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	<title>Politik &amp; Parteien &#8211; BG Pflege GmbH</title>
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	<item>
		<title>Pflegestatistik 2018</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/pflegestatistik-2018</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Mar 2019 15:25:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit in der Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir dokumentieren und teilen eine Pressemitteilung vom 18. Dezember 2018 des Statistischen Bundesamtes]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="754" class="elementor elementor-754" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Eigener Kommentar: Durch die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes gab es erhebliche Veränderungen in der Pflegestruktur. Waren es noch vor 20 Jahren die Heime, die unsere Pflegebedürftigen getragen haben, so sind es heute die Pflegedienste vor Ort, die mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen versorgen. Der Trend ist eindeutig, die meisten wollen zu Hause bleiben und erwarten von der Pflege entsprechende Versorgung. Im Zusammenhang mit den Finanzstrukturen, die vorgegeben sind, kann man deutlich sagen, dass der Trend dahingeht, dass nur absolut wirtschaftlich arbeitende Pflegedienste die nächsten Jahre überstehen wird.</p>								</div>
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									<p>Pflegedienste, die mit Herz, Zeit und Fürsorge arbeiten, werden finanziell nicht mehr in der Lage sein, den Finanzapparat so aufrecht zu erhalten, dass sie Wettbewerbsfähig bleiben. Es scheint also kaum verwunderlich, wenn viele Pflegedienste dazu neigen, die eine oder andere Abrechnung zu ihren Gunsten zu verändern. Insbesondere wird es auch die Pflegedienste treffen, die die Vorgaben personeller Natur nicht mehr nachweisen können und somit ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren.</p>								</div>
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									<p>Wenn seitens der Regierung keine Änderungen erfolgen, werden die steigenden Patientenzahlen auf immer weniger Pflegepersonen verteilt werden, ein Kollaps, der Spiralförmig weiterläuft. Es bedarf außer mehr Pflegepersonal deutliche Verbesserungen der Strukturen im ambulanten Bereich.</p>								</div>
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									<p><strong>Nachfolgende Daten entstammen dem Bundesamt für Statistik und sind nicht verändert worden.</strong></p><p><strong>Der Bericht des Bundesstatistikamtes:</strong></p><p>WIESBADEN – Im Dezember 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (<abbr title="">SGB</abbr> <abbr title="">XI</abbr>). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte die Zahl der <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Glossar/pflegebeduerftige.html" target="_blank" rel="noopener">Pflegebedürftigen</a> im Dezember 2015 bei 2,86 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 0,55 Millionen Pflegebedürftige (+19 %) ist allerdings zum großen Teil auf die Einführung des <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegegrade-neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff" target="_blank" rel="noreferrer noopener">neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs</a> ab dem 01.01.2017 zurückzuführen. Seitdem werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft, als vor der Umstellung. </p><p>Gut drei Viertel (76 % oder 2,59 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon wurden 1,76 Millionen Pflegebedürftige in der Regel allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 0,83 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, sie wurden jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste versorgt. Knapp ein Viertel (24 % oder 0,82 Millionen Pflegebedürftige) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut. </p><p>Ende 2017 waren 81 % der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel (35 %) war mindestens 85 Jahre alt. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen war weiblich (63 %). </p><p>Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund 6 % pflegebedürftig waren, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt: Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung in diesem Alter betrug 71 %.</p>								</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Notstand in der Pflege – ARD berichtet</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/notstand-in-der-pflege-ard</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Jul 2018 14:19:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit in der Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Aus der Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Die ARD, bzw. WDR haben in der Sendung Hart aber Fair das Thema Notstand in der Pflege aufgegriffen, worin Fakten benannt werden, die häufig unter den Tisch gekehrt werden. Auf 100 freie Stellen in der Pflege kommen lediglich 27 Pflegekräfte, es fehlen zig-tausende an examinierten Pflegekräften überall.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="748" class="elementor elementor-748" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Die ARD, bzw. WDR haben in der Sendung Hart aber Fair das Thema Notstand in der Pflege aufgegriffen, worin Fakten benannt werden, die häufig unter den Tisch gekehrt werden. Auf 100 freie Stellen in der Pflege kommen lediglich 27 Pflegekräfte, es fehlen zig-tausende an examinierten Pflegekräften überall. Eine interessante Sendung, die ich euch nicht vorenthalten wollte und jedem empfehle mal reinzuschauen.</p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Notstand bei der Pflege – was ist jetzt zu tun?</h2>				</div>
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									<p><strong>11.06.2018 | 74 Min. | UT | Verfügbar bis 11.06.2019 | Quelle: WDR</strong></p><p>Waschen, Windeln, Essen geben im Minutentakt und kaum Zeit für Gespräche – warum wohnt der Stress in so vielen Heimen? Und zu Hause: Wer hilft den pflegenden Angehörigen auf der Langstrecke? Was muss passieren, damit die Pflege besser wird? Die Diskussion nach der Dokumentation!</p>								</div>
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									<span class="elementor-button-text">Das Video Hart aber fair (ARD – Dauer etwa 1 Std.)</span>
