Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) haben nach der Ausweitung des Pflegestärkungsgesetz eine neue Prüfungsfassung erhalten. Die Prüfungen beinhalten nun, bessere Prüfsituationen, so scheint es. Die Verträge mit dem MDK werden mit der GKV abgeschlossen und wurden so veröffentlicht. Die Links zu den neuen Prüfregeln sind am Ende des Berichtes zu finden. Prüfungen durch den MDK wurden von den meisten Einrichtungen wenig ernst genommen, Ziel war es bisher nur dafür zu sorgen, dass die Transparenznoten, also die Auszugseite die man öffentlich einsehen kann, so zu beeinflussen, dass daraus im Idealfall eine Note „1,0“ herauskam. Der Ansatz hierbei ist lediglich der werbewirksame Effekt einer „Bestnote“ gewesen. Nur wenige Pflegeeinrichtungen sahen, oder wollten die Qualität umsetzen, die der MDK gefordert hat. Vielmehr wurden die Unterlagen soweit aufbereitet, dass es dem MDK reichte. Das eigene Qualitätsmanagement sah stets anders aus. Ich selbst kennen niemanden seit meiner mehr als 20 jährigen Laufbahn, der den MDK wirklich ernst genommen hat und die Qualitätsrichtlinien so implementiert hat, dass es zum Vorzeigeobjekt wurde. Der MDK hat allein keinerlei Macht oder Befugnisse, so steht es in den Statuten mit der GKV. so heißt es darin:

 

„4. Prüfverständnis und Durchführung der Prüfung
(1) Den Qualitätsprüfungen des MDK und des PKV-Prüfdienstes liegt ein beratungsorientierter Prüfansatz zugrunde. Die Qualitätsprüfungen bilden eine Einheit aus Prüfung, Beratung und Empfehlung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Der beratungsorientierte Prüfansatz ermöglicht schon während der Qualitätsprüfung bei festgestellten Qualitätsdefiziten das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten (Impulsberatung). Dieser Prüfansatz setzt eine intensive Zusammenarbeit des ambulanten Pflegedienstes mit dem MDK bzw. dem PKV-Prüfdienst voraus.“

Genau genommen wird der MDK auf eine beratende Tätigkeit zurückgedrängt und ist somit weit entfernt jeglicher Prüfungsvorraussetzung. Sie dürfen beraten, empfehlen und Lösungen vorschlagen, so heißt es dort. Dies aber steht im Gegensatz dazu, dass sie Noten vergeben. Sie schreiben dort, es ist ein beratungsorientierter Prüfungsansatz !? Sehr viel schwammiger geht es nicht mehr. Ist es nun eine Beratung? Ist es ein Beratungsversuch? Ist es ein Prüfungsansatz? 

Es scheint, als wollte man sich nicht konkret festlegen und daraus ein offenes Politikum machen. Was soll diese Passage nun bewirken? Soll es Erleichterung bei den Einrichtungen auslösen oder zur Verwirrung beitragen? Weiter heißt es dort: „Das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten (Impulsberatung)“! Was wohl gleichbedeutend damit sein soll, dass man während der Prüfung ein, zwei Sätze verliert, wie man es besser machen könnte. Inwiefern das hilfreich ist, während einer angespannten Prüfungssituation überlasse ich der Fantasie eines jeden Einzelnen. Fakt ist aber, dass diese „Impulsberatung“ keinerlei Einfluss auf irgendwelche Ergebnisse haben, es bleibt dabei:“schön, dass wir darüber geredet haben“.

