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Das Pflegestärkungsgesetz

ist ein Wort, was derzeit durch alle Medien geht. Doch was steckt eigentlich dahinter?

Pflege ist aufwendig, Pflege ist umfangreich und sehr komplex. In den letzten Jahren wurde viel darüber gesprochen, dass die Pflegekräfte insgesamt zu wenig Zeit für ihre Patienten haben, Patienten fühlten sich vernachlässigt und Pflegekräfte waren oft unzufrieden mit ihrer Arbeit. Doch das soll sich nun durch den ersten Teil der Pflegereform ändern?

Das Pflegestärkungsgesetz sieht im ersten Schritt vor, dass nun alle Menschen mit einer anerkannten Pflegestufe eine zusätzliche Betreuung in Anspruch nehmen dürfen. Bisher war dies nur Patienten mit einer ärztlich anerkannten Demenz vorbehalten, nun ist das  anders. Während den an einer Demenz erkrankten Menschen die Betreuung in zwei Stufen zusteht, wobei die zweite Stufe den Höchstbetrag derzeit festlegt, kommen nun alle in den Genuss von mindestens der Stufe eins. Neben dieser Änderung wurden auch alle Pflegestufen überdacht und jedem Menschen mit einer Pflegestufe steht nun mehr Geld für Pflege zur Verfügung. Der erste Schritt ist vorerst getan, und weiterhin soll der bürokratische Apparat der Pflegedokumentation neu und grundlegend überdacht werden. Mehr Zeit für Pflege, weniger Dokumentation ist hier das Motto. In den nächsten Jahren wird sich dann das Pflegestärkungsgesetz II mit weiteren Neuerungen anschließen.

Im Zuge der Veränderungen ist auch die bisherige MDK Prüfung, wie sie alle Pflegeeinrichtungen kennen, auf dem Prüfstand und wird eine Überarbeitung erfahren.

Weiterführende Informationen hierzu, finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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