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			</item>
		<item>
		<title>Die AfD wertet das Leben von Behinderten als nicht lebenswert ab</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/afd-wertet-leben-von-behinderten-als-nicht-lebenswert-ab</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Apr 2018 07:40:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Aus der Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Sozialverbände in Deutschland warnen vor der Haltung der AfD zu Menschen mit Behinderungen. Und sowas heute??? Ich dachte wir haben an der Vergangenheit etwas gelernt? Sind Behinderte nicht ganz normale Menschen?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="813" class="elementor elementor-813" data-elementor-post-type="post">
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Sozialverbände; „Die AfD wertet das Leben von Behinderten als nicht lebenswert ab“</h2>				</div>
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									<p>Mit einem Aufruf warnen 18 Sozialverbände vor der AfD, die Migration, Behinderung und Inzucht miteinander verknüpfe. Fragen an Ilja Seifert vom Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland.</p><p><strong>Interview von Markus C. Schulte von Drach</strong></p><p>18 Sozialverbände haben in einer <a href="http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/vielfalt-ohne-alternative/es-geht-uns-alle-an-wachsam-sein-fuer-menschlichkeit/" target="_blank" rel="noopener">großformatigen Zeitungsanzeige</a> die Bevölkerung zur Wachsamkeit aufgerufen. Anlass ist eine <a href="http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/016/1901623.pdf" target="_blank" rel="noopener">Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag</a>: Sie wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Behinderte es in Deutschland gibt und welche Rolle Eheschließungen unter Migranten dabei spielen. Die Verknüpfung von Behinderung mit Inzest und Zuwanderung hat breite Empörung ausgelöst. Fragen an Ilja Seifert, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD).</p><p><strong>SZ: Die AfD hat mit einer Anfrage zu Behinderten in Deutschland für viel Unmut gesorgt. Ihr Verband gehört zu den Organisationen, die nun vor der Partei warnen. Worüber sind Sie so entsetzt?</strong></p><p><strong>Ilja Seifert:</strong> Die AfD-Fraktion erweckt mit ihrer Anfrage den Eindruck, die meisten Behinderungen würden durch Inzucht entstehen – also weil Verwandte miteinander Kinder haben. Das ist sachlich falsch. Und die AfD wertet das Leben von Behinderten als nicht lebenswert ab. Das steht nicht wörtlich in der Kleinen Anfrage, schwingt aber mit. Und das ist unmenschlich.</p><p><strong>Wenn im Bundestag darüber gesprochen wird, wie viele behinderte Menschen es in Deutschland gibt, könnte das doch auch hilfreich für Ihre Arbeit sein.</strong></p><p>Es geht bei dieser Sache aber nicht um die Zahlen. Die Überlegung der AfD ist zudem unlogisch: Wenn Inzucht vermieden werden sollte, dann wäre es ja eher wünschenswert, dass Menschen von Außen dazu kommen. Und warum fragen die nicht nach der Familienpolitik unter Adligen? Nein, es geht der AfD darum, behindertes Leben als etwas Vermeidbares darzustellen. Als etwas, das Schaden anrichtet. Früher wurde von „unnützen Essern“ gesprochen, von „ewig Leidenden“, die man von ihrem Leid befreien müsste. Das ist ja nicht neu.</p><p><strong>Sie spielen auf das Dritte Reich an.</strong></p><p>Schauen Sie mal in das Wahlprogramm der AfD. Die fordern für alle Behinderten nur noch Sonderschulen, Sondereinrichtungen. Natürlich immer mit dem Hinweis, dort wären die Bedingungen für sie besser.</p><p><strong>Besondere Einrichtungen für Behinderte gibt es doch schon. Sind die alle schlimm?</strong></p><p>Wer – wie der ABiD und ich persönlich – volle und gleichberechtigte Teilhabe will, kann Einrichtungen, in denen Menschen ausgesondert werden, nicht wollen. So engagiert dort gegebenenfalls auch gearbeitet wird: Es bleibt Aussonderung.</p>								</div>
				</div>
					</div>
				</div>
				</div>
		]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hilfs- und Heilmittel werden aktualisiert</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/hilfs-und-heilmittel-werden-aktualisiert</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Mar 2017 09:21:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pflegeinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Ärgernisse bei den Hilfs- und Heilmittel sind alltäglich in den Pflegeeinrichtungen. Mehrfach berichtete Herr Laumann (Patientenbeauftragter der Bundesregierung) von schlechter Qualität seitens der Kassen. Immer wieder zogen sich die Krankenkasse aus der Verantwortung. Nun soll ein Gesetz das verändern. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="883" class="elementor elementor-883" data-elementor-post-type="post">
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				<div class="elementor-widget-container">
									<p>Der Deutsche Bundestag wird heute das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) in 2./3. Lesung beraten. Die Regelungen des HHVG sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten.</p>								</div>
				</div>
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									<p><strong>Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:</strong> <em>„In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können – dazu zählen etwa Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und stellen die Weichen für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche. Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor.“</em></p><p><strong>Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann: </strong><em>„Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz machen wir die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu einem Auswahlkriterium bei der Entscheidung des Versicherten über die zu ihm am besten passende Krankenkasse. Wir sorgen dafür, dass bei Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen künftig nicht mehr vorrangig der Preis, sondern vor allem Qualitätskriterien eine zentrale Rolle spielen müssen. Außerdem wird dem Geschäftsmodell ungerechtfertigter Aufzahlungen ein Riegel vorgeschoben. Versicherte können demnächst immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen, welche qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Sie erhalten die ihnen zustehende Versorgung, ohne dafür aus eigener Tasche aufzahlen zu müssen. Mit dem Gesetz ermöglichen wir darüber hinaus bessere Löhne für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer und werten diese wichtigen Berufe auf.“</em></p>								</div>
