Die angekündigte Steigerung des Mindestlohn in der Pflege hat zumindest eine gute Seite. Es wird zunehmend gewürdigt, was die Pflege leistet. Dennoch sind die Untergrenzen, die hier neu aufgestellt werden eher beschämend. Die Pflege ist deutlich mehr wert und wird aber finanziell nicht entsprechend entlohnt. Erfreulich ist aber, dass die politischen Bemühungen um die Pflege deutlich mehr wurden und man erkannt hat, wie wichtig dieser Bereich ist. Nicht nur im sozialen, auch im wirtschaftlichen Leben ist die Pflege nicht wegzudenken. 

Mindestlohn in der Pflege steigt

Gute Nachrichten für rund 900.000 Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen: Ab dem 1. Januar 2018 wird der Mindestlohn angehoben. Bis 2020 soll die Lohnuntergrenze im Westen 11,35 Euro und im Osten 10,85 pro Stunde betragen.

Ab dem 1 Januar 2018 wird der Mindestlohn in der Pflege angehoben.

Quelle: dpa

Berlin. Der Mindestlohn in der Pflege soll im nächsten Jahr auf 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro pro Stunde im Osten steigen. Wie das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, hat sich die Pflegekommission darauf einstimmig verständigt. Bis 2020 soll die Lohnuntergrenze dann weiter in zwei Schritten auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten angehoben werden. Die Regelung betrifft den Angaben zufolge rund 900.000 Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen.

Der Mindestlohn für die Branche wurde 2010 eingeführt. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, der Mindestlohn sei ein Beitrag dazu, die Qualität in diesem Berufsfeld zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen zu schaffen. Ihr Ministerium will nach eigener Erklärung auf Grundlage der Kommissionsempfehlung den neuen Mindestlohn nun per Verordnung erlassen.

Der Kommission gehören Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite der privaten, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sind paritätisch in dem Gremium vertreten. In Bereichen, in denen der Pflege-Mindestlohn nicht gilt, muss der allgemeine Mindestlohn gezahlt werden. Dies ist beispielsweise in Privathaushalten der Fall. –Von RND/epd

Bericht des Bundesministeriums

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