In wenigen Monaten , ab 01.01.2017 gibt es ganz neue Voraussetzungen, bzw. alles wird anders benannt. Oder doch nicht? Beim ersten Hinsehen sind Pflegestufen weg, nennen sich aber Pflegegrade. Doch besonders für Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz ziehen Ihre finanziellen Vorteile aus dem neuen System. Die VdeK hat einen recht übersichtlichen Beitrag dazu veröffentlicht. Wichtig zu wissen, ist, dass eben Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz automatisch einen Pflegegrad höher gestellt werden und damit deutlich mehr Geld für die Pflege dieser Menschen bereit steht. So steht einem Menschen mit Pflegestufe 3 und eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegegrad 5 zu, was bisher als Härtefall bekannt war.

Darüber hinaus sollen 2 neue Pflegemodule kommen, wovon einer sich um die Betreuung kümmern soll. Es wird erstmalig eine Betreuungsmodul in der Pflege auftauchen. Waren bisher 30 Pflegemodule, werden es ab 01.01.2017 32 Module sein, die mit der Pflegestufe zusammengestellt werden können.

Wir erwarten in den Anfängen einiges an Chaos, da viele sich der Änderung noch nicht bewusst sind und das Umstellungsmodell insgesamt für Betroffenen und Angehörige kompliziert erscheint. Betroffene werden sich an ganz neue Begriffe gewöhnen müssen, so wird ein Antrag auf Höherstufung der Pflegestufe nun wahrscheinlich „Antrag auf Einschätzung des Pflegegrades“ heißen. Es mag an dieser Stelle eher lustig wirken, die Erfahrung aber hat gezeigt, dass Betroffene und Angehörige bereits heute mit dem Pflegeleistungswald oftmals vollkommen überfordert sind. Es wäre sicherlich transparenter und einfacher gewesen, die Pflegestufen namentlich zu belassen und lediglich die Höherstufungen der Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu berücksichtigen. Allein die Umstellung des neuen Systems bei allen Kranken-, Pflegekassen, Behörden etc, wird Millionen an Steuern kosten. 

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Pflegeleistungen ab Januar 2017

Die folgende Leistungsübersicht zeigt Leistungsbeiträge ab dem 1. Januar 2017. Die Tabelle bietet eine erste Orientierung. Im Bedarfsfall sollten sich Versicherte individuell durch ihre Pflegekassen beraten lassen.

Pflegeleistungen nach Pflegegraden (PG) ab 2017 in Euro pro Monat
Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 689 1.298 1.612 1.995
Häusliche Pflege
Pflegegeld
316 545 728 901
Pflegevertretung durch nahe Angehörige
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
474 817,50 1.092 1.351,50
Pflegevertretung erwerbsmäßig
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
1.612 1.612 1.612 1.612
Kurzzeitpflege
Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 1.612 1.612 1.612 1.612
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Anspruch nur über Entlastungsbetrag 689 1.298 1.612 1.995
Entlastungsbetrag 125 125 125 125 125
Zusätzliche Leistungen
für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
214 214 214 214 214
Anschubfinanzierung
zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
2.500 2.500 2.500 2.500 2.500
Vollstationäre Pflege Anspruch nur über Entlastungsbetrag 770 1.262 1.775 2.005
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen 266 266 266 266
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 40 40 40 40
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Aufwendungen in Höhe von bis zu
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
Umwandlungsanspruch
Übertragung des ambulanten Sachleistungsgetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
275,60 519,20 644,80 798

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