In unserem ersten Beitrag zum Thema Arbeitsrecht und Pflege haben wir eine gewaltige Resonanz erhalten, Grund genug hier wieder einzusteigen und sich einigen „typischen“ Themen zuzuwenden, die es oft und überall gibt. Wir nehmen dazu einige Fallbeispiele heraus. Wichtig ist aber auch, wenn es „eng“ wird rechtlich beraten zu lassen, da jeder Fall ein Einzelfall ist. Weitere Hinweise finden Sie auch in unserem ersten Beitrag in den Gesetzesauszügen

download-bild Frage: Darf mein Arbeitgeber mich spontan in einen Dienst einsetzen, ohne mich zu fragen ?

Nein, der Arbeitgeber kann nicht frei über die Dienst- und Freizeit eines AN (Arbeitnehmer) verfügen. Der Mitarbeiter hat ein klares Mitbestimmungsrecht!

Grundsätzlich gilt, dass der AG mit der Veröffentlichung von Dienstplänen ( Für sich 1 Kopie des Dienstplanes erstellen 😉 )sein Direktionsrecht bzgl. der Lage der Arbeitszeit verwirkt hat. Die veröffentlichten Dienstpläne sind also als verbindlich zu betrachten und können nur mit Einverständnis des ANs geändert werden.
Nicht nur die Arbeitszeit sondern auch die Freizeit muss für AN planbar sein. Das bedeutet, dass Dienstpläne in Anlehnung an den § 12 Abs.2 TzBfG mind. 4 Tage im voraus bekannt gegeben werden müssen. Tarifvertraglich oder per Betriebsvereinbarung können ev. kürzere Fristen gelten.
Organisationsverschulden des AGs oder der PDL (oder wer macht die Dienstpläne?) können nicht einfach so auf die MA abgewälzt werden. Dagegen kann man sich durchaus wehren bzw. auf die Einhaltung“seines“ Dienstplanes bestehen.

download-bild Frage: Darf mein Arbeitgeber Urlaub streichen?

Der Urlaub kann nicht einfach gestrichen werden, wegen Erkrankungen anderer Mitarbeiter oder ähnlichem, hierzu bedarf es massivere Gründe um Urlaub streichen zu können, ohne Zustimmung des Betriebsrates kann Urlaub nicht gekürzt, verlegt oder gestrichen werden ! Hier bedarf aus ausdrücklicher der Zustimmung des Mitarbeiters. Wurde Ihr Urlaub bereits offiziell bewilligt, kann er in der Regel nicht einfach wieder aufgehoben werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie im Zweifel beweisen müssen, dass der Urlaub auch tatsächlich genehmigt wurde. Mit einer schriftlichen Bestätigung Ihres durch den Arbeitgeber gewährten Urlaubswunsches  gehen Sie auf Nummer sicher.Entstehen durch die Streichung des Urlaubs Kosten, durch eine bereits gebuchte Reise oder ähnlichem, kann der Arbeitgeber zur Entschädigung gebeten werden.

 download-bild Frage: Wie lange darf mein Arbeitgeber mich pro Tag einsetzen:

Der Arbeitszeitschutz regelt nur die höchstzulässigen Zeiten. Durch allgemeine Arbeitszeitverkürzungen liegen die tatsächlichen Arbeitszeiten meist darunter. Die maximale Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt und beträgt maximal 10 Stunden am Tag, jedoch nur ausnahmsweise. Im 6-Monats-Durchschnitt muß eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich erreicht werden. Dies ist insbesondere bei Gleitzeit zu beachten. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung einer größeren Stundenzahl ist nicht zulässig.

Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen werden vom Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts festgelegt. Zu beachten ist jedoch, daß eine Arbeitszeit ohne Pause nicht länger als 6 Stunden andauern darf. Nach dem Ende der Arbeitszeit ist eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden erforderlich. Dieser Zeitraum kann u.U. auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb des gleichen Monats eine Pause von 12 Stunden an einem anderen Tag erfolgt. Arbeitnehmer müssen jedoch an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben und für einen gearbeiteten Sonn- oder Feiertag einen Ersatzruhetag erhalten.

 download-bild Frage: Wie lange darf ich Pro Woche maximal arbeiten?

