Gefährliche Pflege

Was ist eigentlich gefährliche Pflege genau? Ganz oft wird über das Wort gesprochen, es angewendet oder damit sogar angegriffen. Wo sind die Grenzen, gibt es die Überhaupt? Ist gefährliche Pflege tatsächlich ein Rechtsbegriff, oder liegt es in der persönlichen Ermessensfrage? Wir sind der Frage einmal nachgegangen und haben einmal zusammengetragen, was wir herausgefunden haben:

depression

 

Der MDK Bayern hat eine Definition veröffentlicht, die wie folgt lautet:

Gefährliche Pflege ist die Bezeichnung für die unterste Stufe eines Klassifikationsmodells zur Bewertung der Pflegequalität. Als weitere Stufen sind die sichere Pflege, die angemessene Pflege und die optimale Pflege definiert. Dabei stellt die sichere Pflege den Minimalstandard dar; gefährliche Pflege ist somit Pflege, die dem Minimalstandard nicht genügt.

weiter heisst es dort:

Gefährliche Pflege zeichnet sich dadurch aus, dass die pflegebedürftige Person Schaden erleidet, etwa in Form eines Dekubitus, dass sie keine oder falsche Maßnahmen oder Hilfsmittel erhält, dass sie empfindet, das Pflegepersonal interessiere sich nicht für sie, dass der Tagesablauf eher an den Bedürfnissen der Institution orientiert ist (krankenhausorientiert) und dass der Informationsfluss unorganisiert und mangelhaft ist.

Die VdeK äussert sich etwas verständlicher zu dem Thema:

Gefährliche Pflege kann aber auch dann gegeben sein, wenn der Bewohner sehr unsicher geht und er bereits mehrfach gestürzt ist, das Sturzrisiko des Bewohners jedoch nicht behoben wurde (Stichwort Sturzprophylaxe). Ein weiteres Beispiel für gefährliche Pflege kann ein Dekubitus sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Bewohner seine Lage im Rollstuhl und im Bett nicht selbständig verändern kann oder wenn Schmerzen vorliegen und diese beim Bewohner nicht systematisch erfasst wurden (Stichwort Dekubitus-Prophylaxe). Auch die rechtswidrige Einschränkung der Bewegungsfreiheit, zum Beispiel bei Fixierung des Bewohners, obgleich es nicht notwendig ist oder zur Abwehr der Gefahr nicht geeignet ist, fällt unter „gefährliche Pflege“ (Stichwort Freiheitseinschränkung).

PflegeWiki drückt sich ganz anders aus:

Die Wegleitung der Kaderschule des Schweizerischen Roten Kreuzes war im deutschsprachigen Raum die erste spezifische Definition für Pflegequalität. Ihre Abstufungen:

  1. Optimal
  2. Gut
  3. Ausreichend
  4. Mangelhaft

Bei der Übernahme in die BRD wurde das Wörtchen „ausreichend“ allerdings nicht als Schulnote aufgefasst, sondern von der Gesundheitspolitik als bereits ausreichende Form der Leistungserbringung interpretiert. Denn die Schulnote geht von deutlichen Fehlern in der Leistung aus! Dabei wurde also „übersehen“, dass sich Pflege dann bereits im Graubereich zur „gefährlichen Pflege“ befindet.

unter dem Begriff gefährliche Pflege ist also offensichtlich nicht erst bei dem Wort gefährlich anzufangen, sondern beginnt bereits mit dem untersten Qualitätsstandard, den man erreichen könnte. Das Gesetz beschreibt den Fall einer Köperverletzung damit:

§ 223 StGB
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gefährliche Pflege beginnt also bereits damit, dass man Dinge unterlässt und damit Schaden verursachen kann. Vielleicht kann man, sofern es die Juristerei überhaupt erlaubt, unterscheiden zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit bei gefährlicher Pflege.Sicher ist aber, das man bereits mit dem Thema schon konfrontiert wird, wenn man wegsieht.

Gefährliche Pflege passiert leider viel zu oft und noch öfter ungesehen. Was tun hierbei?

In unserem Bericht: Pflegeheime schliessen am Fliessband haben wir erste Anlaufstellen genannt, die man aufsuchen kann, um sich dort auch anonym anzuvertrauen. Jede Prüfeinrichtung ist dankbar für Hinweise durch die Pflege, die die tatsächliche Situation vor Ort einschätzen können. Der VdEK hat dazu geschrieben:

Im vergangenen Jahr (Januar bis Dezember 2012) wurde der Verdacht auf gefährliche Pflege im Prüfbericht 158 Mal geäußert. Im gleichen Zeitraum hat sich der Verdacht auf gefährliche Pflege durch Einzelfallgutachten in 143 Fällen bestätigt. Dies geht aus dem Bericht „Entwicklung des Verdachts der gefährlichen Pflege 2012 bei den Qualitätsprüfungen stationärer Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg“ hervor.

Es zeigt ganz deutlich, es passiert öfter als man denkt und jeder Fall wird geprüft.

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