Der DGB informiert über die neuen Regelungen der Mindestlöhne. In einer ganzen Reihe von Berufszweigen steigt ab Mai 2016 der Mindestlohn. Leider werden Mindestlöhne immer noch als Lohnorientierung genommen, so dass viele oftmals nicht mehr als über diesen festgelegten  Satz kommen. Hier müsste deutlich nachgebessert werden. Mindestlöhne sollen dem Schutz des Arbeitnehmers dienen und nicht als Lohnobergrenze verstanden werden. Mindestlöhne zwingen Arbeitgeber nicht darunter gehen zu können, leider wird auch das durch unbezahlte Überstunden unterschwellig boykottiert. Der Arbeitnehmer hat oftmals das Nachsehen dabei.

DGB

Mitteilung des DGB vom 29.04.2016

Mehrere Mindestlöhne steigen zum 1. Mai 2016

Stand: April 2016

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Ab Mai 2016 steigen mehrere dieser Branchen-Mindestlöhne: unter anderem für Maler und Lackierer sowie Steinmetze.

Im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ab 1. Mai 2016 ein allgemein verbindlicher Mindestlohn, der für ungelernte Beschäftigte bundesweit 10,10 Euro beträgt sowie für Gesellinnen und Gesellen 13,10 Euro in Westdeutschland, 12,90 Euro in Berlin und 11,30 in Ostdeutschland. Im Steinmetzhandwerk und Steinbildhauerhandwerk steigt zum selben Datum der Mindestlohn auf 11,35 Euro in Westdeutschland und Berlin, beziehungsweise auf 11,00 Euro in Ostdeutschland.

Arbeiten mit Hammer und Meißel an Stein

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Ge­werkschaften und Arbeitgebern in einem Tarif­vertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt. Der Branchen-Mindestlohn in der Weiterbildung wurde Anfang Dezember erneut für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt somit, wie alle Branchen-Mindestlöhne, für alle Betriebe der Branche – auch die, die nicht tarifgebunden sind. Mehr Details zu Branchen-Mindestlöhnen in der Liste weiter unten.


Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese Mindestlöhne sind als unterste Lohn- und Gehaltsgruppe von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Tarifpartner) in einem Tarifvertrag ausgehandelt worden und liegen vielfach über 8,50 Euro. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn – zum Beispiel für Minderjährige und Langzeitarbeitslose – gelten für diese Branchen-Mindestlöhne nicht.

Auf Antrag der Tarifpartner hat das Bundesarbeitsministerium diese Branchen-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt: Jeder Arbeitgeber der Branche muss diesen Mindestlohnzahlen – auch dann, wenn er nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Allgemeinverbindliche Mindestlöhne gelten für alle Beschäftigten einer Branche, kein Arbeitgeber darf sie umgehen.

Viele Branchen-Mindestlöhne liegen über 8,50 Euro – und das bleibt auch so

Eine wichtige Frage: Gelten die Branchenmindestlöhne, die zum Beispiel im Bauhauptgewerbe über 13 Euro pro Stunde liegen, auch weiter, wenn ab Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohnkommt, der ja nur 8,50 Euro beträgt?

Und eine klare Antwort: Ja, die tariflich ausgehandelten Branchenmindestlöhne behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Kein Arbeitgeber darf sie mit dem Hinweis auf den gesetzlichenMindestlohn kürzen.

Mindestlohn-Ausnahmen gelten nicht für Branchen-Mindestlöhne

Eine wichtige Frage: Gelten die Ausnahmen, die für den gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen sind, künftig auch für Branchenmindestlöhne?

Und eine klare Antwort: Nein. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn (zum Beispiel für minderjährige Beschäftigte oder Langzeitarbeitslose) gelten nur für den vom Gesetzgeber beschlossenen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn und die tariflich ausgehandelten Branchen-Mindestlöhne sind zwei Paar Schuhe. Was von den Tarifpartnern in den Branchen-Mindestlöhnen ausgehandelt wurde, hat auch weiterhin Bestand – auch für unter 18-Jährige und ehemals langzeitarbeitslose Beschäftigte.

Den jeweils aktuellsten Stand der Branchen-Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz finden Sie beim WSI-Tarifarchiv.

Übersicht aller Branchen-Mindestlöhne als PDF

Branchen-Mindestlöhne im Überblick

ABFALLWIRTSCHAFT: Für die rund 180.000 Beschäftigten steigt der Mindestlohn ab 1.10.2015 auf 8,94 Euro in der Stunde. Ab 1. Januar 2016 wird der Mindestlohn dann bundesweit einheitlich auf 9,10 Euro in der Stunde angehoben.
AUS- UND WEITERBILDUNG: Seit 1. Januar 2016 bekommen die rund 26.000 Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung in Westdeutschland und Berlin mindestens 14,00 Euro, in Ostdeutschland 13,50 Euro in der Stunde.

BAUGEWERBE: Seit Januar 2016 darf kein Beschäftigter weniger als 11,25 Euro im Westen (inkl. Berlin) und 11,05 Euro im Osten verdienen. Bis Dezember 2017 steigen diese untersten Entgeltgruppen auf 11,30 Euro bundeseinheitlich. Die Branche hat über 560.000 Beschäftigte.

DACHDECKERHANDWERK: Die etwa 72.000 Beschäftigten erhalten bundesweit mindestens 12,05 Euro pro Stunde. Ab Januar 2017 steigt der Mindestlohn dann auf 12,25 Euro.