Hier zitieren wir die Justiz NRW:

Nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes beträgt die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit 10 Stunden. Unter Zugrundelegung von sechs Werktagen beträgt daher die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden. Allerdings darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt von 24 Wochen bzw. 6 Monaten insgesamt 48 Stunden nicht übersteigen. Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden zu unterbrechen. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Auf der Grundlage von Tarifverträgen sind teilweise abweichende Regelungen möglich. Die maximal zulässige tägliche Lenkzeit für Kraftfahrer beträgt neun Stunden. Sie kann an maximal zwei Tagen pro Woche auf zehn Stunden verlängert werden Zur Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz zählen auch die Zeiten von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst.Im voraus feststehende Pausen – etwa die Mittagspause – zählen als Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit. Die Fahrzeit vom Wohnort zum Arbeitsplatz ist in der Regel nicht als Arbeitszeit anzusehen. Arztbesuche, die während der Arbeitszeit stattfinden müssen, sind nach der gesetzlichen Regelung regelmäßig als Arbeitszeit zu vergüten.

 download-bild Frage : Muss ich jede Tätigkeit übernehmen, die man mir überträgt?

Nein, insbesondere in der Pflege gilt das Delegationsrecht: Es dürfen nur Tätigkeiten delegiert werden, die der Qualifikation des Personals entspricht! Weiterhin gilt auch, dass es eine zumutbare Tätigkeit sein muss.

Das Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bestimmte Tätigkeiten zuzuweisen und nähere Anweisungen über Art, Umfang, Zeit und Ort der Dienstleistung zu treffen. Zu diesem Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers gehört in der Gesundheitsversorgung auch die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf das nichtärztliche Personal (= „Delegation“). Denn der Arzt braucht nicht alle Leistungen persönlich zu erbringen, sondern kann Aufgaben an ausreichend qualifizierte Mitarbeiter übertragen (§ 28 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – SGB V -). Man spricht insoweit auch von der „vertikalen Arbeitsteilung“.  Gesetzliche Vorschriften, die zum Delegationsrecht eindeutige Anworten geben, gibt es (leider) nicht. Gleichwohl ist in Rechtsprechung und Literatur nicht umstritten, daß die Delegation ärztlicher Aufgaben erlaubt ist. Umstritten ist lediglich, in welchem Umfang ärztliche Aufgaben delegiert werden dürfen.
In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24.6.1975 – VI ZR 72/74 – heißt es unter anderem: „Die Verwendung nichtärztlicher Hilfspersonen ist aus der modernen Medizin und insbesondere aus dem heutigen Klinikwesen nicht wegzudenken. Es ist auch unvermeidlich, daß diesen Hilfspersonen ein hohes Maß an Verantwortung zufällt …. Ein persönliches Eingreifen des Arztes ist vielmehr grundsätzlich nur zu fordern, wo die betreffende Tätigkeit gerade beim Arzt eigene Kenntnisse und Kunstfertigkeiten voraussetzt.“

 download-bild Frage: Ich habe gekündigt, was steht mir zu?

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht jedem Mitarbeiter eine Arbeitsbestätigung, bei einem kurzem Arbeitsverhältnis oder ein Arbeitszeugnis zu. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend ausgestellt sein, so der Rechtsbegriff. Daneben steht dem AN auch die Auszahlung von geleisteten Überstunden zu, sowie Urlaubstage (pro voller Monat), die nicht genommen werden konnten. Hat ein AN Minusstunden, so darf der Arbeitgeber diese nicht vom Lohn abziehen, er muss sie ignorieren. 

download-bild  Zu Guter letzt: Pflege muss oft hinhalten für alle Arten von Unwegsamkeiten. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, so ist die erste Instanz vor dem Arbeitsgericht für jeden Mitarbeiter immer kostenlos! Man kann sich an das zuständige Arbeitsgericht wenden, dort sitzen Rechtspfleger, die alles weitere für eine Klage aufbereiten, der Gang dorthin selbst ist meist das Schwierigste.

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2 thoughts on “Arbeitsrecht und Pflege – Erweiterung

  1. Hallo.Arbeite in der ambulanten Pflege,bin früh und abends unterwegs.aber die Abfahrten zu den Kunden zählen nicht mit rein,ist das eigendlich richtig.danke schön mal

  2. Hallo
    Ich muss nach 3 Nachtdienste a 9,5 Stunden, einen Tagdienst von 17 Uhr bis 1:10 anhängen.
    Ich komme an dem Tag aber erst um 6:30 Uhr aus dem Nachtdienst.
    Ist das erlaubt?
    Die Ruhezeiten zwischen den Diensten betragen bei uns 9 Stunden ( Avr/ Kavo).

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