Die Lohnkürzungen sind weiter ein heißes Thema innerhalb der Diakonie und besonders der MAV. In einigen Bereichen wurde Skepsis an den Tag gelegt, ob die Lohnkürzungen so überhaupt möglich sind.

Es wurden Diskussionen darüber geführt, ob man nicht eine absolute Mehrheit dafür haben müsse, ob die Arbeitgeber das überhaupt durchsetzen können, gegen die Abwehr der Mitarbeiter. Die Antwort gibt die Gesamt MAV der evangelischen Kirchen selbst, „ja sie können das über den sogenannten dritten Weg“! Still und leise hätte es ablaufen sollen, niemand hätte etwas sagen müssen, niemand hätte es mitbekommen, bis wir das veröffentlicht haben.

Die Kirche versucht sich durch den dritten Weg über alle Blockaden hinweg zu setzen und ihre massiven Einsparungen durchzusetzen. Es ist in keiner Weise akzeptabel, dass solch eine Möglichkeit in der heutigen Zeit noch existiert. Die Verlierer sollen die Pflegekräfte werden. Die MAV’s der Diakonien rüsten sich und arbeiten mit Verdi zusammen. Jetzt fehlen noch die Pflegekräfte, die ihren MAV’s  den Rücken stärken und gemeinsam dagegen angehen. 

 

 

Diakonie Gesamt MAV

Hierzu die aktuelle Stellungnahme der Gesa  

ver.di-Info zur drohenden AVR-Entgeltabsenkung

Absenkung der Löhne um bis zu 20 Prozent – das ist der Plan der Arbeitgeber, den sie in die ARK der Diakonie eingebracht haben. Der sogenannte „Dritte Weg“ der Kirchen im Arbeitsrecht macht es möglich, dass die Kommission solche Beschlüsse heimlich still und leise durchwinken kann. Der Vorschlag der Arbeitgeber in der ARK ist ein Alarmzeichen und muss den Widerstand der Beschäftigten  in der Diakonie hervorrufen. Es gibt keinen Grund für die Arbeitgeber, Absenkungen zu fordern. Denn die Rahmenbedingungen für die Altenhilfe lassen eine gesicherte Finanzierung zu: Das Bundessozialgericht und der Gesetzgeber haben festgelegt, dass Tarifverträge und kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien vollständig bei den Pflegesätzen zu berücksichtigen sind. Warum also diese Absenkungsorgie?
…das Flugblatt zum Download: 2016_04_21_FlugblattDiakonie.pdf
…mehr zum Thema: Entgeltverhandlung 2016

 

 

verdi

Verdi schreibt zu dem „Dritten Weg“:

Erster, Zweiter und „Dritter Weg“

Der sogenannte Erste Weg bezeichnet die einseitige Festlegung des Arbeitsrechts durch den kirchlichen Arbeitgeber und wurde noch in den siebziger Jahren praktiziert. Dabei beschließt allein die Synode über das für die kirchlichen Mitarbeiter geltende Arbeitsrecht.

Der Zweite Weg ist das Modell des Tarifvertrags. Zwischen zwei autonomen und von einander unabhängigen Tarifparteien wird ein Tarifvertrag abgeschlossen, der unmittelbar und zwingend für den vereinbarten Geltungsbereich anzuwenden ist. Hauptstreitpunkt beim Zweiten Weg ist das Streikrecht. Gewerkschaften und Arbeitnehmer können aus ihrem Selbstverständnis heraus darauf nicht verzichten. Umgekehrt tut sich die Kirche ebenso schwer mit der Anerkennung des Rechtes auf Arbeitskampf für ihren Bereich. Kompromisse wie bei dem Tarifvertrag in der Nordelbischen Kirche sind aber möglich. Der Dritte Weg ist die Arbeitsrechtssetzung durchArbeitsrechtliche Kommissionen (ARK), die paritätisch besetzt sind. Im Falle einer Nichteinigung ist eine Schlichtung bin-dend. Über das Arbeitsrechtsetzungsverfahren beschließt für den Bereich der EKD die Synode als gesetzgebendes Organ, das sich aus gewählten Kirchenmitgliedern zusammensetzt. Für den Bereich der Diakonie wird das Verfahren durch deren oberste Leitungsorgane festgelegt, die zwangsläufig fast ausschließlich aus Leitungspersonen von Einrichtungen oder des Verbands bestehen. Es gibt jedoch auch Kirchengemäße Tarifverträge wie sie bereits 1961 von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche mit den Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Die Nordelbische Kirche setzte diesen Weg 1979 fort und vereinbarte mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag, aus dem später der Kirchliche Tarifvertrag der Diakonie (KTD) wurde. Der KTD wird zu großen Teilen als Vorlage für einen überarbeiteten und modernisierten Tarifvertrag für den kirchlich/diakonischen Bereich angesehen.