				</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Die wichtigsten Regelungen des HHVG sind:</h2>				</div>
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									<ul><li>Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (<acronym lang="" title="Gesetzliche Krankenversicherung" xml:lang="">GKV</acronym>-Spitzenverband) wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Es enthält über 29.000 Produkte in 33 Produktgruppen. Zudem wird der <acronym lang="" title="Gesetzliche Krankenversicherung" xml:lang="">GKV</acronym>-Spitzenverband dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung zu beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird.</li><li>Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich müssen die Krankenkassen künftig bei ihren Vergabeentscheidungen neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, auch bei Hilfsmittelversorgungen, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen sind, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass für Hilfsmittel mit hohem individuellen Anpassungsbedarf keine Ausschreibungen vorgenommen werden.</li><li>Künftig müssen die Krankenkassen die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen kontrollieren. Der <acronym lang="" title="Gesetzliche Krankenversicherung" xml:lang="">GKV</acronym>-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle abzugeben.</li><li>Leistungserbringer müssen Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Darüber hinaus werden die Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben. Damit wird Transparenz über die Verbreitung und Höhe von Aufzahlungen geschaffen.</li><li>Der <acronym lang="" title="Gesetzliche Krankenversicherung" xml:lang="">GKV</acronym>-Spitzenverband wird verpflichtet, erstmals bis zum 30. Juni 2018 und danach jährlich einen nach Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen zu veröffentlichen.</li><li>Auch die Krankenkassen werden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, für die zuvor eine Genehmigung einzuholen ist, müssen die Krankenkassen künftig über ihre Vertragspartner und die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge informieren. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit können Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen.</li><li>Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert:  Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom <acronym lang="" title="Gesetzliche Krankenversicherung" xml:lang="">GKV</acronym>-Spitzenverband festgelegten Festbetrags <abbr title="beziehungsweise">bzw</abbr>. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Kosten für Brillengläser nur für Kinder und Jugendliche übernommen. Volljährige Versicherte haben nur dann einen Leistungsanspruch, wenn sie auf beiden Augen eine extreme Sehschwäche aufweisen und ihre Sehleistung auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur höchstens 30 Prozent erreicht.</li><li>Die Aufnahme innovativer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis wird neu geregelt, um Hilfsmittel, die unmittelbar in das Verzeichnis aufgenommen werden können, besser von solchen Produkten abgrenzen zu können, die zuvor eine Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (<acronym title="Gemeinsamer Bundesausschuss">G-BA</acronym>) durchlaufen müssen: Hält der <acronym lang="" title="Gesetzliche Krankenversicherung" xml:lang="">GKV</acronym>-Spitzenverband eine Klärung für erforderlich, ob das Produkt Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist und damit eine Nutzenbewertung des <acronym title="Gemeinsamer Bundesausschuss">G-BA</acronym> erfolgen muss, hat der <acronym title="Gemeinsamer Bundesausschuss">G-BA</acronym> dem <acronym lang="" title="Gesetzliche Krankenversicherung" xml:lang="">GKV</acronym>-Spitzenverband innerhalb von 6 Monaten eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Stellt sich bei der Prüfung durch den <acronym title="Gemeinsamer Bundesausschuss">G-BA</acronym> heraus, dass das Produkt untrennbarer Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist, leitet der <acronym title="Gemeinsamer Bundesausschuss">G-BA</acronym> unmittelbar das Bewertungsverfahren ein.</li><li>Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass steigende Vergütungen für Heilmittelleistungen auch den angestellten Therapeuten zugutekommen.</li><li>Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung haben in den letzten Jahren bereits stattgefunden. Um zu entscheiden, ob diese Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, ist aber eine breitere Informationsgrundlage notwendig. Deshalb soll in jedem Bundesland ein Modellvorhaben durchgeführt werden.</li><li>Das Präqualifizierungsverfahren, in dem Apotheken, Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und andere Anbieter von Hilfsmitteln ihre grundsätzliche Eignung für Vertragsabschlüsse mit den Krankenkassen nachweisen können, wird weiterentwickelt. Die Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung der derzeit bundesweit rund 30 Präqualifizierungsstellen erfolgt künftig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle <span title="Gesellschaft mit beschränkter Haftung">GmbH</span> (DAkkS). Ihre Gesellschafter sind zu jeweils einem Drittel die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer (Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen) und die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie <abbr title="eingetragener Verein">e.V.</abbr> (<abbr title="Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.">BDI</abbr>) vertretene Wirtschaft</li></ul>								</div>
