Die bekannten, oder auch wohl eher unbekannten Entlastungsleistungen werden weniger genutzt, als es den Anschein hat. Nach einem aktuellen Bericht verfallen weiterhin viele Betreuungsgelder ungenutzt. Dieses Phänomen dürften sich alle Krankenkassen teilen. Einer der Hauptschuldigen ist die fehlende Aufklärung seitens der Krankenkassen und die häufige Überforderung der Patienten oder deren Angehörigen mit den verschiedenen Leistungen. Nur viel zu wenig klären spezielle Berater der Krankenkassen über diese und viele andere Möglichkeiten auf. Das Geld liegt brach und verfällt für den Kunden. Die Krankenkassen wurden zur Aufklärung verdonnert, doch wirkliche Änderungen sind nicht spürbar. Es bleibt den Patienten oder pflegenden Angehörigen nur der Weg selbst Experte zu werden, damit sie bekommen, was Ihnen zusteht. Der angeschlossene Bericht zeigt hier, dass selbst diese Berichterstatter keine Ahnung von der Materie hatten, denn entgegen der (Hier unveränderten Fassung) kann die Betreuungsleistung auch für den Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden ! 

Die neuen Gesetze und Veränderungen mögen neue Möglichkeiten geschaffen haben, die aber durch fehlende Transparenz in die Reservekassen der Krankenkassen fliessen.

Ein Grund, warum Versicherte Entlastungsleistungen nicht nutzen, ist Informationsmangel. (Quelle Vivactiv Krankenkasse) 14.12.2017

Pflegebedürftige, die Leistungen der ambulanten Pflege erhalten, haben zusätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich – etwa für Unterstützung und Hilfe im Alltag. Dieser Betrag wird jedoch von den Pflegebedürftigen wenig genutzt. Die VIACTIV Pflegekasse hat festgestellt, dass nur wenig mehr als ein Drittel ihrer Anspruchsberechtigten von dieser Leistung Gebrauch macht.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Das ist nicht nur Folge der demographischen Entwicklung; aktuell ist es auch Ergebnis geänderter Gesetzgebung. Die zum 1. Januar 2017 erfolgte Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade und die Anwendung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben den Kreis der Bezieher von Leistungen der Pflegeversicherung deutlich erhöht – bei der VIACTIV um rund 4800 Personen. Das entspricht einer Steigerung von etwa 19 Prozent. Rund 21.600 Pflegebedürftige erhalten Leistungen der ambulanten Pflege. Damit haben sie auch Anspruch auf Entlastungsleistungen bis zu 125 Euro monatlich.

Eingesetzt werden kann der Betrag zur Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit

  • teilstationärer Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • ambulanten Pflegediensten – in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung
  • nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Dies können zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen sein (einkaufen, kochen oder putzen) oder eine Alltags- und Pflegebegleitung, die beispielsweise mit dem Pflegebedürftigen Zeit beim Spielen, Vorlesen oder Spazierengehen verbringt.

Zuständig für die Anerkennung solcher Angebote sind zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte.
Da dieser Betrag für Entlastungsleistungen zweckgebunden ist, wird er nicht pauschal gezahlt. Der Pflegebedürftige muss allerdings die Rechnung über die in Anspruch genommene Leistung bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung einreichen.

Welche konkreten Leistungsangebote es gibt, erfahren Versicherte und Angehörige bei der VIACTIV Pflegekasse. Darüber hinaus findet man auf der Internetseite der Landesinitiative-Demenz-NRW eine Datenbank mit Angeboten in Nordrhein-Westfalen, die nach Wohnort sortiert werden kann. (https://www.demenz-service-nrw.de/angebotsverzeichnis/niedrigschwellige-hilfe-und-betreuungsangebote.html?q=entlastungsleistung)
Genutzt werden die Entlastungsleistungen allerdings wenig. So haben bei der VIACTIV im laufenden Jahr bisher lediglich 37,3 Prozent der anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen Rechnungen zu Entlastungsleistungen eingereicht. Dabei gibt es zum Teil erhebliche regionale Unterschiede – so haben in Dortmund 44,4 Prozent der Berechtigten, in Bochum 37,3 Prozent oder in Gelsenkirchen 35,1 Prozent die Leistung bei der Pflegekasse in Anspruch genommen. In Rüsselsheim (Hessen) sind es lediglich 19,8 Prozent, in Lübeck (Schleswig-Holstein) sind es 32,0 Prozent und in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) sind es überdurchschnittliche 54,0 Prozent.

„Warum Versicherte diese Leistung nur sehr eingeschränkt nutzen, ist nicht eindeutig bekannt. Ein Grund ist sicher Informationsmangel. Aber auch der Weg der Kostenerstattung wird manchen Pflegebedürftigen von der Antragstellung abhalten“, vermutet Reinhard Brücker, Vorstandsvorsitzender der VIACTIV. „Natürlich weisen wir bei der Pflegeberatung auf die Entlastungsleistungen und  Angebote zugelassener Anbieter hin und ermutigen die Betroffenen ihren Anspruch geltend zu machen.“
Pflegebedürftige, die ihren Leistungsanspruch bisher nicht ausgeschöpft haben, können ihn grundsätzlich in das Folgejahr übertragen. Das gilt auch noch für Ansprüche aus 2015 und 2016; diese können noch bis 31.12.2018 genutzt werden. Nicht ausgeschöpfte Leistungen aus dem laufenden Jahr können nur bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

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