Im Weiteren heißt es in den Verträgen zu den Prüfungen:

„Die Prüfung der personenbezogenen Kriterien erfolgt anhand des Erhebungsbogens und der zugehörigen Ausfüllanleitung. Informationsquellen/Nachweise sind:
– Inaugenscheinnahme der in die Stichprobe einbezogenen Person,“

Es handelt sich um eine Prüfungsgrundlage die im späteren anhand der Fragen im Erhebungsbogen gerecht werden sollen. Inaugenscheinnahme lässt dem Prüfer jeden Spielraum für Willkür offen. Er kann schnell durch gehen und alles als erledigt abzeichnen, oder jedes Detail selbst bewerten oder auch entwerten. Man kann an dieser Stelle auch die gesamte Prüfungsgrundlage in Frage stellen, da es verdeutlicht, welche Willkür bei der Prüfung herrschen kann. Auch hier ist klar, dass es sich nicht um eine Prüfung handeln kann, die auf klare Regeln basieren. 

Im Bereich „Abschlussgespräch“ widersprechen sich nun alle! 

So heisst es dort:

„(5) Abschlussgespräch
Im Abschlussgespräch wird der ambulante Pflegedienst anhand erster Ergebnisse in Fragen der Qualitätssicherung mit dem Ziel beraten, ggf. festgestellte Qualitätsmängel direkt abzustellen, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen und die Eigenverantwortung des ambulanten Pflegedienstes für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken. „

Zum Einen werden erstmal Fakten während der Prüfung gesammelt, so sollte es eigentlich sein, dann müssten diese ausgewertet und bearbeitet werden. Nach dieser Regelung aber ist alles etwas anders. Die Ergebnisse stehen nun offensichtlich am Ende der Prüfung soweit fest, dass der MDK, bzw der Mitarbeiter Qualitätsmängel ansprechen kann und zur Umsetzung, wieder mal „berät“. Diese Beratung selbst wird natürlich auch nirgends erwähnt. Vielmehr soll auf die Einrichtung eingewirkt werden, es doch zukünftig besser zu machen. Was soll dort besser gemacht werden? Nach den Erfahrungen geht es weder um besser machen und schon gar nicht um die Weiterentwicklung der Pflegequalität, sondern einzig und allein um die Tatsache, dass bestimmte Sachen bei der Prüfung nicht da waren, die der MDK so Sehnsüchtig erwartet hatte. Und hier beginnt dann das Streben nach der guten Note für den Werbewirksamen Aushang des Transparenzberichtes. 

Ein paar Beispiele für die „Un-„sinnigkeit bestimmter Dokumente:

Der MDK fordert die Hygienegrundlagen des Dr. Robert Koch Institutes. Hygiene ist ein grosses Thema in der Pflege, dass  steht außer Frage. Betrachtet man die „RKI“ Grundlagen also näher, erkennt man, dass die Auszüge mehrere Seiten sind, zwischen 20 und mehr Seiten. Dort werden sämtliche Verhaltensmaßnahmen und Grundlagen zur Hygiene beschrieben. Ich muss dem Robert Koch Institut an dieser Stelle mal ein Lob aussprechen für ihre fleißige Arbeit, aber leider mitteilen, dass die Gesamtheit der Pflegekräfte die Dissertationen nie gelesen haben und es wahrscheinlich auch nie tun werden. Schade um die Staubfänger in den Regalen, doch der MDK möchte das so haben. Besser wären konkrete Schulungen, die praxisorientiert nachgewiesen werden müssten. Auch hier haben die meisten Pflegeeinrichtungen längst interne Schulungen, die meistens in einer Pseudoveranstaltung endet, die zum Ziel haben, dass jede Pflegekraft unterschreibt,dass sie teilgenommen haben, damit das Unternehmen aus der Sache fein raus ist.