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									<p>Darüber hinaus enthält das Gesetz verschiedene Maßnahmen in anderen Bereichen der <acronym lang="" title="Gesetzliche Krankenversicherung" xml:lang="">GKV</acronym>. Dazu gehören:</p><ul><li>Mit verschiedenen Regelungen wird die Beeinflussung von Diagnosen, die für den Risikostrukturausgleich relevant sind, unterbunden. Dazu wird der Bestandsschutz bei Betreuungsstrukturverträgen eingeschränkt sowie zusätzliche Vergütung für Diagnosen in Gesamt- und Selektivverträgen, nachträgliche Diagnoseübermittlung im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen sowie Kodierberatung durch die Krankenkassen verboten. Außerdem erhält das Bundesversicherungsamt bei der Durchführung des Risikostrukturausgleichs verbesserte Prüfungsmöglichkeiten.</li><li>Es wird eine Versorgungslücke beim Krankengeld zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und dem Bezug von Arbeitslosengeld geschlossen. Mit dem Vorziehen des Beginns der Versicherungspflicht wird erreicht, dass künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Tag einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und darüber ein Krankengeldanspruch hergeleitet werden kann.</li><li>Für freiwillig versicherte Selbstständige wird ein neues Beitragsverfahrenssystem etabliert, das mit möglichst geringem Bürokratieaufwand verbunden ist: Die Beitragsbemessung erfolgt in Bezug auf das Arbeitseinkommen und gegebenenfalls anderer ebenfalls starken Schwankungen unterworfenen beitragspflichtigen Einnahmen zunächst vorläufig aufgrund des zuletzt erlassenen Einkommenssteuerbescheids. Nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheids für das Kalenderjahr, für das die Beiträge zu zahlen sind, wird der endgültige Beitrag für dieses Kalenderjahr rückwirkend entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt.</li><li>Eine Benachteiligung von Kinder erziehenden Ehegatten und Lebenspartnern bei der Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird beseitigt. Zukünftig können unabhängig von der Krankenversicherung des Ehe- und Lebenspartners jeweils pauschal drei Jahre pro Kind auf die Vorversicherungszeit für die KVdR angerechnet werden. Damit wird der Zugang zur KVdR für die Ehegatten und Lebenspartner verbessert, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens die Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung von Kindern unterbrochen haben und in dieser Zeit nicht gesetzlich krankenversichert waren. Sie erfüllen teilweise nicht die geforderte Vorversicherungszeit für eine in der Regel günstigere Pflichtmitgliedschaft in der KVdR (sogenannte 9/10 Regelung).</li><li>Privat krankenversicherte selbstständige Frauen werden während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz finanziell besser abgesichert. Durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes haben selbstständige Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Dann können Schwangere und Wöchnerinnen unabhängig von finanziellen Erwägungen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie in dieser Zeit beruflich tätig sein wollen.</li><li>Um auch in Zukunft eine flächendeckende Notarztversorgung sicherstellen zu können, soll die zusätzliche Tätigkeit als Notärztin oder Notarzt durch eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen flexibler möglich werden. Die Regelung sieht daher vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die ihre notärztliche Tätigkeit im Rettungsdienst neben einer Beschäftigung mit einem Mindestumfang von 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes ausüben oder als Ärztinnen und Ärzte niedergelassen sind, von den Beiträgen zur Sozialversicherung für diese zusätzliche Tätigkeit befreit sind.</li></ul>								</div>
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									<p>Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.</p>								</div>
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		<item>
		<title>Rettungssanitäter – Neue Berufsgruppe in der Pflege</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/rettungssanitaeter-neue-berufsgruppe-in-der-pflege</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2017 15:12:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit in der Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Pflege ist unterbesetzt, Personal fehlt überall, doch nun gibt es eine neue Berufsgruppe. In dem neusten Rundschreiben des BPA geht die Pflege einen neuen Schritt in Richtung Pflegepersonal. In dem jüngsten Rundschreiben können ab sofort auch Rettungssanitäter in der Ambulanten Pflege, ohne weitere Kurse Behandlungspflege durchführen.]]></description>
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									<p>Die Pflege ist unterbesetzt, Personal fehlt überall, doch nun gibt es eine neue Berufsgruppe. in dem neusten Rundschreiben des BPA geht die Pflege einen neuen Schritt in Richtung Pflegepersonal. In dem jüngsten Rundschreiben können ab sofort auch Rettungssanitäter in der Ambulanten Pflege, ohne weitere Kurse Behandlungspflege durchführen. Die sogenannten Leistungsgruppen 1 und 2 dürfen nach einem dreimonatigen Praktikum durch eine examinierte Pflegekraft durchgeführt werden.</p><p>Damit steht dieser Berufsbranche ganz neue Wege offen. Ausgebildet für den Notfall verfügen die Rettungssanitäter über den medizinischen Hintergrund und sicherlich auch Fachwissen. Möglicherweise macht dieses Vorgehen Schule und zieht weitere Berufsgruppen dieser Art mit sich.</p>								</div>
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									<p>Der Trend geht dahin, das immer mehr Menschen zuhause in ihrem eigenen Umfeld bleiben wollen. Diese Menschen bedürfen eben auch medizinische Versorgung und hier mangelt es oft. Ein unausgesprochenes Geheimnis ist es doch, dass viele Pflegedienste ihre Arbeit mit Personal durchführen, die dafür nicht ausgebildet sind. Die neuen Gesetze sollen einen Schritt dagegen tun. Ob das tatsächlich sinnvoll gelingt ist eher fraglich.</p><p>Zumindest aber ist dieser Schritt ein neuer Gedankengang, der den Rettungssanitätern Horizonte öffnen. Ob diese den neuen Weg dann auch nutzen, bleibt abzuwarten.</p>								</div>
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		<item>
		<title>Krankenkassen betreiben Abrechnungsbetrug</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/krankenkassen-betreiben-abrechnungsbetrug</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Nov 2016 09:35:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Pflegethemen]]></category>
