Nach dem ersten euphorischen Hoch und Freude über die ersten Pflegekammern, kommt die Ernüchterung und die Rechnung, ob man will oder nicht! Die Pflegekammern haben nun weit über 10.000 Mahnungen an Mitglieder verschickt, die davon nicht einmal wussten, dass sie der Pflegekammer beigetreten sind, eine Zwangsmassnahme. Die Selbstbestimmung ist nun doch keine, die Pflegekammer handeln offensichtlich ohne Rücksicht auf Verluste. Mit einem jährlichen Beitrag von 120.- MUSS jede Pflegekraft dabei sein. Was wir davon haben steht erstmal ziemlich hinten an. 

Müssen wir das so hinnehmen? NEIN, der bpa hat eine Zusammenstellung erstellt, was man und jeder Einzelne dagegen tun kann. Die Pflegekammer beginnt ihre Arbeit wider erwartend erstmal mit massiven Forderungen. So kann keine konstruktive Zusammenarbeit starten.

geldverschwenden

Sich gegen die Pflegekammerbeiträge wehren (bpa)

Bundesverband für freie Kammern e.V. – Möglichkeiten sich zu wehren  (Bffk)

Verdi über Pflegekammern – hier informieren  (Verdi Gewerkschaft)

Voller Risiken und Nebenwirkungen:Die geplante Pflege­kammer

Mehrere Bundes­länder wollen eine Pflege­kammer schaffen: Über eine Zwangs­mitgliedschaft müssen alle Kranken- und Alten­pflege­kräfte, auch die Hilfskräfte, Mitglieder der Kammer werden und pro Jahr mindestens 120 Euro Beitrag bezahlen. Und was bekommen Sie dafür?

Sie selbst tragen die Kosten und werden zur Mitgliedschaft gezwungen

Die Pflege­kammer ist um­stritten, auch der bpa hat sich mehr­fach kritisch zur Ein­richtung einer Pflege­kammer geäußert, weil eine solche In­sti­tu­tion an den In­te­res­sen der Pfle­genden voll­ständig vor­bei­geht und statt­dessen immense Kosten mit sich bringt: Würde eine Pflege­kammer ein­ge­führt, dann müsste jeder, der beruflich in der Pflege tätig ist, dort kosten­pflichtig Mit­glied wer­den, ganz gleich ob er vom Nut­zen der Kam­mer über­zeugt ist oder nicht. Wir rechnen mit jähr­lichen Kos­ten von rund 120,- Euro, die jeder Be­schäf­tigte in der Pflege privat auf­bringen muss. Gleich­zeitig müsste auch viel öffen­tli­ches Geld in die Ein­richtung einer Kam­mer fließen. Geld, das an anderen Stel­len in der Pflege drin­gen­der be­nötigt wird.

Keine Alters­vorsorge und kein Mit­sprache­recht bei Pflege­satz­ver­hand­lungen: Sie be­kommen lediglich eine Pflege­kammer 2. Klasse

Der Nutzen einer Kam­mer ist um­strit­ten, wie die Dis­kus­sion in vielen Bundes­ländern zeigt: Die Pflege­kammer ist kein Er­satz für die etablier­ten Berufs­verbände, weil sie keine fach­lich moti­vier­ten ver­bands­poli­ti­schen Auf­gaben über­nimmt. Auch tarif­po­li­tische Fragen und Tarif­ver­handlungen sind nicht ihre Auf­gabe, dieses Feld wird auch künf­tig aus­schließlich durch die Gewerk­schaf­ten ab­ge­deckt. Auch die Auf­gabe der Alters­ver­sorgung, die eine Kam­mer bei vielen anderen Be­rufen über­nimmt, ist für die Pflege­kammer nicht vor­ge­sehen. Und schließlich stärkt die Kam­mer nicht die Posi­tion der beruf­lich Pfle­gen­den im poli­ti­schen Raum, weil sie auch hier nur be­ratend tätig sein wird.

Mehr Büro­kratie, zusätzliche Kontrollen und Fort­bildungen auf eigene Kosten

Die Pflege­kammer soll die berufliche Quali­fi­kation der Pfle­gen­den und die Qua­li­tät der Pflege kon­trol­lieren. Sie kön­nen sich also künf­tig neben Heim­auf­sicht und MDK auch auf Über­prü­fungen durch die Pflege­kammer ein­stellen. Gleich­zeitig werden Sie ver­pflich­tet, sich bei Ver­an­stal­tungen der Pflege­kammer regel­mäßig fort­zubilden − in Ihrer Frei­zeit und teilw­eise auf eigene Kosten. Das kann keine sinn­volle Alter­native zu den Fort­bil­dungen sein, die Ihnen schon jetzt von Ihrem Arbeit­geber stän­dig ge­boten werden.

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