Der MDK fordert die Vorlage der Expertenstandards, genau aufgelistet und idealerweise sortiert im Regal zur freien Verfügung für alle Mitarbeiter. Liegen die nicht vor, gibt es es einen Notenabzug ! Auch hier, liebe studierte Expertenstandarderzeuger: Der MDK will, dass eure Standards vorliegen, seid aber nicht böse, wenn kein Mensch diese, Ausnahmen bestätigen die Regel, liest. Eure Werke sind hunderte von Seiten lang, die als insgesamt schwer verdaulich gelten dürften. Selbst die herunter gebrochenen Standards, die der MDK ebenfalls fordert, lesen die wenigsten Pflegekräfte. Das liegt mit Sicherheit nicht nur am Desinteresse an den ausgedruckten Forschungsergebnissen, sondern auch, dass hierfür die Pflegekräfte tagelang freigestellt werden müssten, wenn dass als bezahlte Arbeitszeit gelten soll und im Zuge der Personalnot, kann sich kaum eine Einrichtung erlauben, so etwas zu leisten. 

Eine weitere Forderung des MDK während der Prüfung: Der Händesdesinfektionsplan muss aushängen ! Grundsätzlich ist das richtig und vielleicht eine Möglichkeit sich zu informieren, wie man sich richtig die Hände desinfiziert. Aber glaubt irgendjemand daran, dass tagtäglich sich jeder genau informiert, wie man es richtig macht? Hat irgendjemand aus der Pflege den Plan auswendig gelernt? Der Plan an sich reicht bei Weitem nicht aus, hier gehört aus meiner Sicht eine vernünftig nachgewiesene Schulung dazu. Aber schick sieht er ja aus, oder?

Zur neuen „Abrechnungsprüfung“

Die offensichtlich gemachten Fehler werden verschwiegen, da man sich bis heute auf kein klares Prozedere einigen konnte. Nach den aktuellen Neuerungen dürfen die Prüfer vom MDK auch die Abrechnungen prüfen. Das bedingt, dass die Prüfer diese auch verstehen und sich im Bereich „Rechnungswesen“ auskennen. Ich bezweifel an dieser Stelle, dass dem so ist. Ebenso so unsinnig und unnötig sind die Abrechnungsprüfungen im Zeitalter der Vernetzung und der Netzwerke. Die GKV, als der Spitzenverband der Krankenkassen hat einen Vertrag mit allen betroffenen Krankenkassen, die wiederum alle Abrechnungen vorliegen haben. Ebenso liegen den Kassen die Leistungsnachweise, nebst Kürzel der Pflegepersonen und alle Korrespondenz vor. Wozu also die Prüfung bei den Pflegediensten? hier könnte man durch eine gezielte Vernetzung sehr viel effektiver die tatsächlichen schwarzen Schafe herausfinden. Davon wird aber kein Gebrauch gemacht.

Doch anstatt dessen, kommen im Rechnungswesen unerfahrene Prüfer in die Einrichtung und „spielen“ Betriebswirte. Sie kontrollieren Rechnungsabläufe, die sie selbst gar nicht verstehen, oder verstehen können und improvisieren sich etwas zusammen, damit es ein Bild ergibt. Eine fest installierte Abteilung beim MDK, der sich um so etwas kümmern würde, wäre weit sinniger und entlastet das gesamte System. Die Prüfer sind weitgehend Pflegekräfte, so heißt es im neuen Vertrag, mit Leitungserfahrung und eine Auditorausbildung. Das reicht scheinbar, um das Rechnungswesen zu verstehen. Die Prüfer, die ich erleben durfte, kannten sich nicht einmal mit dem neuen PSG aus, geschweige denn, dass sie die Leistungskomplexe verstanden haben. Hier eine Rechnungsprüfung durchzuführen, ist grenzwertig gefährlich. Eine rechtliche Grundlage, für das kopieren von Daten im Übrigen gibt es bis heute nicht und kann von daher jederzeit untersagt werden, das Datenschutzgesetz ist da eindeutig. Um also weiter Abrechnung zu prüfen, bedarf einer schriftlichen Zustimmung der Einrichtungsleitung.

Die gesamte neue Prüfungsregelung ist voll von kontroversen Widersprüchen und ermöglicht jeder Einrichtung, jederzeit damit rechtlich vorzugehen, der MDK wird in den meisten Fällen arg das Nachsehen haben. Hier ist seitens der Politik ebenso schwammig gearbeitet worden, wie bei vielen anderen Neuerungen in der Pflege. Hier empfehle ich jeder Einrichtung, sich zu wehren, damit ein Umdenken stattfinden kann.

