arbeitsvertrag nicht Ernst genug von beiden Seiten  genommen. Dadurch kommt es regelmäßig zu Unstimmigkeiten, Streitigkeiten, bis zu Prozessen vor Gericht. Das soziale System ist desolat strukturiert, gerade im Bezug auf das Arbeitsrecht. Es wird viel versprochen, wenig gehalten und am Schluss steht meist der Arbeitnehmer da und ist gefrustet, weil alles nicht so läuft, wie er dachte, dass er ausgehandelt hat. Im folgenden Beitrag möchte ich wichtige Aspekte des Arbeitsvertrages und deren Folgen erläutern und vor allem, wie man Fettnäpfchen umgehen kann.

  1. Zunächst beginnt die Suche nach einem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer bewirbt sich und es kommt zu einer mündlichen „Zusage“ seitens“ des Arbeitgebers. Diese Zusage ist grundsätzlich rechtlich bindend, sofern es beide Seiten übereinstimmend zusagen, aber es stellt einen sogenannten mündlichen Vertrag dar, der äußerst schwierig ist zu beweisen, wenn es zu einer Rechtssituation kommen sollte. Die meisten Gerichte wollen Belege dafür, dass es diese Absprache, bzw mündliche Zusage gegeben hat, denn behaupten kann man erstmal ganz viel. Hier ist also die Schriftform der richtige Weg. Ein ordentlicher Arbeitsvertrag, von beiden Seiten unterschrieben, ist die sichere Seite für Beide. 
  2. Die erste Hürde beim Arbeitsvertrag ist die Regelung, die nicht selten in dem Vertrag steht, was passiert, wenn ein Arbeitnehmer seine neue Stelle nicht antritt, nicht erscheint etc. . Tritt der Arbeitnehmer seine Stelle ordnungsgemäß an, ist die Klausel hinfällig, tut er dies nicht, kann es rechtliche und finanzielle Folgen haben. Deshalb prüft genau, was ihr da antreten wollt und ob ihr dazu stehen könnt. Sofern noch andere Stellen in Aussicht sind, trefft die richtige Entscheidung und unterschreibt erst dann,wenn ihr euch ganz sicher seid dort anzufangen. Manchmal üben Arbeitgeber beim unterschreiben gern Druck aus, dass das heute und sofort sein muss. Ein seriöser Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer Zeit zum überlegen und vor allem Zeit den Vertrag gründlich durch zu lesen. Übt ein Arbeitgeber Druck aus, ist Vorsicht geboten, denn dahinter stecken verschiedenste Gründe, warum er das tut, meist sind es erhebliche Personalprobleme, aber es zeigt auch den Umgang des Arbeitgebers mit seinen Mitarbeitern. Denn wer hier schon Druck ausübt, tut dies in der Regel auch im Alltag.
  3. Prüfe deinen Arbeitsplatz genau. Idealerweise möchte man gern lange im Unternehmen  bleiben, sich entwickeln usw.. Hier ist eine Hospitation ein guter Weg, seinen zukünftigen Arbeitgeber kennen zu lernen, fragen zu stellen, aber was viel wichtiger ist, die interne Struktur zu erleben. Hospitationen unterliegen keiner Regelung, so kann diese ein paar Stunden, bis hin zu mehreren Wochen andauern. In der Pflege sind 1 bis zwei Tage durchaus üblich. Während der Hospitation achtet darauf, wie sehr Mitarbeiter unter Druck und Leistungserwartung stehen, wie sie miteinander und den Kunden umgehen. Daraus lassen sich Rückschlüsse ziehen, wie der Betrieb aufgestellt ist und trägt vielleicht auch dazu bei, für sich die Entscheidung zu treffen, ob man hier „glücklich“ wird oder nicht.
  4. Die Probezeit ist ein wichtiges Instrument für beide Seiten. Trifft man die Entscheidung und beginnt die Arbeit, kann man auch im Nachhinein feststellen, dass es nicht das Richtige ist. Die Probezeit ist gesetzlich festgelegt und beträgt 14 Kalendertage, unabhängig von Monatsanfang, Ende oder anderem. Die Probezeit wird üblicherweise immer ohne Angaben von Gründen beendet, denn die Begründung ist innerhalb der Probezeit nicht erforderlich. Auch die weitläufige Meinung, dass man während einer Krankheitsphase nicht kündigen kann,  ist falsch. Eine Krankheit schützt nicht vor der Kündigung innerhalb der Probezeit. Die Probezeitregelung gilt für beide Seiten gleichermaßen. Ausnahmen findet man z.B. im Mutterschutzgesetz.
