Der Bundesgesundheitsminister plant eine Überarbeitung des Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung. Wie viele andere Themen ist dies längst überfällig. Das Gesundheitssystem bröckelt derzeit weiter in sich zusammen. Erst jüngst bekamen wir die Mitteilung, dass wieder Ambulante Pflegedienste schließen mussten, da sie schlicht und ergreifend kein Personal mehr finden. So ist die Vergütung nur ein erster Schritt von vielen, dass bröckelige System anzugehen. Pflege verkommt zunehmend zu einem Arbeitsbereich, der immer mehr darunter leidet, einen schlechten Ruf zu haben. Und auch hier ist die Regierung nicht ganz unschuldig daran. Zu Gute heißen muss man Jens Spahn, dass er 20 Jahre alte Trümmer nun beseitigen will, oder vorsichtig ausgedrückt, es versucht zu beseitigen. Klare und eindeutige Gesetze müssen geschaffen werden, die verdeutlichen, welchen Stand die Pflege in der Zukunft in Deutschland haben soll. Die Pflegebedürftigen werden immer mehr und nun müssen auch die Gelder bereitgestellt werden, um die Pflege wieder zu stabilisieren.
Neues Vergütungssystem für ambulante Versorgung
Honorarkommission konstituiert sich im Bundesministerium für Gesundheit
22. August 2018. Heute trat im Bundesgesundheitsministerium zum ersten Mal die Wissenschaftliche Kommission zusammen, die Vorschläge für ein neues Vergütungssystem für Ärzte erarbeiten soll.

“Sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Dabei gilt: Die Vergütung ärztlicher Leistungen in der ambulanten Versorgung muss sich am Stand des medizinischen Fortschritts und am Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientieren. Wie das besser gelingen kann, soll eine hochkarätig besetzte Kommission unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen analysieren. Die Kommission startet heute mit der Arbeit. Ich freue mich, dass wir dafür 13 unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewonnen haben, die Ende 2019 einen Bericht dazu vorlegen werden.
Das Bundeskabinett hat im Juni seine Zustimmung zu Spahns Vorschlag über die Zusammensetzung der Kommission gegeben. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfügen über medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- oder verfassungsrechtliche Expertise. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vereinbart, dass die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung und auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung reformiert werden. Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) Herr Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Vorsitzender) AG 5 Gesundheitsökonomie und Gesundheits-Management der Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld Herr Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Stellvertretender Vorsitzender) Institut für Allgemeinmedizin an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt Frau Prof. Dr. Jeannette Brosig-Koch Lehrstuhl für Quantitative Wirtschaftspolitik der Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Frau Prof. Dr. med. Saskia Drösler Fachbereich Gesundheitswesen der Hochschule Niederrhein Frau Prof. Dr. Dagmar Felix Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Frau Prof. Dr. med. Marion Haubitz Medizinische Klinik III – Nephrologie des Klinikums Fulda Herr Prof. Dr. Thorsten Kingreen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg Herr Prof. Dr. Jonas Schreyögg Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher Fachbereich Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians Universität München Herr Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn Herr Prof. Dr. Volker Ulrich Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft der Universität Bayreuth Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein Institut für Öffentliches Recht der Johann Wolfgang Goethe –Universität Frankfurt am Main Herr Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg
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