		<category><![CDATA[Aus der Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Krankenkassen betreiben Abrechnungsbetrug und den Patienten fehlt das Geld. Vorne dran ist die AOK. Während Patienten auf dem Papier systematisch kranker gemacht werden, werden Diagnosen eingetragen werden, die nicht stimmen, verdient die AOK daran. Für diesen lukrativen Schwindel geben die Kassen Milliardenbeträge aus, die den Patienten fehlen. Wie soll man der AOK nun noch vertrauen schenken, wenn diese aktiv wird. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="890" class="elementor elementor-890" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Krankenkassen betreiben Abrechnungsbetrug und den Patienten fehlt das Geld. Vorne dran ist die AOK. Während Patienten auf dem Papier systematisch kranker gemacht werden, werden Diagnosen eingetragen werden, die nicht stimmen, verdient die AOK daran. Für diesen lukrativen Schwindel geben die Kassen Milliardenbeträge aus, die den Patienten fehlen. Wie soll man der AOK nun noch vertrauen schenken, wenn diese aktiv wird. </p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">TK-Chef gesteht Schummelei</h2>				</div>
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									<p><em>dpa, 09.10.2016 10:13 Uhr</em></p>								</div>
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									<p><strong>Gesteht Mogelei: Krankenkassen schummeln bei der Abrechnung – das gibt TK-Chef Jens Baas nun zu </strong></p><p>„Die Kassen bezahlen zum Beispiel Prämien von zehn Euro je Fall für Ärzte, wenn sie den Patienten auf dem Papier kränker machen.“ Es gebe sogar Verträge mit Ärztevereinigungen, die mehr und schwerwiegendere Diagnosen zum Ziel hätten. Die Kassen ließen sich zudem in dieser Richtung von Unternehmensberatern beraten, erläuterte Baas.</p><p>Besonders intensiv würden die regionalen Kassen diese Schummelei betreiben. „Sie bekommen 2016 voraussichtlich eine Milliarde Euro mehr als sie für die Versorgung ihrer Versicherten benötigen.“ Baas meine dabei offenbar die Kassen der AOK, schreibt die Zeitung. Aber auch seine Kasse könne sich dem nicht entziehen, räumte der TK-Chef ein.</p><p>Für all das hätten die Kassen seit 2014 eine Milliarde Euro ausgegeben, die für die Behandlung der Patienten fehle, sagte der Chef der größten deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Ohne die Manipulationen könnte der Beitragssatz der TK 0,3 Prozentpunkte niedriger liegen. „Ich möchte, dass das System manipulationsresistent gemacht wird“, sagte Baas zur Begründung, warum er die Schummeleien seiner und der anderen Kassen öffentlich macht.</p><p>Der Risikostrukturausgleich (RSA) weist einer Kasse Geld aus dem Gesundheitsfonds zu je nach Schwere der Erkrankung der Versicherten. Er ist vielen Kassen seit längerem ein Dorn im Auge.</p><p>Einige Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen hatten sich Anfang März zu einer RSA-Allianz zusammengeschlossen und eine Finanzreform noch in dieser Legislaturperiode gefordert. Sie sehen insbesondere die Allgemeinen Ortskrankenkassen durch das jetzige System im Vorteil.</p><p>Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, dieses Schummeln könne auch den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Und wenn dies so wäre, müsse man von organisiertem Betrug sprechen. „Dann wäre es an der Zeit, den Krankenkassen auf die Finger zu schauen. Die paritätisch besetzte Selbstkontrolle ist eine Farce. Seit Jahren sind die Aufsichtsgremien im Dornröschenschlaf. Doch die Gesundheitsminister von Bund und Länder schauen weg“, kritisierte Brysch.</p>								</div>
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			</item>
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		<title>Antibiotika gegen Antibiotikaresistenz</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/antibiotika-gegen-antibiotikaresistenz</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 May 2016 08:56:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Bald wird es neue Antibiotika geben, so stellt sich der Gesundheitminister Gröhe das vor. Den Teufel mit dem Belzebub austragen, Eulen nach Athen tragen, oder wie auch immer das nennen möchte. Es ist sicherlich nicht unwichtig, die bestehende Epidemie der Keime weiter zu bekämpfen, doch schaffen wir nicht durch neue Antibiotika auch neue potenzielle Feinde? ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="925" class="elementor elementor-925" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Bald wird es neue Antibiotika geben, so stellt sich der Gesundheitminister Gröhe das vor. Den Teufel mit dem Belzebub austragen, Eulen nach Athen tragen, oder wie auch immer das nennen möchte. Unsere Gesellschaft war in den letzten Jahrzehnten euphorisch in Sachen „Antibiotikum gegen alles“. </p><p>Jeder Hausarzt verschrieb etwas gegen viele Erkrankungen. Doch es rächte sich, der MRSA, ORSA und viele andere extrem resistente Keime entstanden und forderten bis heute tausende Tote. Nun stellt das Bundesgesundheitsministerium Gelder zur Verfügung um das Problem in den Griff zu bekommen, indem sie nach neuen Antibiotika suchen, die dem Herr werden.</p>								</div>
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									<p>In den letzten Jahren gingen vernünftige Hausärzte wieder einen Schritt zurück und verschrieben deutlich weniger Antibiotikum und hofften auf das beste Antibiotikum das es gibt, das eigene Immunsystem. Viele schafften somit einen Genesungsprozess ohne medikamentöse Unterstützung und stärkten damit ihre eigne Immunabwehr.</p><p>Es ist sicherlich nicht unwichtig, die bestehende Epidemie der Keime weiter zu bekämpfen, doch schaffen wir nicht durch neue Antibiotika auch neue potenzielle Feinde?</p>								</div>
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									<p><a href="http://www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2016-2-quartal/gard.html" target="_blank" rel="noopener">Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt den Start der Globalen Partnerschaft für Antibiotika-Forschung und Entwicklung (Global Antibiotic Research and Development Partnership – GARD).</a></p>								</div>
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									<p><strong>Berlin, 25. Mai 2016</strong></p>								</div>
