In der jüngsten Pressemitteilung der Bundesärztekammer wird das eigentliche Personalproblem auch seitens der Ärzteschaft gesehen. Wieder ist ein Schritt getan zur Aufklärung der Defizite in der Pflege. Gerade das Zusammenspiel zwischen Ärzten und Pflegekräften kann nur dann einen optimalen Erfolg bei den Patienten bringen, wenn die personellen Ressourcen ausreichend vorhanden sind. Die ständige Überlastung verhindert oft Austausch und gutes Zusammenspiel in der Behandlung. An dieser Stelle muss auch seitens der Pflege mal eine Lanze gebrochen werden. Auch die Ärzte haben personell ähnliche Probleme. Zu wenige Ärzte machen zu viele Dienste und zu lange Schichten, Behandlungsfehler sind vorprogrammiert. Auch hier ist deutlicher Handlungsbedarf im Gesundheitswesen sichtbar. Der Personalmangel zieht sich durch alle Bereiche des Gesundheitswesen und macht einmal mehr klar, wie stiefkindlich dieser Bereich in der Politik gehandelt wird.

presse

Mehr Patientensicherheit durch verbindliche Personalvorgabenprintmail 27.05.2016

Hamburg – Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und verbindliche Personalschlüssel für Intensiv- und Intermediate-Care–Stationen festzulegen. Eine Pflegekraft auf einer Intensivstation für Erwachsene solle maximal zwei Patienten betreuen dürfen. Für acht bis zwölf Betten einer Intensivstation seien (bei einer 40-Stunden-Woche) mindestens sieben Arztstellen (VK) erforderlich, neben der Stelle des Leiters und dessen Ausfallkompensation. Jede Klinik, die im Krankenhausbedarfsplan aufgeführt ist, habe mit einem Ausfallkonzept sicherzustellen, dass diese Personalschlüssel auch bei kurzfristigem Krankheitsausfall eingehalten werden.

Gegenüber ihren eigenen Problemem, sind sie bereits daran, etwas zu verändern:

Ärzte fordern: Bereitschaftsdienst muss Arbeitszeit bleiben 27.05.2016printmail

Hamburg – Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hat die Arbeitgeber im Gesundheitswesen und die politisch Verantwortlichen dazu aufgefordert, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen und sich einer Aufweichung der EU-Arbeitszeitrichtlinie entschieden entgegenzustellen.

Eine geplante Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die eine Erweiterung der Wochenhöchstarbeitszeit sowie eine Neubewertung der inaktiven Zeit während des Bereitschaftsdienstes vorsieht, würde zu einer unzumutbaren Arbeitsbelastung der am Krankenhaus Beschäftigten führen. Ziel des Arbeitszeitgesetzes sei es, die Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten zu schützen und die Einhaltung ihrer Ruhezeiten zu garantieren. Die gesamte Bereitschaftsdienstzeit müsse daher auch weiterhin als Arbeitszeit gewertet werden, so der Ärztetag.

Durch eine Lockerung des Arbeitsschutzes für Ärztinnen und Ärzte sowie des Pflegepersonals werde nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch die Patientensicherheit gefährdet. Personalmangel dürfe nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.

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