Pflegedienste umgehen die Prüfung bei Patienten mit vorgefertigten Patientenerklärungen. Nun ich dachte, ich kennen so einige Sachen rund um die Pflege, aber diese Methode ist selbst mir neu. Der MDK selbst ist ein umstrittendes Organ, ein Zahnloser Tiger, gehäuft mit Personal, das aus der Pflege geflüchtet ist. Das ist bekannt, ebenso , dass der MDK allein keine Macht hat, irgendetwas zu verändern, da ihm jegliche gesetzliche Grundlage fehlt. Diesen aber zu umgehen, indem man Patienten einbindet ist dann doch eher dreist. Die Pflegedienste, die das tun, sollten vielmehr ihre Defizite angehen, die ihnen ja offensichtlich bekannt sind.

Umstrittene Patientenerklärung Verhindern Pflegedienste Abrechnungskontrolle?

Die Betreuung von Kranken und Alten ist ein Milliardengeschäft. Pflegedienste sollen deshalb von den Kassen geprüft werden. Einige der Dienstleister versuchen aber offenbar, sich dem zu entziehen.

Ambulante Pflegedienste versuchen offenbar, die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu umgehen. Nach Informationen des ARD-Magazins „Report Mainz“ und der „tz“ München werden Pflegebedürftigen Formulare für Patientenerklärungen vorgelegt, in denen diese festlegen sollen, ob sie vom MDK kontrolliert werden wollen oder nicht.

„Patienten werden benutzt“

Für den MDK Bayern besteht der Verdacht, dass damit „Pflegebedürftige beziehungsweise auch Angehörige instrumentalisiert werden, um die Qualitätsprüfung in den ambulanten Pflegediensten zu verhindern“. Solche Erklärungen und Formulare seien bislang in Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen aufgetaucht.

Kassen kritisieren Praxis

Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied im Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, sagte: „Es gibt eine erstaunliche und ausgesprochen kritikwürdige Kreativität, Regeln, die der Gesetzgeber macht, die die Pflegeversicherung sauber halten sollten, zu umgehen, und ich glaube, in dem Punkt muss man in aller Konsequenz vorgehen.“

Bundesregierung kennt das Problem

Auch die Bundesregierung hält ein solches Vorgehen für nicht akzeptabel. Damit würden möglicherweise auch die betroffenen Pflegebedürftigen geschädigt. Derzeit werde eine mögliche Gesetzesänderung geprüft, hieß es.

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