Die Krankenkassen haben seit vielen Jahren einen Beratungsauftrag. Eine gute Beratung steht am Anfang der Pflege. Hilfesuchende Menschen geraten all zu schnell in die Mühle der Pflege, Pflegegesetze und deren Irrwege. Selbstverständlich sollte die eigene Krankenkasse hier tatkräftig unterstützen und sich Zeit für Beratung und Hilfe nehmen, doch weit gefehlt. Die Realität sieht anders aus. Ist der erste Schritt zur Beantragung einer Pflegestufe getan und wurde diese dann auch bewilligt, stehen viele da und wissen nicht, wie man das Geld der Pflegestufe nutzen kann. Viel zu oft wird aus Kostengründen auf das Pflegegeld seitens der Kasse hingearbeitet. Hier bekommt der Patient nur einen Bruchteil dessen, was ihm zusteht ausgezahlt. Hat man aber auch diese Hürde dann genommen, erleben wir oft die große Verwunderung, dass über die Betreuungsleistung, die mit der Pflegestufe einhergehen nicht aufgeklärt wurde. In den schriftlichen Bestätigungen der Krankenkasse, dass die Pflegestufe genehmigt wurde, steht selten etwas darüber. Offensichtlich wird dies prinzipiell nicht gemacht, um Kosten einzusparen, denn wenn der Patient davon nicht weiß, spart die Kasse pro Jahr und Patient mindestens 1248.- Euro. Ebenso wenig wird über die neuen Nutzungsmöglichkeiten der Verhinderungspflege informiert, so dass die Krankenkassen auch hier aktuell jährlich pro Patient 1612.- Euro sparen. Gelder die viele Patienten dringend für eine adäquate Pflege benötigen.

Damit aber nicht genug, Krankenkassen beschäftigen Personen, die unter dem Deckmantel der Beratung zu den Patienten vor fahren und Ihnen Leistungen durch einen Pflegedienst ausreden. So wurde uns mitgeteilt, dass man einem Patienten geraten hatte, besser in der Pflegestufe 2, statt Pflegestufe 3 zu bleiben, dann würde man schneller einen Heimplatz bekommen. Auch wird immer wieder das Verabreichen der Medikamente durch einen Pflegedienst ausgeredet und den Angehörigen aufgedrückt, die es aus Liebe zu Ihren Angehörigen tun und sich oftmals in eine gefährliche Situation begeben, da sie die Wirkungen und Nebenwirkungen der Medikamente nicht kennen können. Doch die Kostengründe scheinen für die Krankenkassen Grund genug zu sein, es weiterhin den Angehörigen zuzumuten.

Beratung steht am Anfang, kontinuierliche Betreuung und fachliche Begleitung sind es, die dem Patienten die Würde erhalten.

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Pflegestützpunkte: Fehlinvestition oder sinnvoll?

Quelle: Heilberufe-online.de

Die Wiederbelebung des Konzepts der Pflegestützpunkte durch die Regierung stößt auf harsche Kritik bei Pflegeverbänden. Von „Fehlinvestitionen“ ist die Rede. Auch der AOK geht der geplante Einfluss der Kommunen in der Pflege zu weit.

Pflegeverbände haben im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen Kritik am geplanten dritten Pflegestärkungsgesetz geübt. Der Gesetzentwurf der Regierung sieht eine Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege vor. Die Beratungsangebote für Pflegebedürftige sollen ausgebaut werden. Gemeinden und Landkreise sollen bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten selbst aktiv werden können. Pflegestützpunkte sind nach der Definition des Gesundheitsministeriums Beratungsstellen für Menschen mit pflegerischem Hilfebedarf und deren Angehörige. Sie sollen Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung bieten sowie Hilfen vermitteln und koordinieren.
Das Selbsthilfenetzwerk Pro Pflege warnt nun vor Fehlsteuerungen. In einem Schreiben an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit Datum vom 29. August kritisiert der Vorsitzende Werner Schell den geplanten Ausbau der Pflegeberatung. „Die bereits gesetzlich vorgegebenen Beratungsverpflichtungen müssen durch die Pflegekassen verstärkt wahrgenommen werden“, schreibt Schell. Die Kassen müssten endlich ihren Verpflichtungen nachkommen.
Auch die Pflegestützpunkte bekommen ihr Fett weg. Sie seien „behördliche Strukturen“. Ihr Betrieb lasse allein die Träger dieser Institutionen profitieren. Die Stützpunkte seien „Fehlinvestitionen“.
Soweit will das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) nicht gehen. Der Aufbau von Pflegestützpunkten sei richtig und sinnvoll, sagte eine Sprecherin des Kuratoriums der „Ärzte Zeitung“.
Das KDA teile allerdings die kritische Einschätzung des Netzwerks Pro Pflege, dass Pflegestützpunkte ihrer eigentlichen Aufgabe – nämlich der Entwicklung bedarfsgerechter und den Bedürfnissen der Ratsuchenden dienenden örtlichen Angebote – nicht im erforderlichen Maße nachkämen. Pflegestützpunktesollten nicht als verselbstständigte, bürokratisch denkende und handelnde Einrichtungen der Krankenkassen verstanden oder missbraucht werden. Zum Hintergrund: In den Stützpunkten sind meist Pflegeberater der Kassen als Fallmanager tätig.
Beide Organisationen plädieren nun dafür, den verantwortlichen Planern und Kümmerern auf der örtlichen Ebene mehr Gestaltungsspielräume zu geben. Voraussetzung seien Strukturen, in denen Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer Wohnumgebung bleiben könnten. „Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle Kümmerer, die sich der Entwicklung solcher Unterstützungssysteme nahe bei den Menschen annehmen, und so den Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ gestalten helfen“, heißt es in dem Schreiben von Pro Pflege an die Abgeordneten.
Auch der Regierung geht es mit dem Gesetz um den Ausbau wohnortnaher Beratungs- und Fallmanagement-Strukturen, um altersgerechte Wohnformen und eine abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung. Derartige Projekte sollen in den kommenden fünf Jahren in 60 Modellkommunen erprobt werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben ein Konzept angekündigt, wie sie Beratungsaufgaben der Pflegekassen übernehmen und mit kommunalen Dienstleistungen vernetzen können.
Aus Sicht der AOK sind die geplanten Eingriffsrechte der Kommunen „zu tiefgehend“. Dadurch würde die Entscheidungsbefugnis der Pflegekassen „erheblich“ eingeschränkt. (af)

Weitere Informationen über die aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten:

Finanzierung der Betreunng, wie geht das

Pflegestufen im Überblick, was steht mir zu

Wichtige Pflegegesetze zusammengestellt

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