Nach kontroversen Diskussionen innerhalb der Kirche über den möglichen Abschluss von Tarifverträgen organisierten sich diakonischen Arbeitgeber in Arbeitgeberverbänden und vertreten zunehmend entschiedener rein wirtschaftliche Interessen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen. Die 1978 von der EKD formulierten Anforderungen an den Dritten Weg verschwinden damit in der Praxis. Nach dem Scheitern des Dritten Weges auf Bundesebene der ARK des DW der EKD fordern ver.di und fast alle Arbeitnehmervertreter in der ARK die Kirche und Diakonie auf, mit der Gewerkschaft Tarifverhandlungen aufzunehmen. Begleitet wird diese Entwicklung von zunehmenden Streiks in den diakonischen Einrichtungen.

Nach aktuellen Schätzungen arbeiten heute 1,5 Millionen Mitarbeiter bei den Kirchen in Deutschland. Dabei befinden sich etwa im Vergleich zu den 20er Jahren nur noch sehr wenige Ordensschwestern in kirchlichen Einrichtungen. Der Großteil der Mitarbeiter in der Diakonie und Caritas sehen in ihrem „kirchlichen Dienstgeber“ einen Arbeitgeber wie jeden anderen auch. Besonders in Großstädten sind viele Beschäftigte in den Krankenhäusern konfessionslos. Noch problematischer für den Gedanken der Dienstgemeinschaft ist die Situation in vielen Einrichtungen in Ostdeutschland, die die Kirchen vom Staat übernommen haben, in denen der Anteil der Kirchenmitglieder nicht selten weniger als 50 Prozent beträgt. Ohnehin unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen und die äußeren Rahmenbedingungen zur Finanzierung in den konfessionellen Krankenhäusern, Altenheimen, Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe nicht vom öffentlichen Bereich. Die früher in konfessionellen Einrichtungen möglicherweise vorhandenen Begründungen für den Sonderweg des Dritten Wegs treffen heute in den allermeisten Einrichtungen nicht mehr zu.

Die Gewerkschaften kritisieren den Dritten Weg als ungeeignet, um Tarifverträge als kollektive Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften zu ersetzen. Tarifverträge gelten für den vereinbarten Bereich zwingend und sind rechtlich einklagbar. Die Regelungen des Dritten Weges gelten dagegen nur, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Zudem zeigt der Beschluss der Diakonischen Konferenz vom Juni 2010 die Ungleichheit der Verhandlungspartner. Die Arbeitgeberseite hatte seinerzeit einseitig die Rahmenbedingungen geändert und die unliebsamen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) aus der ARK ausgeschlossen. Im Übrigen wird auch in der Evangelischen und der Katholischen Kirche die zweifelhafte Rolle des „Dritten Wegs“ zunehmend kontrovers diskutiert. Insbesondere die aktuellen Entwicklungen in den diakonischen Einrichtungen machen den Dritten Weg unglaubwürdig. Der diakonische Arbeitgeberverband VdDD möchte die Gehälter unter das branchenübliche Niveau absenken. Dazu benutzt er gezielt das Instrumentarium des Dritten Weges.

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