ELEKTROHANDWERK: Der Mindeststundenlohn für 335.500 Beschäftigte beträgt 10,35 Euro in Westdeutschland und 9,85 Euro in Ostdeutschland und Berlin.

Hintergrund

Bis Ende 2016 kann mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nach unten abgewichen werden. Ab 2017 gilt dann der Mindestlohn von 8,50 Euro in allen Branchen, selbst wenn ein Tarifvertrag ein niedrigeres Entgelt vorsieht.

FLEISCHWIRTSCHAFT: In der Fleischindustrie mit ihren rund 80.000 Beschäftigten gilt ab Oktober 2015 ein Mindestlohn von 8,60 Euro. Ab Dezember 2016 steigt der Mindestlohnauf 8,75 Euro.

FORSTLICHE DIENSTLEISTER UND GARTENBAU: Seit Januar 2016 gilt ein Mindestlohn von 8,00 Euro in Westdeutschland und 7,90 Euro in Ostdeutschland und Berlin. Zum 1. Januar 2017 fällt die Unterscheidung nach Ost und West weg: Alle 750.000 Beschäftigten erhalten dann mindestens 8,60 Euro, ab November 2017 steigt der Mindestlohn bundesweit auf 9,10 Euro.

FRISEURHANDWERK: Ab 1. August 2015 erhalten FriseurInnen bundesweit mindestens 8,50 Euro pro Stunde. 171.000 Menschen arbeiten in der Branche.

GEBÄUDEREINIGUNG: Für die rund 1,1 Millionen Beschäftigten gibt es ab März 2016 für die Innen- und Unterhaltsreinigung einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 9,80 Euro (West), beziehungsweise 8,70 Euro (Ost). Für die Glas- und Fassadenreinigung gibt es mindestens 12,98 Euro (West), beziehungsweise 11,10 Euro (Ost).

GELD- UND WERTDIENSTE: Ab 1. Januar 2016 gelten für die rund 11.000 Beschäftigten der privaten Geld- und Wertdienstleister folgende Branchenmindestlöhne: Für den Geld- und Werttransport gibt es je nach Bundeland mindestens zwischen 11,24 Euro (Ostdeutschland inkl. Berlin) und 15,73 Euro (Nordrhein-Westfalen). Für die Geldbearbeitung betragen die Branchen-Mindestlöhne je nach Bundesland zwischen 9,33 Euro (Ostdeutschland inkl. Berlin) und 12,92 Euro (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen). Welcher Wert für welches Bundesland gilt, findet sich in der folgenden PDF des WSI-Tarifarchivs: Übersicht aller Branchen-Mindestlöhne als PDF

GERÜSTBAUERHANDWERK: Der Mindestlohn für die rund 31.000 Beschäftigten beträgt bundesweit 10,70 Euro und steigt im Mai 2017 auf 11,00 Euro.

LEIHARBEIT/ZEITARBEIT: Der Mindestlohn beträgt 8,80 Euro (8,20 für Berlin und Ostdeutschland) und steigt ab Juni 2016 auf 9,00 Euro (8,50 Euro Ost/Berlin).

MALER- UND LACKIERHANDWERK: Ungelernte Arbeiter in der Branche mit rund 115.000 Beschäftigten erhalten bundesweit ab Mai 2016 mindestens 10,10 Euro. Für Gesellen gelten ab diesem Zeitpunkt Mindestlöhne von 13,10 Euro (West), 12,90 Euro (Berlin) und 11,30 Euro (Ost).

PFLEGEBRANCHE: Für die etwa 800.000 Arbeitnehmer gelten seit Januar 2016 Mindestlöhne von  9,75 Euro in Westdeutschland mit Berlin und 9,00 Euro in den neuen Bundesländern.

SCHORNSTEINFEGERHANDWERK:  Bundesweit gilt eine Mindestlohn von 12,78 Euro für die rund 7.500 Beschäftigten.

STEINMETZ- UND STEINHAUERHANDWERK: Für die rund 13.200 Steinmetze und Bildhauer in Deutschland gelten ab Mai 2016 Mindestlöhne von 11,35 Euro (West inkl. Berlin), beziehungsweise 11,00 Euro in Ostdeutschland.

TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSINDUSTRIE: Seit Januar 2015 gilt in Westdeutschland einMindestlohn von 8,50 Euro (ab Januar 2017 dann der neu festgelegte gesetzliche Mindestlohn), in Ostdeutschland und Berlin seit Januar 2016 ein Branchen-Mindestlohn von 8,25 Euro, der im November 2016 auf 8,75 Euro steigt. Der Branchenmindestlohn gilt für rund 85.400 Beschäftigte. Ab 1. Januar 2017 gilt dann in Ostdeutschland und Berlin entweder der neu festgesetzte gesetzliche Mindestlohn oder – wenn dieser unter 8,75 Euro liegen sollte – ein Branchen-Mindestlohn von 8,75 Euro.

WÄSCHEREIDIENSTLEISTUNGEN: Für die rund 34.000 Beschäftigten in Großwäschereien gelten bis Juni 2016 Mindestlöhne von 8,50 Euro (West) und 8,00 Euro (Ost und Berlin). Ab Juli 2016 steigt der Mindestlohn bundeseinheitlich auf 8,75 Euro.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit, WSI Tarifarchiv

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