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									<p><strong>Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe:</strong> <em>„Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, bricht eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung weg. Deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit neuen und bereits vorhandenen Antibiotika entscheidend. Außerdem muss die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika weiter vorangetrieben werden. Die Globale Partnerschaft für Antibiotika-Forschung und Entwicklung (GARD) ergänzt mit ihrem Fokus auf die weltweit dringendsten Resistenzprobleme in hervorragender Weise die bereits bestehenden Forschungsbemühungen. Wir haben den Aufbau der GARD eng begleitet und freuen uns sehr, dass die Partnerschaft nun ihre Arbeit aufnehmen kann.“</em></p><p>Das internationale Vorhaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Initiative Medikamente für Vernachlässigte Krankheiten (DNDi) hat zum Ziel, neue Antibiotika im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen zu entwickeln. GARD soll außerdem einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika fördern, damit ihre Wirksamkeit bestmöglich gewahrt bleibt, und hierbei allen Menschen im Bedarfsfall einen fairen Zugang sichern.</p><p>Ab heute stehen das erforderliche Startkapital zum Aufbau einer wissenschaftlichen Strategie, eines ersten Forschungs- und Entwicklungsportfolios und eines Gründungsteams bereit. Deutschland hat den Aufbau der Partnerschaft eng begleitet und unterstützt den Start mit 500.000 €. Die G7-Gesundheitsministerinnen und -minister haben in ihrer Erklärung in Berlin 2015 bereits auf die Notwendigkeit der Entwicklung einer solchen Partnerschaft hingewiesen.</p><p>Die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen ist ein wichtiges Anliegen des Bundesministeriums für Gesundheit. Deutschland verfolgt bereits seit Jahren einen sektorübergreifenden Ansatz zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Im Mai 2015 hat das Bundeskabinett die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) beschlossen. Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen werden mit der DART 2020 konsequent fortgesetzt. So sollen Überwachungssysteme zu Antibiotika-Resistenzen und zum Antibiotika-Verbrauch weiter ausgebaut werden, um neue Erreger und Resistenzen frühzeitig zu erkennen. Zudem sollen Bevölkerung und medizinisches Personal besser über die Resistenz- und Hygieneproblematik aufgeklärt werden. Bei der diesjährigen Weltgesundheitsversammlung in Genf hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einen ersten Zwischenbericht zur Umsetzung der DART 2020 vorgelegt.</p><p>Neben den Aktivitäten auf nationaler Ebene steht das Thema auch auf der internationalen Agenda. Die Weltgesundheitsversammlung hat im Jahr 2015 einen globalen Aktionsplan zu Antibiotika-Resistenzen verabschiedet. Mit verschiedenen Aktivitäten, wie der finanziellen Förderung von GARD oder der Zusammenarbeit mit anderen Ländern zum Aufbau notwendiger Kapazitäten zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen, unterstützt Deutschland dessen zeitgerechte Umsetzung. Beim G7-Gipfel und dem Treffen der G7-Gesundheitsminister im letzten Jahr unter der deutschen G7-Präsidentschaft hat sich Deutschland für ein verstärktes Engagement zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen stark gemacht.</p>								</div>
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		<title>Was ist wenn? Vollmachten für danach</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/vollmachten-fuer-danach</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 May 2016 08:59:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pflegeinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium hat sich der Frage gewidmet, was ist meinem Partner, Ehemann, Ehefrau etwas zustößt oder verstirbt. Für die Hinterbliebenen beginnt nicht selten ein Spießrutenlauf. Dem kann man durch entsprechende Vollmachten begegnen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="932" class="elementor elementor-932" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Vollmachten: Das Bundesjustizministerium hat sich der Frage gewidmet, was ist meinem Partner, Ehemann, Ehefrau etwas zustößt oder verstirbt. Für die Hinterbliebenen beginnt nicht selten ein Spießrutenlauf. Dem kann man durch entsprechende Vollmachten begegnen.</p><p>Natürlich ist der erste Weg sich auf im Vorfeld bewusst zu werden, dass „jedem“ etwas zustoßen kann und hier kann man mit einer solchen Vollmacht seinen Willen kundtun. In der Praxis wird nicht immer diesem Willen gefolgt, es bleibt aber doch zumindest ein schriftliches Vermächtnis. </p>								</div>
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									<p>Das Bundesministerium hat hier einige Vordrucke veröffentlicht. Hinzukommen wichtige Tipps und Hinweise bei der Erstellung und welche Schritte man nun wie am besten beschreitet.</p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Betreuung und Vorsorgevollmacht</h2>				</div>
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									<p>Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.</p><p>Mit der <strong>Vorsorgevollmacht</strong> können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird. In der Broschüre „Betreuungsrecht“ können Sie sich im Kapitel „Vorsorgevollmacht“ hierzu näher informieren. Mit dem Formular: Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht aufzurufen, welches Sie Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen können. Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht zu begegnen, können Sie die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Mit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift wird deren Echtheit bestätigt. Hierzu ist auch die Betreuungsbehörde befugt.</p><p>Sorgen Sie stets dafür, dass die Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Sie können die Tatsache der Vorsorgebevollmächtigung und den Namen der bevollmächtigten Person/en auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Hinweise und Antragsformulare für die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister finden Sie unterwww.vorsorgeregister.de. Dort können Sie die Registrierung auch direkt online durchführen.</p><p>Für die Bevollmächtigung im Bankverkehr steht Ihnen mit dem Formular: Konto- und Depotvollmacht ebenfalls eine Mustervollmacht zur Verfügung.</p><p><strong>Wichtiger Hinweis:</strong><br />Kreditinstitute prüfen das Vorliegen einer wirksamen Vollmacht zur Vornahme von Bankgeschäften besonders streng. Sie wollen sich und ihre Kunden vor einem missbräuchlichen Zugriff auf das Kontoguthaben schützen. Bei der Vorlage einer einfachschriftlichen Vollmacht ist nicht ersichtlich, ob die Unterschrift echt ist und der Vollmachtgeber <abbr class="has-tip tip-bottom" title="" data-tooltip="" data-selector="tooltip-iolw0ir03">bzw.</abbr> die Vollmachtgeberin zum Zeitpunkt der Unterschrift geschäftsfähig war. Wir empfehlen daher, zur Erteilung einer Konto-/Depotvollmacht die Bank /Sparkasse in Begleitung der zu bevollmächtigenden Person persönlich aufzusuchen.</p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Betreuung und Betreuungsverfügung</h2>				</div>
