Es vergeht kaum ein Tag, an dem sich aktuell die Ereignisse nicht überschlagen. Wurde gestern noch über die Generalistik gestritten erscheint heute ein Memorandum mit den Eckdaten der neuen Pflegeausbildung. Die Ausbildung stellt lediglich ein Entwurf seitens des Bundesministerium für Gesundheit dar. Spannend ist das Ganze in dem Zusammenhang, dass die eigentliche Frage der Generalistik noch nicht einmal geklärt ist. Ist das politische Taktik? 

Hr. Westerfellhaus legt nun Wert auf eine inhaltliche Debatte, wobei die eigentliche Frage, ob es alles so stattfinden kann und darf weiter nicht geklärt ist. Nach der ersten Sichtung der Pflegeinhalte, ist jetzt bereits sicher, der Krieg wird auch über die Inhalte nicht aufhören. Zumindest soll die neue Pflegeausbildung weiterhin 3 Jahre lang sein und dort heisst es u.a.  :

3. Praktische Ausbildung – Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.500 Stunden. Der überwiegende Teil (1.300 Stunden, siehe Anlage 3) soll beim Träger der praktischen Ausbildung abgeleistet werden.

Jetzt frage ich mich bereits hier, wie soll dem Schüler die praktischen Kenntnisse der drei Ausbildungen so vermittelt werden, dass er universell einsetzbar ist? Wie kann ein Schüler, der in einem Altenheim lernt, tatsächlich umsetzbare Fertigkeiten für die Kinderkrankenpflege erlernen? In einem Altenheim sicherlich weniger und ein Kurzeinsatz auf einer Kinderstation reicht wohl kaum aus.

nein-Beitrag

PRESSEMELDUNG

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:

Berlin (2. März 2016, Nr. 10/2016)

Presse DPR: „Die inhaltliche Diskussion muss jetzt im Mittelpunkt stehen“

Eckpunkte einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum geplanten Pflegeberufsgesetz liegen vor

Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben heute (2. März 2016) die Eckpunkte einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die geplante neue Pflegeausbildung vorgelegt. Hierzu sagte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin:„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die umfangreiche Vorlage der Eckpunkte zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Gesetzentwurf des Pflegeberufsgesetzes. Diese wurden seitens des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesfamilienministeriums wie versprochen geliefert. Sie bieten eine Grundlage für die weiteren Gespräche.

Mit den Eckpunkten gehen wir jetzt den richtigen Schritt weg von der bisherigen Grundsatzdiskussion und hin zur wichtigen inhaltlichen Diskussion. Diese muss jetzt im Mittelpunkt stehen. Damit ist jedoch auch klar, dass die neue Pflegeausbildung nicht mehr infrage zu stellen ist. Jetzt geht es um die präzise Ausgestaltung, die insbesondere in den Händen der Profession Pflege liegen muss. Lange genug ist die Pflege fremdbestimmt gewesen.“

Kommentar verfassen