Hohe Versprechen – Schwammig gehalten

Mit dem einhergehenden Beschluss der Zusammenlegung der Pflegekräfte zu einem Einheitsbrei, der sich dann Pflegefachmann/frau nennen wird, verspricht das Bundesministerium, den Personalschlüssel in den Einrichtungen zu erhöhen und Verbesserungen in die Wege leiten zu wollen. Das Ministerium äußert sich hier eindeutig Zweideutig. Wenn das Ministerium von „Personalausstattung überprüfen“ spricht ist das sicherlich kein Ansatz, der greifbar ist oder eingefordert werden kann. Um so eintäuschender ist, dass offensichtlich gar kein Personal auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was zusätzlich eingesetzt werden könnte, woher also die neue Personalausstattung nehmen und nicht stehlen. Wie so oft erscheint ein Regierungsversprechen als politisches Mittel, die neue Situation „Schön zu reden“.

Das Ministerium äußert sich in einem kurzem Statement:

Rahmenbedingungen der Entlohnung in der Pflege

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz werden die fachlichen Grundlagen der Arbeit in der Pflege gestärkt und die Erarbeitung neuer Konzepte in den Einrichtungen gefördert. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss zum Anlass genommen werden, die Personalausstattung zu überprüfen und an den Bedarf anzupassen. Durch die Neuregelungen werden innovative Pflegekonzepte auf Grundlage eines neuen Verständnisses von Pflege in der ambulanten und in der stationären Versorgung Fahrt aufnehmen. Sowohl die Verantwortlichen auf Landesebene als auch die Pflegeeinrichtungen vor Ort sind hier gefordert. Zudem wird die Pflege-Selbstverwaltung mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz erstmals gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.

Fragezeichen

in einem weiteren Statement erklärt das Ministerium einige Neuerungen im Bezug auf die Lohn und Gehaltsstruktur, wonach, was sehr erfreulich ist, die Pflegekräfte besser gestellt werden sollen.

Fachlich-wissenschaftlich fundierte Personalbemessung in der Pflege

Die Attraktivität eines Berufs hängt auch mit dem Gehalt zusammen, das sich dort verdienen lässt. Das trifft auch für die Arbeit in der Altenpflege zu. Für die Altenpflege gilt aber auch, wie für andere Berufe, dass die Vereinbarung von Löhnen in die Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien fällt. Die Bundesregierung kann hier jedoch für angemessene gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen, die die Vereinbarung von Tariflöhnen fördern und Lohndumping verhindern. Sie hat sich dieser Aufgabe auch längst angenommen:

  • Pflege-Mindestlohn: Zum einen gilt in der Altenpflege bereits seit 1. August 2010 ein Mindestlohn, der derzeit 9,40 Euro in den alten  bzw. 8,65 Euro in den neuen Ländern beträgt und damit über dem allgemeinen Mindestlohn liegt. Der Pflege-Mindestlohn wird zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2017 jeweils nochmals angehoben (er wird sich dann zum 1. Januar 2017 auf 10,20 Euro/Stunde bzw. 9,50 Euro/Stunde belaufen). Der Pflege-Mindestlohn sorgt für eine untere Grenze in der Bezahlung für Menschen, die im Pflegebereich arbeiten und verhindert damit Lohndumping. Es ist aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass Altenpflegefachkräfte regelmäßig deutlich höhere Löhne als den Mindestlohn erhalten.
  • Berücksichtigung von Tariflöhnen bei Vergütungsvereinbarungen: Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber im Recht der Pflegeversicherung eindeutig klargestellt, dass die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen (sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen) in Verhandlungen über die Vergütung von Pflegeeinrichtungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden darf. Darüber hinaus müssen die Einrichtungen nachweisen, dass sie Tariflöhne auch tatsächlich zahlen, wenn sie dies bei Vereinbarungen mit den Kostenträgern proklamieren. Die Bundesregierung hat damit klare Rahmenbedingungen für die Zahlung von guten Löhnen auf tariflicher Basis geschaffen. Es liegt nun an den Tarifvertragsparteien, diese auch umzusetzen.

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Doch in dem Zusammenhang des ersten Statement (weiter oben) stellt sich doch eine Entscheidende Frage: wer soll das alles finanzieren? Mehr Personal, mit mehr Lohn und besseren Arbeitsbedingungen. Ein Traum einer jeden Pflegekraft. Um das realisieren zu können bedarf es enorme Mengen an Geldern. Die bisher angedeuteten Subventionen reichen dafür bei weitem nicht aus, zumal diese in dem meisten Fällen als Start ausgeschüttet werden und nicht dauerhaft gezahlt werden. Es scheint als trägt das Ministerium hier extrem dick auf, möglicherweise um positive Aspekte aufzeigen zu wollen, um die Wähler nicht zu vergraulen. Von Realismus aber sind sie weit entfernt.

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