Der MDK hat seine „Schäfchen“ im trockenen

In der neuen Fassung heisst es:

3. Prüfauftrag
(1) Die Landesverbände der Pflegekassen beauftragen den MDK und im Umfang von zehn Prozent der in einem Jahr anfallenden Prüfaufträge den PKV-Prüfdienst mit den Prüfungen nach § 114
Absatz 1 SGB XI, die als Regelprüfung, Anlassprüfung oder Wiederholungsprüfung durchzuführen sind. Die Landesverbände der Pflegekassen entscheiden über die Prüfungsart und
erteilen dem MDK bzw. dem PKV-Prüfdienst die Prüfaufträge schriftlich. Vor der Erteilung eines Prüfauftrages zur Durchführung einer Anlassprüfung sind Beschwerden und Hinweise zunächst durch die Landesverbände der Pflegekassen auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen.

Der MDK hat schriftlich, dass er 10% der Aufträge er erhält und ist somit auch finanziell abgesichert. Untereinander scheinen die Absprachen gut zu funktionieren, wenn es um das liebe Geld geht. In der freien Marktwirtschaft würde man das allerdings als korrupt bezeichnen. Hier liegt es schriftlich vor.

Fazit:

Die gesamte neue Prüfung ist voll von Widersprüchen, die sich rechtlich nicht halten lassen. Die Neuerungen sind deutlich Verbesserungswürdig und führen nur zur vermehrten Unsicherheit. Die neuen Regelungen werden einige Pflegedienste zur Aufgabe bewegen, denn man vergisst dabei den Bereich, um wen es geht: Es ist ein sozialer Bereich, den viele aus „Berufung“ ausüben. Die Prüfungen des MDK sind wichtig und nachvollziehbar, um die tatsächlich schwarzen Schafe heraus zu filtern. Ein Kontrollinstrumentarium ist wichtig. Doch bedenkt man die Grundlagen der Prüfungen, die ebenso schwammig sind, wie viele anderen unausgearbeiteten Teile des Pflegestärkungsgesetzes, so kommt man zu einem traurigen Ergebnis, es geht Rückwärts. Zu wenig werden die tatsächlichen Belange der Pflegeempfänger berücksichtigt, wie sie gepflegt werden, zu hoch ist der betriebswirtschaftliche Anteil und zu unspezifisch die Prüfungssituation. Jeder, der an der Prüfung beteiligt ist, ist gefordert, sich auf Grundlagen zu konzentrieren, die uns weiter von einer guten Pflege abhalten. Pflege ist menschlich, Pflege ist Miteinander und Pflege ist Vertrauen. Weitab davon sind die Prüfungs-, Beratungs-, was auch immer Regelungen.

Eigene Meinung:

Ich konnte nur einen kleinen Teil der Kontroversen aufzeigen, mit dem die Pflegeeinrichtungen aktuell konfrontiert werden. Ich selbst werde für mich und BG-Pflege GmbH dagegen wehren und weiter an Verbesserungen arbeiten. Aber eines bleibt: Sollte ich später Pflege durch professionelle Pflegekräfte, Pflege benötigen, lege ich wert darauf, dass diese Menschen dann wissen, was sie in der Pflege tun, dass sie nett zu mir sind, mit mir im Kontakt stehen und zuverlässig für mich da sind. Mir wäre es wichtig, als Mensch betrachtet und ernst genommen zu werden. Ob sie nun die Expertenstandards da liegen haben, oder ein Händesdesinfektionsplan, ist mir so ziemlich egal.

Weiterführende Links zu den Prüfungsregelungen

(MDK Seite: Hier findet ihr sämtliche Grundlagen der neuen Prüfungsregelungen)

 

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