  5. Der Arbeitsvertrag stellt eine Spielregel für beide Seiten dar. In oberster Linie ist hier erstmal nur eines geregelt: Arbeit gegen Geld. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Rahmen seiner vertraglich geregelten Arbeitszeit und Qualifikation, seine Bemühungen zu leisten, nicht aber Erfolg herbei zu führen ! Hier muss klar sein, es geht darum, dass der Arbeitnehmer alles tun muss, um seiner fachlichen Qualifikation gerecht zu werden, aber mehr auch nicht! Ein Pflegehelfer braucht demnach auch keine Wundversorgung durchführen, da er dazu fachlich nicht kompetent ist. Hier geht es nicht um „Können“, sondern er darf es gesetzlich geregelt nicht und das kann kein Arbeitsvertrag anders regeln. Diese Klausel im Arbeitsvertrag ist automatisch nichtig und braucht nicht beachtet werden. Grundsätzlich und immer steht das Gesetz höher als jede arbeitsvertragliche Regelung. Die genaue Auflistung aller Tätigkeiten sind üblicherweise in einer Stellenbeschreibung enthalten, die gesondert ausgegeben wird.
  6. Die Nebenabreden im Arbeitsvertrag sind ein wichtiger Teil des Arbeitsvertrages. Hier werden sämtliche anderen Dinge geregelt, wie Zulagen, extra Urlaub, besondere Vereinbarungen aller Art. Die Listen dieser Nebenabsprachen sind lang und unterscheiden sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Grössere caritative Einrichtungen haben diese Regelung meist in gesonderten Tarifvereinbarungen geregelt, die man sich aber ansehen sollte. Private Anbieter haben diese Absprachen meisten direkt im Arbeitsvertrag selbst, auch hier gilt Gesetz vor jeglicher Regelung. Wichtig ist, dass man seltsame Regelungen prüft, vielleicht mit jemanden bespricht oder im Zweifel beim Anwalt nachfragt. Lasst euch nicht täuschen von den Abreden und nehmt euch die Zeit, hier gezielt nachzufragen, oder sich Bedenkzeit zu nehmen. Nebenabreden können aber auch der entscheidende Faktor zu Einstellung sein, wie ein Auto als geldwerten Vorteil, besondere Zusatzleistungen, wie Provisionen usw. Wichtig hierbei ist dass die Regelungen für beide Seiten realistisch und umsetzbar sind. Nebenabreden dürfen niemals mit dem Gesetz in Konfrontation stehen, denn dann sind sie automatisch hinfällig. Hier sind Dinge, wie Geld fürs abwerben von Kunden öfter zu lesen, die gesetzlich schwierig sind und zu erheblichen Problemen führen können. Absprachen können durchaus aus dem Vertrag entfernt werden, wenn ihr damit nicht einverstanden seid. Ihr seid niemals verpflichtet immer alles brav zu unterschreiben, denn auch ihr geht eine Verpflichtung ein, zu der ihr im schlimmsten Fall auch rechtlich gerade stehen müsst.
  7. Die salvatorische Klausel sollte in jedem Arbeitsvertrag enthalten sein. Sie besagt,  wenn nur ein Teil des Arbeitsvertrages nicht gültig ist, behalten die anderen Klauseln seine Wirkung, der Vertrag bleibt dann gültig. Steht dies nicht im Arbeitsvertrag, kann im schlimmsten Fall der gesamte Arbeitsvertrag hinfällig sein.

Ich hoffe ich konnte euch einen kleinen Anstoß bieten, den Arbeitgeber besser zu prüfen, euch selbst zu schützen und im Idealfall sich bei der nächsten Suche den richtigen Arbeitsplatz heraus zu filtern.

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