Wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde, stehen der Person nun Pflegegelder zur Verfügung. Je nach Höhe der Pflegestufe können Sie nun Unterstützung anfordern.

Doch was ist das Richtige? Im Rahmen der ambulanten Pflege stehen der Person nun verschiedenste „Pflegemodule“ zur Verfügung, insgesamt derzeit 30 Module, die man „buchen“ kann.  Jedes Modul hat einen festen Preis, sodass die Person sich sein individuelles Pflegekonzept zusammenstellen kann. Die richtige Zusammenstellung ist individuell und von der Person, der Lebensumstände, der vorliegenden Erkrankung und vielen anderen Faktoren abhängig. Die Module sind bei allen Pflegediensten gleich, ebenso die dahinterliegende Mindestanforderungen.

In jedem Pflegemodul sind festgelegte Tätigkeiten vereinbart, die umgesetzt werden können. So steckt hinter dem Modul LK 01: Ganzwaschung

  1. Waschen, Duschen, Baden
  2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  3. Rasieren
  4. Hautpflege
  5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
  6. Nagelpflege
  7. An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von
  8. Körperersatzstücken
  9. Vorbereiten und Aufräumen des Pflegebereiches

An diesem Beispiel zeigt sich, dass nicht alle Anteile immer zwingend durchgeführt sein müssen, damit dieses Modul als erfüllt gilt. Mindestens aber der Punkt 1 muss vollständig ausgeführt werden, damit eine Ganzwaschung erfolgt ist. Die Punkte 2 – 8 können
die Pflegepersonen aber dennoch zusätzlich und ohne Aufpreis in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegehilfsbedarf und ist nicht willkürlich. Nach dem Pflegebegriff ist Pflege nur dort angemessen, wo sie benötigt wird, das
Selbstpflegedefizit. Die Pflegkräfte unterstützen dort, wo Pflege notwendig ist. Um es ein wenig konkreter zu machen zwei Beispiele hierzu.

1. Möchte eine Person Hilfe beim Duschen, weil es ihm/ihr schwerfällt in ihre eigene Dusche ein- und auszusteigen und ist unsicher bei dem Duschvorgang, unterstützt die Pflege hier genau die Person. Im Anschluss des Duschvorganges können, müssen aber nicht zwingend nun die Punkte 2 – 8 ausgeführt werden, sofern die Person dies nicht allein kann.

2. Eine Person ist schwer erkrankt und kann nicht allein aus dem Bett und wird dort ganz gewaschen, dann ist es im Anschluss der Ganzwäsche wahrscheinlich, dass von den Punkten 2 – 8 zusätzlich Gebrauch gemacht werden muss, um der Person die Pflege zukommen zu lassen, die er selbst nicht ausführen kann, aber benötigt.

Aufgrund der Fülle der Leistungskomplexe ist es empfehlenswert, sich von erfahrenen Pflegekräften/Pflegedienst beraten zu lassen. Im Vorfeld sollten Sie sich aber schon Gedanken machen, was Sie von dem Pflegedienst erwarten und was Sie grundsätzlich an Hilfe
anfordern möchten.

Die Gesamtübersicht der Leistung können sie hier herunterladen:

Leistungskomplexe (Pdf-Datei)

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