Mindestgrenzen für Personal 2018. Um die Pflege am Krankenbett zu stärken, will die Bundesregierung verpflichtende Untergrenzen für das Pflegepersonal ab 2018 einführen. Zudem sollen die Krankenhäuser mit 830 Millionen Euro pro Jahr darin unterstützt werden, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Das hat das Kabinett beschlossen.

BG-Pflege Kommentar: Personaluntergrenze sind ein wichtiger Schritt, um die Überlastung in den Griff zu bekommen. Doch hat diese Maßnahme einen Haken. Was passiert, wenn nicht genug Personal da ist? werden Stationen geschlossen? Was passiert mit unseren Patienten, die dringend Hilfe benötigen und kein Notfall im eigentlichen Sinne sind? Wir brauchen mehr Pflegekräfte und diese Maßnahmen wird eher dazu führen, dass kleinere Einrichtungen das Nachsehen haben, die fehlendes Personal nicht kompensieren können. Ebenso ist fraglich, inwiefern die Maßnahmen sanktioniert werden können und dürfen. Was aber sicher ist, dass die Patienten erstmal das Nachsehen haben.

Das Bundeskabinett schreibt dazu folgendes:

Pflegepersonaluntergrenzen

Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich. Mit zwei Maßnahmen sorgen wir darum für ausreichend Pflegepersonal: In vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen gelten ab dem 1. Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen. Begleitet wird diese Maßnahme ab 2020 von Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus – dem sogenannten „Ganzhausansatz“.

Personaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche

In dem Bild steht: Grafik: Pflegepersonaluntergrenzen in vier Krankenhausbereichen • Ab dem 1. Januar 2019 in der: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie • unterscheiden zwischen Tag- und Nachtschichten sowie zwischen Wochen-, Wochenend- und Feiertagen.

Eine Unterbesetzung von pflegesensitiven Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patientinnen und Patienten haben. Darum führen wir für folgende Krankenhausbereiche Personaluntergrenzen ein:

  • die Intensivmedizin,
  • die Geriatrie,
  • die Kardiologie,
  • die Unfallchirurgie.

Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Dabei wird zwischen vier Kategorien von Schichten unterschieden:

  • Tagschichten an Wochentagen,
  • Nachtschichten an Wochentagen,
  • Tagschichten an Wochenenden und Feiertagen,
  • Nachtschichten an Wochenenden und Feiertagen.

Die konkreten Untergrenzen für die Bereiche wurden wie folgt festgelegt:

  • Intensivmedizin
    • Mo-Fr: Tagschicht maximal 2 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 3 Patienten pro Pflegekraft
    • Wochenende & Feiertage: Tagschicht 2 Patienten pro Pflegekraft; Nachschicht 3 Patienten pro Pflegekraft
  • Geriatrie
    • Mo-Fr: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 24 Patienten pro Pflegekraft
    • Wochenende & Feiertage: Tagschicht 11 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 24 Patienten pro Pflegekraft
  •  Unfallchirurgie
    • Mo-Fr: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft,
    • Wochenende & Feiertage: Tagschicht 11 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 21 Patienten pro Pflegekraft
  • Kardiologie
    • Mo-Fr: Tagschicht 11 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 24 Patienten pro Pflegekraft,
    • Wochenende & Feiertage: Tagschicht 13 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 23 Patienten pro Pflegekraft

In diesem Zusammenhang wird auch festgelegt, welchen Grenzwert der Anteil von Pflegehilfskräften jeweils nicht überschreiten darf, damit ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.

Wie wird sichergestellt, dass die Untergrenzen eingehalten werden?

Die Krankenhäuser müssen für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer müssen die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. 

Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.

Wie wird sichergestellt, dass für das gesamte Krankenhaus ausreichend Personal zur Verfügung steht?

Die Personaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche werden begleitet von einer weiteren Maßnahme: dem sogenannten „Ganzhausansatz“, um im gesamten Haus eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Hintergrund und Gesetzgebungsprozess

Die Untergrenzen werden per Ersatzvornahme durch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) festsetzt. Das entsprechende Verordnungsverfahren dazu wurde am 23. August 2018 eingeleitet.

Die Verordnung soll am 1. Oktober 2018 in Kraft treten. Die Pflegepersonaluntergrenzen werden ab dem 1. Januar 2019 gelten. Mit der Ersatzvornahme reagiert das Bundesgesundheitsministerium auf das Scheitern der Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen zu dem Thema.

Bereits seit Juli des vergangenen Jahres haben die Interessenvertreter von Krankenhäusern und Krankenkassen den Auftrag, Personaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche selber festzulegen. Diese Verhandlungen sind gescheitert. Dieses Versagen der Selbstverwaltung erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte. Wir werden die Untergrenzen für pflegesensitive Stationen festlegen. Denn die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patienten haben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus/Ganzhausansatz

Mit dem Ganzhausansatz entsteht ein handhabbares, transparentes und schnell wirksames Instrument, um im gesamten Krankenhaus eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Dazu wird in Zukunft das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Dieser „Pflegepersonalquotient“ gibt Aufschluss darüber, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, viel oder wenig Personal einsetzt. Krankenhäuser dürfen dabei einen noch festzulegenden Wert nicht unterschreiten. Anderenfalls drohen ihnen Sanktionen.

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