Der Pflegebeirat ist nun zusammengekommen und hat seine erste Tagung abgehalten. Er soll die Regierung in der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes beraten. Angemerkt ist, dass es sich lediglich um eine Beratende Institution handelt und entgegen des anschließenden Presseberichtes keineswegs alle Bereiche repräsentiert, da es sich um Professoren handelt, die zwar aus verschiedenen Gesundheitsbereichen Bereichen kommen, aus unserer Sicht kaum die Pflege vor Ort repräsentieren. Auch äußert sich Hr. Laumann dahingehend, dass es alles schnell gehen muss, nennt aber in keiner Weise, was da schnell gehen soll, er hält sich nach den politischen Angriffen offensichtlich zurück. Mittlerweile haben sich Stimmen erhoben, auch im Bundesparlament, die sich vehement gegen die Umsetzung der Ziele von Gröhe, Laumann und Co aussprechen. Hinsichtlich der Aussagen scheint dies aber für Gröhe und Laumann kaum redenswert, dass ihre Umsetzungsziele nicht dem des Parlaments entspricht. Bereits in den letzten Beiträgen konnten wir aufzeigen, dass sich hinter dem PSG II wenig konkretes verbirgt, bisher noch weniger im Detail ausgearbeitet ist und die Pflege wieder nicht eingebunden wurde.

Wir hoffen, dass das jetzt anscheinend eilige Gesetze noch gekippt wird, um Zeit und Raum zu bekommen, diesen übereilten Gedanken nochmal zu prüfen. Gröhe und Laumann haben es offensichtlich eilig, denn die Wahlen rücken näher.

presse

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 27.01.2016

Gröhe: „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen“

 Heute hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen.“

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege:„Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung  zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren.  In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter  abgebildet werden.  Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische  Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten.“

Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der  Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.

Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.

2 thoughts on “Pflegebeirat tagt

  1. Es ist wie immer, da setzen sich Menschen zusammen und reden über Themen von denen sie in der Praxis weit entfernt sind. Nur weil sich jemand „Professor“ oder „Experte“ nennt weiß er noch lange nicht was in der tatsächlichen Pflege am Menschen abgeht

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