Pflegebegriffe

Wir haben für Sie eine Liste zusammengestellt, wo die häufigsten Begriffe in der Pflege kurz erklärt werden. Wir wollen Ihnen damit ein wenig mehr Transparenz schaffen in dem Gewirr an  Fach- und Pflegebegriffen.

Fragezeichen

Pflegestufe

Die Pflegestufe beschreibt eine Einstufung der Pflegekassen, vertreten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, wobei die Bedürftigkeit des Pflegeempfängers festgestellt wird und ihm Gelder zur Pflege bereitgestellt werden. Hierbei sind die benötigten Pflegeminuten aktuell entscheidend darüber, wie hoch die Pflegestufe ausfällt. aktuell gibt es Pflegestufe 0, 1, 2 ,3 und den Härtefall, der die Pflegestufe 3 erweitert. Ab 01.1.2017 werden die Pflegestufen umgewandelt in Pflegegrade.

Pflegestufe bis 31.12.2016 Pflegegrade ab 01.01.2017
0 1
1 2
2 3
3 4
Härtefall 5

Betreuung

Mit der Pflegestufe bekommen Sie die Möglichkeit sich zusätzlich betreuen zu lassen, was durch die Pflegekasse bezahlt wird. Die Höhe der Betreuungsgelder hängen von Faktoren der Alltagskompetenz ab, die der MDK feststellt. Die Betreuung wird im Sozialgesetzbuch XI im Paragraph 45b geregelt.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Zusätze, die der Pflegempfänger zur Erleichterung des Pflegeprozesses anfordern kann. Die häufigsten Hilfsmittel sind Rollatoren, Rollstühle, Badewannenlifter, Pflegebetten, Toilettenstühle, Haltegriffe, aber auch Prothesen  usw. Darüberhinaus kann man eine Vielzahl anderer Hilfsmittel zur Unterstützung erhalten. Üblicherweise werden diese vom Hausarzt verordnet und durch einen Pflegedienst bei einem Sanitätshaus in Auftrag gegeben.

Inkontinenzmaterial

Bezeichnet die Vielzahl an Materialien die eine bestehende Inkontinenz Harn- und Stuhlinkontinenz unterstützt. Im täglichen Sprachgebrauch als Windeln bezeichnet, Vorlagen usw. Die Kosten werden zum teil von der Pflegekasse übernommen, sofern eine Pflegestufe vorliegt

Beratungsbesuch

Wer keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, bekommt üblicherweise Geldleistungen von der Pflegekasse. Die Beratungseinsätze werden im Sozialgesetzbuch XI im Paragraph 37,3 geregelt und dienen der Überwachung des Pflegempfängers, ob die ausgezahlten Gelder dem Pflegenden auch zugute kommen. Die meisten Pflegekassen wiederholen diese Besuche halbjährlich, welcher durch eingetragene Pflegedienste durchgeführt werden. Die Kosten tragen die Pflegekassen, diese rechnen direkt mit den Pflegediensten ab.

Hausbesuchspauschale

Jeder Pflegedienst ist verpflichtet die sogenannte Hausbesuchspauschale bis zu 2 mal täglich abzurechnen. Diese entspricht einer Anfahrtspauschale und beinhaltet auch die Zeit für Eintragungen in der Dokumentation. Die Höhe der Hausbesuchpauschale werden von den Pflegekassen vorgegeben und ermöglichen keine eigenen Preise durch den Pflegedienst. Eine preisliche Steigerung der Hausbesuchspauschale kann nur durch eine Erhöhung der Gesamtpreise stattfinden.

Verhinderungspflege

Jedem Menschen mit einer Pflegestufe bekommt von der Pflegekasse jährlich einen Betrag neben allen weiteren Leistungen zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag muss separat bei der Pflegekasse beantragt werden und kann zur Überbrückung der Zeit, indem die eingetragene Pflegeperson verhindert ist eingesetzt werden. Die Abwesenheit muss nicht Tageweise sein, sie kann auch bei Stundenweiser Abwesenheit eingesetzt werden.

Verordnungen

Der Pflegedienst handelt bei der Behandlungspflege, wie Tabletten stellen und verabreichen, Insulingabe, Wundverbände, An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen als ausführendes Organ des verschreibenden Arztes. Damit das gegenüber der Krankenkasse auch sichergestellt werden kann, stellt der Arzt eine Verordnung aus, die Sie mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen, damit die verordnete Behandlung durchgeführt werden darf.

Pflegestärkungsgesetz

Ein neuer Weg, der Pflege mehr Zeit und Geld für die Patienten zukommen zu lassen. Der erste Teil des Gesetzes ist bereits in Kraft getreten, an dem zweiten teil wird aktuell noch verhandelt und ausgearbeitet.

Eingetragene Pflegeperson

Um einige Zusatzleistungen bei der Pflegekasse erhalten zu können, bedarf es eine Person, die sich bei der Pflegekasse eintragen lässt. Dies ist gewöhnlicherweise jemand aus dem engen Familienkreis, der sich um die Pflegeperson kümmert. Ohne diese Eintragungen könne  beispielsweise keine Leistungen der Verhinderungspflege beantragt werden.

Pflegemodule

beschreibt die Zusammenstellung der aktuell 30 verschiedensten Möglichkeiten, die die Pflegekassen zusammengestellt hat, um die Pfleg zu Hause möglich zu machen. Es beschreibt aber lediglich die Kassenleistungen, die oft durch private Module erweitert, die in Art und Umfang individuell geformt sind. Die aktuellen Module sind für eine komplexe Pflege oft nicht ausreichend.

Leistungsgruppe

die Behandlungspflege, wie das Blutdruckmessen, Medikamentengabe, Wundversorgung, Insulin Spritzen verabreichen, Portversorsung und viele andere Bereiche werden von den Pflegekassen bezahlt und sind je nach Umfang des benötigten Fachwissens in 4 Kategorien eingeteilt, den sogenannten Leistungsgruppen. Die Leistungsgruppen 1 und 2 sind durch spezielle Zusatzqualifikationen durchführbar, die Leistungsgruppen 3 dürfen durch Altenpfleger ebenfalls ausgeführt werden, die Leistungsruppe 4 obliegt aktuell einer Krankenschwester oder Krankenpfleger mit einem 3-jährigen staatlichen Examen. Veränderungen wird es durch die Angleichung der Pflegeberufe auf eine Stufe geben.

Leistungsnachweis

die vor Ort geleisteten Tätigkeiten werden täglich in einer Liste festgehalten und von der Pflegekraft mit seinem Handzeichen bestätigt. Die Liste wird am Ende des Monats seitens des Pflegeempfängers mit seiner Unterschrift bestätigt. Im Anschluss dient diese Liste zur Abrechnung mit den entsprechenden Pflege- und Krankenkassen. Die Leistungsnachweise werden sowohl für die Grund- als auch die Behandlungspflege jeden Monat neu ausgestellt.

Pflegedokumentation

stellt eine Zusammenstellung der Information des Pflegeempfängers dar. Die Sammlung wird von den Kranken- und Pflegekassen gefordert zur Sicherung der Qualität am Patienten. Diese wird regelmäßig im Auftrag durch den MDK überprüft und bewertet. Die Bewertung ist als Noten-bericht für jeden interessierten einsehbar. Zukünftig soll dieser Noten-bericht durch einen anderen Bericht ersetzt werden, in welcher Form ist aktuell noch nicht festgelegt, bis dahin gelten die alten Regelungen weiter.