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									<p>Haben Sie keine wirksame Vollmacht erteilt und es tritt der Fall ein, dass Sie Ihre Angelegenheit ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Das Gericht prüft nicht nur allgemein, ob eine Betreuung angeordnet werden muss. Es muss auch im Einzelfall feststellen, für welche Aufgabenbereiche konkret eine Betreuungsbedürftigkeit besteht. Die rechtliche Betreuung wird nur für die Bereiche eingerichtet, in denen Ihre Angelegenheiten nicht durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin besorgt werden können.</p><p>Im Alltag wird das Wort „Betreuung“ oft falsch verstanden und mit einer sozialen Betreuung verwechselt. Viele Menschen gehen davon aus, dass es sich bei der rechtlichen Betreuung um eine praktische und persönliche Hilfestellung zur Bewältigung des Alltags handelt. Der rechtliche Betreuer hat aber die Angelegenheiten des bzw. der Betroffenen rechtlich zu besorgen. Dem betreuten Menschen soll so die weitere Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben und am Rechtsverkehr ermöglicht werden. Er soll im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten können. Der Betreuer oder die Betreuerin haben dazu beizutragen, dass Möglichkeiten der Rehabilitation genutzt werden, welche in geeigneten Fällen die Betreuung erübrigen können.</p><p>Der Betreuer oder die Betreuerin haben den Wünschen der betreuten Person soweit wie möglich zu entsprechen. Es darf nicht einfach über ihren Kopf hinweg entschieden werden. Wichtige Angelegenheiten hat der Betreuer oder die Betreuerin grundsätzlich vorher mit ihr zu besprechen. Das Betreuungsgericht bestellt vorrangig einen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer bzw. eine geeignete ehrenamtliche Betreuerin. Dabei ist auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen der Betroffenen sowie auf die Gefahr eines Interessenkonfliktes Rücksicht zu nehmen. Stehen ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer oder eine geeignete ehrenamtliche Betreuerin nicht zur Verfügung, so wird ein geeigneter Berufsbetreuer bzw. eine geeignete Berufsbetreuerin bestellt.</p><p>Auch im Hinblick auf die Betreuerauswahl können Sie vorsorgen:</p><p>Mit der <strong>Betreuungsverfügung</strong> kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist.</p><p>Mit dem Formular: Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Musterverfügung für Ihren Gebrauch aufzurufen.</p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Medizinische Vorsorge / Patientenverfügung</h2>				</div>
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									<p>Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. Mit der gesetzlich geregelten <strong>Patientenverfügung</strong> können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen. Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie in der Broschüre „Patientenverfügung“ Textbausteine aufrufen.</p><p>Sie können sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen. Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung.</p>								</div>
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		<title>Brief an Beauftragten der Bundesregierung – die Antwort</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/brief-an-beauftragten-der-bundesregierung-antwort</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 May 2016 09:06:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit in der Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Antwort auf den Brief an den Beauftragten der Bundesregierung ist da. Die Diakonie zieht eine große Welle nach sich, indem sie Lohnkürzungen planen, unser Gesundheitsystem wird durch kriminelle Machenschaften um Milliarden geprellt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="945" class="elementor elementor-945" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Die Antwort auf den Brief an den Beauftragten der Bundesregierung ist da. Die Diakonie zieht eine große Welle nach sich, indem sie Lohnkürzungen planen, unser Gesundheitssystem wird durch kriminelle Machenschaften um Milliarden geprellt. Es fehlt an Fachkräften und entsprechender Entlohnung.</p><p>Aus diesem Grund habe ich mich an die Bundesregierung, Hr. Gröhe und den Patientenbeauftragten Hr, Laumann gewendet. gerade diese beiden Personen sind für die Umsetzung von Verbesserungen verantwortlich. Sie tragen die Belange an den Bundestag vor, sie setzen sich ein, oder auch nicht.</p>								</div>
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									<p>Die Pflege nähert sich immer weiter dem Abgrund und keiner reagiert entsprechend. Es fehlt an Geldern, es fehlt an einem Konzept, wie neue Fachkräfte ausgebildet werden, es fehlt an Personalschlüsselvereinbarungen. Bisher sind viele Andeutungen gekommen, die eingereichten Petitionen sind sang- und klanglos untergegangen.</p>								</div>
