Suizidprävention , eine Ursachenkekämpfung, oder Symptombehebung? Suizid oder Suizidversuche nehmen immer weiter zu. In den häufigsten Fällen stellt ein Selbstmordversuch ein Hilferuf dar. Verzweifelte Menschen in verzweifelten Situation, die Betroffenen sehen oftmals keinen Ausweg, keine Richtung, keine Lösung. Beratung und Unterstützung sind wenige Maßnahmen, die „vielleicht“ andere Wege aufzeigen können. Die Leistungsgesellschaft fordert ihre Tribute. Der stetige Druck der Gesellschaft gegenüber einzelner Personen ist nicht mehr zu bremsen. Wer nicht mithält, geht unter. 

Die Förderungen sind eine Maßnahme, die „vielleicht“ ein paar Schicksale verhindern können. Aber wird dadurch nur ein einziges Leben gerettet, war es das wert.

Förderbekanntmachung „Suizidprävention“ veröffentlicht

Berlin,  25. April 2017  (Bundesministerium für Gesundheit)

Mit bis zu 3,5 Millionen Euro wird das Bundesministerium für Gesundheit künftig Projekte für Aufklärung und Forschung zur Suizidprävention fördern. Bis zum 23. Juni 2017 können sich Projektträger ab sofort bewerben.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Rund 10.000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr durch Selbsttötung. Fachleute gehen davon aus, dass sogar zehn Mal so viele Menschen versuchen, sich das Leben zu nehmen. Wir wollen Menschen in seelischer Not mit neuen und verbesserten Hilfs- und Beratungsangeboten helfen. Deshalb fördern wir für die nächsten drei Jahre Forschungs- und Modellprojekte zur Verhinderung von Selbsttötungen.“

Die Mehrzahl der Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen geht auf eine psychosoziale Krise zurück oder ist die Folge einer psychischen Erkrankung. Die Risikogruppen und deren Beweggründe sind dabei so unterschiedlich, dass es vielfältiger und passgenauer Hilfsangebote bedarf. Daher müssen Präventionsangebote auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen und möglichst auf die verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten sein.

Die Verhinderung von Selbsttötungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der die unterschiedlichen staatlichen und nichtstaatlichen Beteiligten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben beitragen. Von besonderer Bedeutung ist es dabei, auf Menschen in psychischen Krisen zuzugehen, Hilfe anzubieten und ihnen nicht mit Vorurteilen zu begegnen.

Daher sollen befristet bis zum Jahr 2020 Forschungsprojekte zur Suizidprävention mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3,5 Millionen Euro gefördert werden. Damit sollen bestehende Hilfs- und Beratungskonzepte wissenschaftlich ausgewertet werden. Außerdem sollen neue Maßnahmen und Konzepte zur Vermeidung von Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen dazu beitragen, ein Bewusstsein im sozialen Umfeld von Risikogruppen zu schaffen und die Beteiligten in der Suizidprävention besser zu vernetzen.

Die veröffentlichte Bekanntmachung finden Sie unter Ausschreibungen und Bekanntmachungen im Bereich Ressortforschung und auf dem Portal „bund.de – Verwaltung Online“ unter diesem Link.

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