Erschreckend in diesem Zusammenhang werden bereitgestellte Gelder nicht abgerufen oder genutzt. Die Krankenkassen und Kommunen sparen dadurch jährlich zig Millionen ein. Gerade die Pflegedienste könnten viel mehr tun, wenn sie die Gelder nutzen würden. Interessanterweise werden dadurch die Patienten nicht belastet!

Pflege soll gestärkt werden, egal wie man es drehen möchte, dazu braucht es Geld! Die heutigen Pflegepreise laden nicht zum reich werden ein und vieles muss noch geändert oder verändert werden. Soll die Pflege besser bezahlt werden, obliegt es den Einrichtungen, hier etwas zu tun, doch woher, wenn es nicht erwirtschaftet wird.

Dieser Bericht soll ein Aufruf an die „guten“ Pflegedienste sein, die etwas tun wollen, aber nicht wissen wie:

  • Die Investitionskostenförderung , ein einmalig im Jahr abrufbarer Betrag, der etwa 10% der erwirtschafteten SGB XI Leistungen entspricht, kann bei der örtlichen Kommune abgerufen werden. Dieses Geld dient der Entwicklung des Betriebes und muss nicht einmal inhaltlich nachgewiesen werden. Ein Antrag, bzw Telefonat mit der Kommune reicht dazu aus. Jeder Steuerberater kümmert sich für einen geringen Obolus um alle Formalitäten. Mittlere Pflegedienste können so zwischen 5000 und 50000 Euro ausgezahlt bekommen. Dies kann für Erhöhung der Pflegelöhne eingesetzt werden. Erschreckend ist es, dass mehr als die Hälfte aller Pflegedienste, diese Gelder nicht beantragen.
  • Die niedrigschwelligen Betreuungsleistungen (SGB XI 45b) sind ein immenser Geldsegen, wenn man ihn zu nutzen weiß. Bekannt hierbei ist, dass jeder Patient mit einem anerkannten Pflegegrad monatlich 125 € nutzen kann und darf. Doch dann hört es oft auf. Viele Pflegedienste wissen nicht, dass nicht genutztes Geld hiervon, bei der Krankenkasse angespart werden muss und man diese Gelder jederzeit abrufen darf. So kann es sein, dass ein Patient über das Jahr 1500 € angespart haben könnte und dieses Geld sofort vollständig nutzen darf, auch Rückwirkend. Doch damit nicht genug. Gelder aus dem Vorjahr dürfen bis zum 30.06. des nachfolgenden Jahres genutzt werden, hinzukommen die laufenden Gelder! So kann es also sein, dass Patienten mehrere tausend Euro bei der Krankenkasse liegen haben und viele Patienten wissen es nicht einmal. Die Pflege kann mit diesen Gelder enorme Aktionen starten, die zum Wohle aller dienen. Der Pflegedienst verdient Geld, der Patient bekommt mehr Leistungen und die Mitarbeiter könnten auch hier von mehr Gehalt profitieren.
  • Die Verhinderungspflege, oder heute Vermeidungspflege: Nach SGB XI § 39 stehen jedem Patienten mit einem anerkannten Pflegerad nach 6 Monaten, jährlich 1612 € zu, sowie den Kurzzeitpflegezuschlag von 806 €, also insgesamt 2418 € im Jahr. Die Vermeidungspflege kann sowohl für Pflege, Betreuung oder Beaufsichtigung genutzt werden und dennoch tut es kaum jemand. Auch hier nutzen über die Hälfte aller Pflegedienste diese Möglichkeiten gar nicht, meist aus Unwissenheit. Ein Rechenbeispiel: bei einem kleineren Pflegedienst mit 50 Patienten, wovon 30 Patienten einen Pflegegrad haben, könnte der Pflegedienst im optimalen Fall so 72.540 € pro Jahr nutzen. Einige Pflegedienste haben begonnen Hauswirtschafterinnen oder Betreuungskräfte gerade für solche Zwecke einzustellen.

Allein die drei Punkte sinnvoll genutzt bedeutet für die gesamte Pflege, also auch für Heime und andere Pflegeeinrichtungen einen kleinen, vielleicht großen Aufschwung. Ein Appell an die Unternehmer: „Reinvestiert das „neue Geld“ zumindest in Teilen in bessere Löhne und Gehälter, ihr werdet schnell feststellen, dass die Fluktuation weniger wird und es damit ein Gewinn für alle Seiten ist. „

Ein Aufruf an die Pflegekräfte: „sprecht diesen Artikel mal offen an, macht euch gemeinsam Gedanken, wie man das nutzen kann und bereichert die Einrichtung, damit die Patienten und damit auch euch selbst.“ Seid nicht länger nur Abarbeiter, sonder helft aktiv mit, dass sich etwas ändert, denn viele Gelder sind bereits da!

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