Krankenschwester sind am Ende – Willkommen Pflegefachmann/frau

Was viele befürchtet haben ist nun umgesetzt, die Krankenschwester ist am Ende, die Altenpflege Geschichte und Kinderkrankenschwester verschwindet. Die neue Ausbildung als Pflegefachfrau ist nun beschlossen. Alle bisherigen Versuche das zu verhindern sind gescheitert. Der Gesetzesentwurf ist verabschiedet und das ganze Szenario nun Realität. Wir für unseren Teil bedauern diesen Weg, da es aus unserer Sicht viele Unklarheiten geben wird. Es steht auch zu befürchten, dass es zu Verschiebungen innerhalb der Pflege kommen wird, manche Pflegebereiche werden Zuwachs kommen, andere werden noch schlimmer unter dem Pflegenotstand leiden.

Die Große Frage, ob diese Umsetzung tatsächlich der Pflege dienlich ist, wird die Zeit zeigen. In der Hoffnung, dass auch seitens dem Umwerben von Nachwuchs mehr getan wird, kann es vielleicht einen neuen Aufschwung geben. Es ist ein gewagter Versuch, den arg gebeutelten Pflegebereich so radikal zu verändern. In dem Gesetzestext werden bereits die Begrifflichkeiten, wie Krankenpflegegesetz durch Pflegeberufsgesetz ersetzt.

Neben diesen Veränderungen werden nun auch die Wege frei für die Ausweitung der Pflegetätigkeiten, die jetzt besprochen werden sollen, so heißt es im Text:

Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

„(3c) Modellvorhaben nach Absatz 1 können eine Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt und für die Angehörigen des im Pflegeberufsgesetz geregelten Berufs auf Grundlage einer Ausbildung nach § 14 des Pflegeberufsgesetzes qualifiziert sind, auf diese vorsehen. Die Krankenkassen und ihre Verbände sollen entsprechende Vorhaben spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 vereinbaren oder durchführen. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in Richtlinien fest, bei welchen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf die Angehörigen des in Satz 1 genannten Berufs im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen kann. Vor der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist der Bundesärztekammer sowie den maßgeblichen Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahmen sind in die Entscheidungen einzubeziehen. Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach den Sätzen 2 bis 4 festgelegte Richtlinien gelten für die Angehörigen des in Satz 1 geregelten Berufs fort.

Es wird auf alle Bereich der Pflege, wenn man die so noch nennen kann und darf, eine ganze Reihe an Veränderungen geben. Vielleicht sollte man gedanklich damit anfangen, nicht mehr von pflege zu sprechen, sondern vielmehr vom Pflegefachbereich.

Hier der ganze Gesetzestext mit den ganzen Änderungen.

Wir sagen Adieu Krankenschwester, es war schön jemanden wie Dich kennengelernt zu haben, wir werden Dich vermissen.

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