Das Bundesministerium für Gesundheit berichtet über mehr Betreuungskräfte, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen steigt auf 60.000. Durch die Pflegereform konnte die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen auf rund 60.000 Betreuungskräfte mehr als verdoppelt werden. Das ergibt sich aus der aktuellen Ausgabenentwicklung.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Dass wir die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen mehr als verdoppeln konnten, ist zusammen mit dem Abbau unnötiger Bürokratie und der Bezahlung von Tariflöhnen ein wichtiger Schritt. Weitere Schritte müssen folgen, dazu gehören insbesondere weitere Verbesserungen bei der Ausstattung mit Pflegefachkräften und angemessene Löhne auch in nicht tariflich-gebundenen
Pflegeeinrichtungen überall in Deutschland. Gute Arbeitsbedingungen für alle, die in der Pflege täglich enormes leisten, werden ein zentrales Thema auch in der kommenden Wahlperiode sein – dafür kämpfe ich.“

Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen konnte infolge der Pflegestärkungsgesetze in den letzten Jahren stetig erhöht werden. Waren Ende 2013 noch rund 28.000 Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen tätig, so ist die Anzahl bis Ende 2015 auf rund 49.000 und aktuell auf rund 60.000 Betreuungskräfte angestiegen. Damit stehen nun im Durchschnitt mehr als vier zusätzliche Betreuungskräfte je Pflegeeinrichtung zur Verfügung, die ausschließlich aus den Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden. Umgerechnet kommen den Pflegebedürftigen so 1,8 Millionen Stunden zusätzliche Betreuungsangebote zugute.
Zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte, indem sie mit Pflegebedürftigen beispielsweise spazieren gehen, Bewegungsübungen machen, gemeinsam lesen, in den Gottesdienst gehen oder einfach nur da sind und zuhören. Dadurch tragen sie dazu bei, den Pflegealltag spürbar zu verbessern. Durch die Pflegereform wurde zum 1.1.2015 das Verhältnis von Betreuungskraft und
Pflegebedürftigen von 1 zu 24 auf 1 zu 20 verbessert, zudem kommen Betreuungskräfte seitdem allen Pflegebedürftigen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zugute.

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