Steuern – ein kleiner Trost zurück. Der grösste Teil der an der Pflege beteiligte Menschen sind Angehörige. Die stillen Helden in Deutschland, die sich tag für Tag um Ihre lieben, Angehörigen, Bekannte oder Freunde kümmern. Mit selbst erlerntem Wissen, nehmen sie Situation in Angriff, die keine, oder zu wenig Anerkennung in der Gesellschaft finden. Doch pflegende Angehörige können sich zunehmend finanziell besser stellen, oder mindestens etwas zurückbekommen. Neben den Möglichkeiten der Rentenansprüche seit neustem, können sie aber auch steuerlich einiges geltend machen. Die vereinigte Lohnsteuerhilfe hat einen interessanten Artikel mit vielen Tipps veröffentlicht, den ich hier gern weitergebe.

vlh

Pflege und Steuer: Was ich dabei beachten muss

Welche Kosten für Pflege kann ich absetzen? Muss ich die Pflegekosten meiner Eltern übernehmen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Ein Pflegeheim kostet Monat für Monat viel Geld. In der Regel übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, nämlich die Pflegekosten für beispielsweise die Betreuung oder das Waschen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Pflegebedürftige aber selbst – wenn er genug Geld hat. Ist die Rente zu knapp, müssen Verwandte in gerader Linie dafür aufkommen. In gerader Linie heißt: Kinder müssen für Eltern und Großeltern und umgekehrt sorgen. In unserem Top Thema Heimunterbringung: Kosten von der Steuer absetzen haben wir Ihnen viele Infos zu diesem Thema zusammengestellt.

Pflege-Pauschbetrag für Angehörige sichern

Gehen wir davon aus, dass Sie einen Angehörigen mit Pflegestufe III – also der höchsten Pflegestufe – in Ihren eigenen vier Wänden pflegen. Wenn Sie für die Betreuung keine Gegenleistung, also keine Bezahlung bekommen, steht Ihnen der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro zu. Lesen Sie mehr dazu in unserem Steuer-Tipp Pflege-Pauschbetrag entlastet Angehörige.

Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen

Viele Ausgaben für die Pflege oder Heimkosten können Sie als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung eintragen. Zumindest dann, wenn diese Kosten eine sogenannte zumutbare Belastungsgrenze überschreitet. Wie das errechnet wird, zeigt Ihnen unser Artikel zum Thema außergewöhnliche Belastungen.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören zum Beispiel Kosten für Medikamente, Hilfsmittel wie Prothesen, Krankenhausaufenthalte, die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim und die Pflege. Diese Kosten können Sie aber nur dann absetzen, wenn die Krankenkasse sie nicht für Sie übernimmt.

Haushaltnahe Dienstleistungen in den eigenen vier Wänden

Kommt täglich ein ambulanter Pflegedienst und reinigt beispielsweise die Wohnung oder bringt Essen, so kann zumindest ein Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Sie dürfen jedes Jahr 20 Prozent der Kosten absetzen. Wenn zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst kommt, können Sie höchstens 4.000 Euro im Jahr in Ihrer Steuererklärung eintragen. Interessieren Sie sich für dieses Thema? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Was sind „haushaltsnahe Dienstleistungen“?

Wahlrecht bei den haushaltsnahen Dienstleistungen

Ob ambulanter Pflegedienst oder Beschäftigung einer Pflegekragt, seit 2014 können Sie wählen, ob Sie die Kosten als haushaltnahe Dienstleistung oder als außergewöhnliche Belastung absetzen können. Vorteil der haushaltsnahen Dienstleistung: Sie müssen keine Erstattungen wie zum Beispiel das Pflegegeld anrechnen. Bei den außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie die Erstattungen erst abziehen, bevor Sie sie absetzen können.

ÜBRIGENS:

In Puncto Pflege ist das Steuerrecht ziemlich kompliziert. Geht es im Steuerrecht um das Thema Pflege, müssen Sie sich zum Beispiel zuerst folgende Frage stellen: Pflegebedürftig oder hilflos? Denn das ist ein großer Unterschied. Hilflosen Menschen stehen mehr Steuererleichterungen zu, zum Beispiel ein erhöhter Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 3.700 Euro statt nur 1.420 Euro.

Auf welche weiteren Steuervorteile hilflose Menschen einen Anspruch haben und was Pflegebedürftige absetzen können, zeigt Ihnen unser Überblick Pflegebedürftig oder hilflos – das sind die Unterschiede. Auch unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen mit Ihrem Expertenwissen gerne beim Thema Pflegekosten zur Seite. Finden Sie einen Berater in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Kommentar verfassen