Nachdem die ersten Inhalte des Pflegestärkungsgesetzes II mit Leben gefüllt wurde, wurde ein neuer Prüfkatalog für Heime (Heimprüfung) vorgelegt und stark seitens des Bundesverbands für private Anbieter sozialer Dienste e.V. bpa kritisiert. Demnach ist der Katalog stark auf Fehlersuche ausgelegt. Die Mehr Zeit für die Menschen ist zwar erstmal gegeben, wird aber sicherlich durch die „Angst“ etwas falsch zu machen in den neuen Qualitätsvorstellungen wieder Zeit binden. Wir sind der Ansicht, dass die Kriterien für die Prüfungen verändert werden  müssen, diese müssen aber den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen vor Ort abgestimmt werden.

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Hier die aktuelle Pressemitteilung dazu:

Düsseldorf, 9. Dezember 2015 (Nr. 162/15) Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

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Prüfkriterien für Pflegeheime: Reduktion auf Probleme bpa kritisiert neuen Prüfkatalog für nordrhein-westfälische Pflegeheime als überzogen und subjektiv „Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen können künftig überhaupt nicht mehr nachvollziehen, wie die Heimaufsichten zu ihren Prüfergebnissen kommen. Wovon sie geleitet sind, daran besteht jedoch nicht der Hauch eines Zweifels: von einer ausgeprägten Misstrauenskultur und einem zwanghaften Drang, Probleme auch dort aufzudecken, wo es gar keine gibt.“ Das kritisiert der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Christof Beckmann. Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Landesgesetze für die Pflege hatte das NRW-Gesundheitsministerium jetzt die Prüfvorschriften für die Aufsichtsbehörden der Städte und Kreise vorgelegt. „Während auf allen Ebenen versucht wird, die Bürokratie in der Pflege zu verringern und den Pflegenden mehr Zeit für ihre Arbeit mit den Menschen zu geben, legt das Ministerium einen beispiellos umfangreichen Prüfkatalog vor, der letztlich nur auf die Darstellung von Mängeln ausgerichtet ist“, so Beckmann weiter. „Misstrauen bringt aber keine Qualität.“ Die Heimaufsichten sollten sich vielmehr auf ihre Beratungsaufgaben besinnen und die Einrichtungsbetreiber bei der Gestaltung einer zukunftssicheren Pflegeinfrastruktur unterstützen. Besondere Kritik übt der bpa-Landesvorsitzende an den sogenannten Sondierungskriterien. „Hier werden keine Fakten erhoben, sondern die Prüfer formulieren frei ihre Einschätzungen und Eindrücke. So erreicht man weder eine objektive Bewertung noch eine Vergleichbarkeit von Einrichtungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige“, erklärt Beckmann.

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