Pflegebeirat tagt – Ein Armutszeugnis

Die Ereignisse überschlagen sich, nun tritt ein Beirat für Pflege zusammen. Laut der Pressemitteilung wird nun ein sogenannter Beirat ins Leben gerufen, der den Bundesgesundheitminister beraten soll und dies unter der Leitung von ihm selbst, unserem amtierenden Bundesgesundheitsminister. Auf den ersten Blick mag das ganze professionell erscheinen, wäre da nicht, die lange Zeit vor der Beratung, wo das Pflegestärkungsgesetz erstellt und verabschiedet wurde. Wären da nicht die Verträge mit dem Ausland, die bereits vor dem Beirat abgeschlossen wurden. Wären da nicht all die Entscheidungen, die bereits vor dem Beirat beschlossen wurden. Man kann sich sehr wohl die Frage stellen, wozu? Um der Sache nochmal in der Öffentlichkeit nachdruck zu verschaffen? Um weitere Steuergelder sinnlos auszugeben? Um es ein wenig mehr auf den Punkt zu bringen, Beiräte sind keine Entscheidungsträger, sonder lediglich eine empfehlende Institution, der man folgen kann, oder es auch lassen. Mit großer Wahrscheinlichkeit besteht der Beirat mehr aus CDU positiv denkenden Menschen, als aus echten Pflegeexperten, bzw Pflegekräften.

Es ist schon erstaunlich, welche Öffentlichkeitsmühe sich die Bundesregierung macht, um für sich den Anspruch zu haben, das alles geschafft zu haben. lieber Herr Gröhe, wenn Sie Ihre Hausaufgaben gemacht hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass die Vorbereitung der Pflegebegrifflichkeit bereits schon abgeschlossen ist und es, falls es Ihnen entgangen ist, wir alle darüber bereits informiert sind, dass es 2017 5 Pflegegrade geben wird.

Wieder einmal werden Steuergelder sinnlos verpufft und jemand, dem der Schuh definitiv nicht passt, zieht sich diesen Schuh an. Die Pflegekräfte werden davon insgesamt wenig haben.

au-backe

Der Pressebericht dazu:

Gröhe: „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen“

Heute hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen.“

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege:„Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung  zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren.  In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter  abgebildet werden.  Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische  Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten.“

Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der  Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.

Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.

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