Die Ausbildungsinhalte sind weiter unklar. Nachdem das Bundesministerium die ersten Eckpunkte der neuen Generalistik vorgestellt, bzw vorgelegt hat, besteht nun die Möglichkeit für alle, mal Einsicht zu nehmen. Doch wie bereits erwartet, stellt die neue Prüfungsverordnung im Grundsatz nicht neues dar. Der Beruf der Kinderkrankenschwester ist inhaltlich Beiwerk und wird in keiner Weise fachlich berücksichtigt. Weiterhin stehen viele Abgeordnete dem skeptisch gegenüber. Innerhalb der Pflege regt sich merklicher Widerstand. Der bpa hat einen klaren Kurs gegen die geplante Generalistik eingenommen und zieht als größter Verband privater Anbieter in den Kampf gegen den oberflächlichen Versuch alle drei Pflegeausbildungen in einem Topf zu werfen.
Mädchenwohnheim für pflegerischen Nachwuchs - Pflegeschule-Velbert/Rheinland-Pfalz Unterrichtsraum
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Hier die Pressemitteilung

02.03.2016

Eckpunkte machen nichts klarer

bpa zu den Eckpunkten der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz

„Nun liegen sie vor, die lange erwarteten Eckpunkte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz und sie bringen wenig Konkretes und noch weniger Neues. Die Praxisstunden beim einstellenden Träger werden von bisher 2.500 Stunden um ca. die Hälfte auf 1.300 Stunden reduziert. Die Auszubildenden sind also nur noch zum Schnuppern, aber nicht mehr zum vertieften Lernen im Betrieb. In dem Zusammenhang von einer Vertiefungsphase zu sprechen irritiert, handelt es sich doch um eine Verflachungsphase. Man muss sich schon wundern, was das bringen soll? Konsequent ist dieser Vorschlag nicht“, so bpa Präsident Bernd Meurer.

„Noch immer bleiben zahlreiche Fragen offen. Die konkreten Ausbildungsinhalte bleiben im Unklaren. Und es ist noch immer nicht die Frage gelöst, wie alle Auszubildenden durch die wenigen Plätze in der Kinderkrankenpflege geschleust werden sollen“, stellte Bernd Meurer fest.

Interessant sei aber erstmals die Aussage, dass sich das neue Berufsbild die EU-Richtlinie für die Anerkennung der Krankenpflege zum Maßstab nehme. „Es wird behauptet, es entstehe ein völlig neuer Beruf. Aber gleichzeitig wird klargestellt, dass die Verordnung den Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen genügen müsse. Das heißt übersetzt: Alles orientiert sich an der Krankenpflege und die Altenpflege und die Kinderkrankenpflege bleiben schmückendes Beiwerk. Dass das nicht unsere Zustimmung finden kann, ist klar. Wir werden uns weiter für den Erhalt eines Berufsabschlusses in der Altenpflege einsetzen. Ich bin mir sicher, dass diese Eckpunkte die Bundestagsabgeordneten, die bisher schon skeptisch gegenüber der Generalistik waren, nicht umstimmen werden“, stellte Meurer abschließend fest.

Die Eckpunkte finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums hier.

 

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