Ein neues Gesetz zur Kontrolle alle Unternehmen ist nun da!

Das neue Gesetz, das Hinweisgeberschutzgesetzt tritt ab Juli in Kraft und soll rechtliche Verstöße in Unternehmen gezielt Verfolgen.

So heißt es im Gesetzestext:

Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen)“

Mit diesem Gesetz werden Unternehmen massiv unter Druck gesetzt und intern überwacht. Weiterhin heißt es, dass nun verpflichtend entsprechende Stellen eingerichtet werden müssen im Betrieb, die sich mit der Überprüfung der gemeldeten Rechtsverstöße befassen müssen und diese weitergeben. Je nach Betriebsgröße müssen diese nun Personen dafür „abstellen“. Die Personen sollen ebenfalls geschützt werden, damit sie nicht nachteilig behandelt werden, ähnlich wie beim Betriebsrat.

Das Whistleblower – Gesetz ist aufgrund der Erfahrungen in der EU dadurch entstanden, wonach die meisten Rechtsverstöße durch interne Quellen an Licht kamen. Nun wird das Ganze per Gesetz passieren.

Dieses Gesetz betrifft übergreifend alle Unternehmensbereiche, so auch die Pflege. Wie in der Pflege bekannt ist, herrscht massiver Personalnotstand in allen Bereichen. Rechtsbrüche sind, das ist ebenfalls ein offenes Geheimnis Tagesgeschäft bei den meisten Einrichtungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz dürfte nun bald vielen, besonders größeren Einrichtungen ernsthafte Probleme bereiten, denn auch nicht gemeldete, bzw verfolge Rechtsbrüche werden mit Bußgeldern in 5-stelliger Höhe geahndet. Welches tatsächliche Ziel damit verfolgt werden soll ist unklar. Insbesondere in der Pflege bedeutet es aber noch mehr Druck und möglicherweise das „Aus“ für einige Einrichtungen. Am Ende aber sind die Patienten die Leidtragenden, denn sie werden zunehmend Probleme bekommen, versorgt zu werden.

 

Hier der Link zu dem Gesetz

 

 

1 thoughts on “Kontrolle der Einrichtung per Gesetz

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