Tarifgehalt, Stundenlohn, Zuschläge, Bonuszahlung, Urlaubsgeld, wie geht das? Was steht mir zu, was kann ich verlangen, was darf ich verlangen, wo sind Grenzen ?

Arbeitsverträge sind so individuell, wie es Menschen gibt. Jedoch haben Arbeitgeber klare Grenzen, bei dem Spiel mit dem Vertrag! In den Arbeitsverträgen werden oft Anforderungen hineingesetzt, die schon mit dem Abschluss gesetzeswidrig sind. Auch hier ist die Spanne unendlich. Wir wollen etwas Licht in das Dunkel der Arbeitsverträge schaffen.

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein unbefristeter Arbeitsvertrag (Archivfoto vom 22.06.2006) wird immer seltener: Immer mehr Unternehmen bieten neuen Mitarbeitern nur noch befristete Jobs an. Vor allem Berufseinsteiger m¸ssten sich oft mit einer Besch‰ftigung auf Zeit zufriedengeben, berichtete das N¸rnberger Institut f¸r Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Dienstag (16.03.2010) der Deutschen Presse-Agentur dpa. Foto: Jens Schierenbeck (zu dpa 4272 und 4383 vom 17.03.2010) +++(c) dpa - Bildfunk+++

  1. Was ist ein Arbeitsvertrag? Ein Arbeitsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mehr erst mal nicht. Er kann sowohl mündlich, als auch schriftlich vorliegen, beides ist grundsätzlich erlaubt. Aber ein mündlicher Vertrag kann im Zweifel schwer angefochten werden, deshalb: immer einen schriftlichen Vertrag fordern!
  2. Was darf ein Arbeitsvertrag? Alle Arbeitsverträge müssen die gesetzlichen Mindestbestimmungen einhalten, Leistungen die geringer sind als das Gesetz besagt, ist rechtswidrig! Aber alle Arbeitsverträge dürfen über das gesetzliche Minimum hinaus etwas bieten, sofern der Arbeitnehmer damit besser gestellt wird. Beispiele dazu sind, die Urlaubszeiten. Laut Gesetz sind 20 Tage vorgeschrieben, der Arbeitgeber kann diesen Urlaubsanspruch erhöhen, da der Arbeitnehmer damit besser gestellt wird, er darf aber nicht weniger geben, in diesem Fall kann man die 20 Tage problemlos einklagen. Das Gehalt, wo wir nachher noch näher eingehen, muss dem Mindestlohngesetz genügen. Gehalt darunter ist gesetzeswidrig und bringt den Arbeitgeber in arge Schwierigkeiten. Hier kommt auch jede Klage vor dem Arbeitsgericht zu 100% erfolgreich durch. 
  3. Was ist wichtig im Arbeitsvertrag? Ein Arbeitsvertrag kann individuell gestaltet werden. Punkte die nicht aufgeführt werden, regelt das Gesetz! Wichtig aber ist, dass die getroffenen Absprache, bezüglich des Gehaltes auch verschriftlicht werden. Besonders hier ist doppelt lesen sinnvoll und ggf. auch mal eine Nacht drüber schlafen. Ein Arbeitsvertrag enthält, den Stundenlohn und/oder den Monatslohn, es steht drin, wann gezahlt wird, wie viel Urlaub man im Jahr bekommt und die Kündigungsfristen beider Seiten. Ebenso sollte man die Probezeit hier finden, die Maximal 6 Monate betragen darf und auch diese darf der Arbeitgeber jederzeit kürzer gestalten, nicht aber länger! Ebenso sollte man in dem Arbeitsvertrag auch die Zuschläge finden, oder bei einem Tarifgebundenen Unternehmen muss der Hinweis stehen, dass sich die Zuschläge auf den Tarifvertrag soundso richten. 
  4. Unterschiede zu Tarifverträgen, in Anlehnung an Tarif und freie Arbeitsverträge. Arbeitsverträge in den steht, dass sie Tarifgebunden sind, müssen sich auf alle Tariflich geregelten Passagen beziehen, Ausnahmen gibt es hier nicht. Arbeitsverträge in Anlehnung an den Tarif, Vorsicht! Dieses Unternehmen ist an keinen Tarif gebunden und kann einzelne Passagen neu regeln, d.h. sie können frei wählen, was sie vom Tarif nehmen und was nicht. Passagen, die nicht verschriftlicht wurden, sind automatisch an den Tarif gebunden! Hier ist viel Platz für Interpretation und Unsicherheit, besser zweimal prüfen. Arbeitsverträge freier Träger sind außer an die gesetzlichen Regelungen an nichts gebunden, diese können alles und nichts enthalten. Freie Arbeitgeber können das Gehalt frei aushandeln, die Zuschläge und und und. Gutes Verhandlungsgeschick, welches später verschriftlicht wird, kann viel Geld bringen. Auch hier gilt, zweimal lesen. 
  5. Arbeitsverträge sind fast immer der zentrale Streitpunkt vor Gericht, deshalb immer prüfen. Ein guter Arbeitgeber kann damit umgehen, wenn sie sagen, ich will mir den mitnehmen und nochmal drüber schlafen. Lässt der Arbeitgeber das nicht zu, ist Vorsicht geboten!

Tarifentlohnung wie geht das? Tarife sind so kompliziert wie die Relativitätstheorie. Es gibt diverse Tarife die Abgeschlossen wurden. Alle ähneln sich zwar, sind aber im detail unterschiedlich. TVöD, BAT, AVR und so weiter. Jeder dieser Verträge enthält die Regelungen für diverse Berufsgruppen. Hier muss man nachfragen, welchem Tarif der Arbeitgeber angeschlossen ist und das muss im Arbeitsvertrag klar benannt werden. Hat man einen Tarifpartner vor sich, kann man auch handeln ! Jede Berufsgruppe ist Tariflich geregelt in den Entgeltgruppen, die meistens 15 Gruppen haben. Wo man eingruppiert ist, kann man nachlesen. Jede Gruppe hat Stufen, Erfahrungsstufen, die man mit der Zeit erklimmen kann und damit mehr Gehalt bekommt. Berufsanfänger fangen immer bei der Stufe 1 an. Bewirbt man sich als alter Hase aber in einem Unternehmen, kann der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die erste Stufe Eingruppieren. Hier kann und sollte man verhandeln, denn der Arbeitgeber darf auch eine höhere Einstufung vornehmen! Die dann ausgehandelte Stufe sollte unbedingt verschriftlicht werden. Die Gruppierungen werden immer bei einer 100% Stelle aufgezeigt. Hier die mal eine Seite, wo sich alle Tarife finden lassen: Tariftabellen

Zuschläge sind ebenso tariflich geregelt und lassen sich entweder im Tarif finden, oder sollten separat schriftlich im Arbeitsvertrag stehen. Auch die Zuschläge können durchaus verhandelt werden, es gilt hier das Günstigkeitsprinzip, wo der Arbeitnehmer besser gestellt wird.

Arbeitsverträge sind ein bindendes Medium für beide Seiten, auch hier sollte man genau prüfen, wann und unter welchen Umständen man von dem Vertrag Abstand nehmen kann. 

Wir hoffen wir konnten etwas Licht in das Dunkel bringen. Ansonsten empfehlen wir auch, sich bei Verdi als Mitglied einzuschreiben. Verdi prüft auch Arbeitsverträge und man ist automatisch Arbeits-Rechtschutz versichert. Für viele oft ein rettender Anker, wenn etwas schiefgehen sollte.

Also erst Prüfen, dann unterschreiben!

 

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