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									<p>Hr. Laumann hat mir, durch eine seiner Mitarbeiterinnen eine Antwort auf meine Nachricht geschickt. Eine faire Geste.In dem Brief geht er auf zwei fundamentale Belange ein. Zunächst die der Diakonie. Immerhin ist nun auch dort angekommen, was die Diakonie vorhat und das ist auch gut so. Leider kann Hr. Laumann, aber auch die Regierung kaum etwas machen, da die Diakonie sich der Tarifhoheit bedient, bei dem sich der Staat nicht einmischen darf. Hier wäre sicher etwas mehr Engagement zu erwarten gewesen. Die Aufgabe der Tarifhoheit ist der richtige Weg, denn die Trennung der Kirche und dem Statt waren vor 500 Jahren sicherlich gut, sind aber zur heutigen Zeit kaum angemessen. Hr. Laumann lässt die besorgten Diakoniemitarbeiter damit weitgehend allein.</p><p>Über die betrügerischen Machenschaften der Pflegedienste und den vielen anderen Einrichtungen, die das Sozialsystem benutzen, um Geld illegal herauszuziehen, schreibt Herr Laumann, dass die Krankenkassen mit ihren speziellen Einrichtungen zuständig seien. Und man sich dorthin wenden könne. Eigenes Vorgehen scheint dort nicht geplant. Gerade bei Betrügereien diesem Ausmasses ist die Regierung gefragt, jetzt zu handeln und nicht an andere Institutionen zu verschieben. Ein Netzwerk aller im Gesundheitssystem ist hier der erste richtige Schritt.</p><p>Fazit: Die Bundesregierung weiss nun um die Misstände und die geplanten Aktionen der Diakonie, das ist erstmal positiv. Vielleicht fangen sie dann an, mal das Gesamtkonzept Pflege , welches geplant ist zu überdenken. Es braucht jetzt Handlungen und nicht irgendwann. </p><p>Die Nachricht, die ich geschrieben hatte ging auch an verschiedene Fernsehsender, die angefangen haben, mich zu kontaktieren. Vielleicht wird dadurch auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt, warum unsere alten Menschen immer schlechter versorgt werden. Das Gesundheitssystem geht alle an.</p><p>Hier der Brief, der mir seitens des Patientenbeauftragten geschrieben wurde. In der Hoffnung auf weitere Dialoge mit ihm direkt. Es gibt noch so viel zu verbessern !</p>								</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Mutterschutzgesetz verändert</title>
		<link>https://www.bg-pflege.de/mutterschutzgesetz-veraendert</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 May 2016 09:09:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit in der Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Politik & Parteien]]></category>
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					<description><![CDATA[Das BMFS und das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellen das neue Mutterschutzgesetz vor. Nach dem neuen Gesetz soll eine schwangere Frau nun mehr Mitbestimmungsrecht bekommen. Ist das neue Gesetz nun ein Gewinn?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="954" class="elementor elementor-954" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Das BMFS und das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellen das neue Mutterschutzgesetz vor. Nach dem neuen Gesetz soll eine schwangere Frau nun mehr Mitbestimmungsrecht bekommen.</p><p>Das neue Gesetz erscheint allerdings auch ein wenig als Aufweichung des bisherigen Mutterschutzgesetzes, denn die Praxis zeigt immer wieder, das auch werdende Mütter sich und ihr Ungeborenes aus Unwissenheit nicht ausreichend schützen. Wir hoffen, dass die Regularien hier ausreichen. Ist das neue Gesetz nun ein Gewinn?</p>								</div>
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									<p>04.05.2016</p><p><a href="https://www.bmbf.de/de/anlaesslich-der-heute-im-kabinett-beschlossenen-reform-des-mutterschutzgesetzes-sagt-2789.html" target="_blank" rel="noopener">PRESSEMITTEILUNG: 048/2016</a></p><p>Anlässlich der heute im Kabinett beschlossenen Reform des Mutterschutzgesetzes sagt Bundesbildungsministerin Johanna Wanka:</p><p>„Der Einsatz bei der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung hat sich gelohnt. Schülerinnen und Studentinnen erhalten künftig den vollen Mutterschutz, können aber frei entscheiden, ob sie ihn in Anspruch nehmen. Diese Flexibilität ermöglicht es ihnen, Prüfungen abzulegen, Hausarbeiten zu beenden oder Pflichtveranstaltungen zu besuchen, immer vorausgesetzt Mutter und Kind sind wohlauf. Der zunächst angedachte -zwingend vorgeschriebene Mutterschutz ohne Ausnahmeregelungen hätte hingegen zu einer deutlichen Verlängerung von Studien- und Schulzeit führen können. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir innerhalb der Bundesregierung diesen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Er stärkt das Selbstbestimmungsrecht der jungen Frauen! Das Ringen um die beste Lösung für die Frauen hat sich gelohnt.“</p><p>Das neue Gesetz: <a href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=3264.html" target="_blank" rel="noopener">Mutterschutzgesetz</a></p>								</div>
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									<p>Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.</p><p>Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).</p><p>Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind.</p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Pflichten der Arbeitgeber</h2>				</div>
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									<p>Die Arbeitgeberseite ist verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) die Schwangerschaft mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist. </p><p>Die Aufsichtsbehörde klärt im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter führen können. Frauen und Arbeitgeber können sich bei Unklarheiten und Fragen an die Aufsichtsbehörde wenden.</p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote)</h2>				</div>
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									<p>Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung gar nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.</p><p>Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.</p><p>Um die Frau in dieser Zeit vor finanziellen Nachteilen zu schützen, regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Mutterschaftsleistungen:</p><ul><li>das Mutterschaftsgeld</li><li>den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen</li><li>das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen (so genannter Mutterschutzlohn)</li></ul>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Urlaubsanspruch</h2>				</div>
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									<p>Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.</p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Kündigungsschutz</h2>				</div>
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									<p>Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.</p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Neuregelung zum Mutterschutz</h2>				</div>
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									<p>Das Bundeskabinett hat am 4. Mai den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, Schülerinnen und Studentinnen einzubeziehen und den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung nach der Geburt auf 12 Wochen zu erhöhen.</p>								</div>
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