Arzneitest an Demenz Kranken – nun schlägts dreizehn. In einem Bericht der Ärztezeitung hat der Bundestag diesem Mist zugestimmt und tritt damit Menschen, die solche Tests nicht einschätzen können, gewaltig gegen das Schienbein.  Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Vorgehen gehen die Grundrechte verstößt und aus dieser Abstimmung ein Flop wird. Bedauerlich ist es, dass der halbe Bundestag anscheinend dazu abgenickt hat. Muss wohl ne stressige Woche gewesen sein und die Abstimmung war scheinbar Freitag Nachmittag. Humanität ist dem Bundestag da verloren gegangen.

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Bundestag lässt gruppennützige Arzneitests zu – Ärzte Zeitung, 09.11.2016

Nach langem Streit erlaubt das Parlament Tests, von denen Probanden nicht direkt profitieren.

Bundestag lässt gruppennützige Arzneitests zu

© Alexander Raths / fotolia.com

BERLIN. Der Bundestag erlaubt erstmals Arzneimitteltest an erwachsenen nicht-einwilligungsfähigen Personen auch dann, wenn sie nur der jeweiligen Patientengruppe nutzen. In einer namentlichen Abstimmung setzte sich am Mittwoch ein Antrag durch, der eine ärztliche Aufklärung der potenziellen Probanden verpflichtend vorsieht. Bisher sind in Deutschland Tests mit einem solchen Design beispielsweise an Demenzkranken verboten. Die strittige Regelung ist Teil einer Novelle des Arzneimittelgesetzes, mit dem eine EU-Verordnung umgesetzt wird.

Katrin Vogler (Linke) kritisierte, die Teilnahme demenzkranker Patienten an solchen Studien sei ein klarer Verstoß gegen das Prinzip des „Informed Consent“. Sie warb für die Beibehaltung der alten Rechtslage. Das BMG habe keine einzige Studie nennen können, die in der Vergangenheit in Deutschland aufgrund der Rechtslage nicht stattgefunden habe. Dieser Antrag erhielt 254 Ja-Stimmen, 321 Abgeordnete stimmten dagegen.

Petra Sitte (Linke) widersprach und warnte davor, Demenzkranke in fortgeschrittenem Stadium von diesen Studien auszuschließen. Dies zeuge von einem „paternalistischem Sendungsbewusstsein“ derer, die an der alten Rechtslage festhalten wollen. Dies sei eine „Anmaßung gegenüber allen, die auf Heilung hoffen“, so Sitte.

Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) warb für die Zulassung dieser Tests, allerdings mit der Pflicht zur ärztlichen Beratung. Dieses Gespräch könne dem Probanden helfen, einzugrenzen, an welcher Art von Studie er künftig teilnehmen will. Dieser Antrag erhielt die Mehrheit von 330 Ja-Stimmen im Parlament.

Hilde Matteis (SPD) verwies auf die Patientenverfügung oder die Erklärung zur Organspende, die beide getroffen werden können, ohne dass dem eine ärztliche Beratung vorausgehen muss. Das könne auch in fachlich fundierter, schriftlicher Form erfolgen. Zudem kenne das Bürgerliche Gesetzbuch schon heute die Option des Aufklärungsverzichts. Nur 69 Abgeordnete stimmten diesem Antrag zu, 598 lehnten ihn ab. Am Freitag entscheidet der Bundestag abschließend über die AMG-Novelle. (fst)

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